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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-09-09

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage und bitte Sie, den Anträgen des Bundesrates auf Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks zu folgen, indem ein befristeter Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für Bürgschaften gewährt und einem Grundsatzentscheid zur Abgabe von Grundstücken des Bundes im Baurecht zugestimmt wird.

Mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes haben die eidgenössischen Räte die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines Innovationsparks geschaffen. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung dieser beschlossenen Unterstützung. Es ist richtig, dass der Schweizerische Innovationspark durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen realisiert wird. Die beiden beantragten Unterstützungsmassnahmen des Bundes sind deshalb subsidiär. Hauptakteurin in der Innovation in unserem Land ist die Privatwirtschaft. Von den beinahe 3 Prozent oder 16 Milliarden Franken des Bruttoinlandprodukts, welche die Schweiz für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen aufwendet, werden knapp 70 Prozent von privaten Unternehmen finanziert. [PAGE 767]

Die gesetzlichen Grundlagen lassen betreffend Ausgestaltung des Innovationsparks viel Spielraum offen. Es ist aber vorgegeben, dass es von Beginn weg mehrere Standorte geben muss. Für die Dachmarke "Innovationspark" soll eine nationale Trägerschaft verantwortlich zeichnen, die zur Koordination unter den jeweiligen Standortträgerschaften beiträgt. Der Bund wird keine operative Verantwortung übernehmen, sondern mit der nationalen Trägerschaft einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschliessen. Diese Trägerschaft wird gemäss dem Umsetzungskonzept der Kantone und in Abstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als privatrechtliche Stiftung mit dem Namen "Swiss Innovation Park" ausgestaltet.

Die Startanordnung sieht - wir haben es schon gehört - diese zwei Hub-Standorte im Umfeld der ETH Zürich und der EPF Lausanne sowie zwei Netzwerkstandorte vor: den einen im Kanton Aargau mit dem Paul-Scherrer-Institut und den anderen in der Nordwestschweiz, das heisst in Basel-Stadt, Baselland und Jura. Diese Startkonfiguration basiert auf einer Evaluation der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, welche diesen Entscheid einstimmig gefällt hat.

In einem Nachverfahren haben sich nun drei mögliche Netzwerkstandorte angeboten. Einer - es ist Biel - hat die Kriterien erfüllt, beim Tessin und bei der Ostschweiz war dies nicht der Fall. Es gibt nun aber zum Glück die Möglichkeit, in einer dritten oder allenfalls vierten Runde die anspruchsvollen Kriterien doch noch zu erfüllen. Das Tessin und die Ostschweiz können sich nächstes Jahr also erneut bewerben. Ich hoffe natürlich sehr, dass sich auch die Ostschweiz nochmals bewirbt, die Erkenntnisse aus dem Ergebnis der ersten Bewerbung ernsthaft und im Detail aufnimmt und in eine weitere Runde einfliessen lässt. Wir haben nämlich ein gutes und innovatives Projekt, welches für die Ostschweiz sehr viel Potenzial ausweist.

Ich bitte Sie also, auf dieses Geschäft einzutreten, den Bundesbeschlüssen zuzustimmen und im Bundesbeschluss 1 bei Artikel 1 Absatz 4 der Mehrheit zu folgen. Es geht hier um die Erträge aus Grundeigentum des Bundes. Diese gehören meiner Auffassung nach klar in die Bundeskasse. Es kann nicht sein, dass Erträge aus Baurechtszinsen in eine private Stiftung fliessen; dies widerspricht einer sauberen Finanzpolitik.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Seydoux abzulehnen. Somit habe ich auch gleich meine Haltung zu diesem Artikel, bei dem wir in der Kommission eine Differenz hatten, begründet.

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