Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-12-10
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-10
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, integral bei den Beschlüssen unseres Rates zu bleiben. Es gibt nach meiner Auffassung drei Gründe, die dafür sprechen:
1. Auch in einem veränderten sicherheitspolitischen Umfeld ist die Armee ein wichtiges Instrumentarium. Wir haben generell dem VBS jene Mittel zur Verfügung zu stellen, welche insbesondere für "Armee XXI", aber auch für den neuen Bevölkerungsschutz erforderlich sind. Ich möchte erneut daran erinnern, dass zwar die neue Armee quantitativ wesentlich kleiner sein wird, dass sie aber aufgrund ihres Ausrüstungsbedarfs und aufgrund ihres Know-hows mit Sicherheit etwas kosten wird und auch etwas kosten muss.
2. Das zweite Argument betrifft den Grundsatz von Treu und Glauben. Dem VBS wurden - das wissen Sie - im Rahmen des "runden Tisches", des Stabilisierungsprogramms, am meisten Opfer zugemutet. Diese Ausgabenkürzungen gingen vor allem zulasten der Investitionsausgaben. Wir haben es jetzt, im Jahre 2002, mit dem ersten Voranschlag nach diesem Stabilisierungsprogramm zu tun. Im Hinblick darauf wurden dem VBS ausdrücklich wieder mehr Mittel zugestanden. Dies wurde vom Bundesrat und von der Finanzkommission auch immer so kommuniziert und von den beiden Kammern immer stillschweigend so zur Kenntnis genommen. Ich erachte es daher als einen Verstoss gegen Treu und Glauben, wenn wir nun beim VBS einfach wieder mir nichts, dir nichts um 37 Millionen Franken kürzen.
Ich muss in diesem Zusammenhang etwas relativieren, beziehungsweise ich gestatte mir, etwas bezüglich einer Aussage des Kommissionspräsidenten zu relativieren: Natürlich hat das VBS "Hand geboten", aber es musste ja Hand bieten, wenn die Finanzkommission des Nationalrates gesagt hat, dass es um 37 Millionen Franken kürzen müsse und dabei selber sagen könne, wo das geschehen solle. Es ist klar, dass das VBS dann aufzeigt, wo diese Mittel allenfalls eingespart werden könnten.
3. Schliesslich ein volkswirtschaftliches Argument: Es ist allgemein bekannt, dass Streichungen im Budget des VBS immer auch volkswirtschaftliche Konsequenzen haben; diese betreffen natürlich vor allem Regionen, die ohnehin schon ihre Probleme haben: Randregionen, Bergregionen. Es ist klar, dass volkswirtschaftliche Überlegungen im Bereich des VBS, im Bereich der Sicherheitspolitik, nicht Selbstzweck sein dürfen, sondern stets durch sicherheitspolitische Anforderungen abgesichert sein müssen. Wenn es aber auch unter dem Titel der Sicherheitspolitik "stimmt", ist es sicher falsch, Kürzungen vorzunehmen, die dann eben mit entsprechenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen negativer Art verbunden sind.
Aus diesem Grunde beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.