Graber Konrad · Ständerat · 2015-09-14
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14
Wortprotokoll
Komplexe Vorlagen haben es in sich. Bundesrat, Verwaltung und Parlament mögen noch so gute Detailarbeit leisten, am Schluss des Tages findet die Vorlage vor den Stimmberechtigten keine Mehrheit. Ein Detail wird in der Abstimmungsphase hochstilisiert und bringt die Vorlage zu Fall; oder mehrere Detailfragen führen zu zahlreicher Gegnerschaft nach dem Motto "Zu viele Jäger sind des Hasen Tod"; oder es gelingt, mit einem Wort wie "Rentenklau" Verunsicherung zu schaffen. Selbstverständlich wäre es jedem Mitglied Ihrer Kommission klar gewesen, wie eine aus bloss technischer Sicht ausgewogene Lösung auszusehen hätte. Ihre Kommission hat sich über alle Stellschrauben der Vorlage eingehend unterhalten. Dabei war die mit der Botschaft des Bundesrates abgegebene Gesamtübersicht sehr hilfreich. Viele Detailfragen konnten in der Kommission dank einer überzeugenden Begleitung durch die Verwaltung vertieft werden.
Wir müssen aber auch eine politische Beurteilung vornehmen. Da frage ich mich, wie man davon sprechen kann, dass das Leistungsniveau gehalten wird, wenn die Renten via Umwandlungssatz in letzter Konsequenz um 12 Prozent gekürzt werden; diese Frage stellt sich für mich. Man sagt, die Unternehmenssteuerreform III sei sehr wichtig. Diese Ansicht teile ich auch; wir verfolgen das Geschäft im Augenblick in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates. Aber in diesem Umfeld der Unternehmenssteuerreform III, die ja vor allem an die Unternehmen gerichtet ist, ist es auch wichtig, dass wir gesellschaftspolitische Argumente, gesellschaftspolitische Fragen, die das Volk eben auch beschäftigen, nicht vollständig ausblenden. Am Schluss des Tages besteht aus meiner Sicht die Leistung Ihrer [PAGE 804] Kommission vor allem darin, dass ein in sich stimmiges Gesamtkonzept verabschiedet wurde, das auch vor den Stimmberechtigten eine Chance hat, eine Mehrheit zu finden. Dass das so ist, das zeigt ja auch die Nagelprobe in der Kommission; ich erinnere daran, dass die Kommission das Gesamtkonzept ohne Gegenstimme verabschiedet hat.
Die verschiedenen Interessengruppen müssen aus meiner Sicht Folgendes anerkennen:
Zuerst zu den Versicherten, den Arbeitnehmern: Diese werden feststellen, dass die Renten gesichert und die Sozialeinrichtungen stabilisiert werden. Es entstehen keine griechischen Verhältnisse. Zu Wirtschaft und Gewerbe: Diese erhalten eine hohe Planungssicherheit betreffend Abgaben bis ins Jahr 2030. Der AHV-Beitrag der Selbstständigerwerbenden wird nicht erhöht. Der Koordinationsabzug wird nicht vollständig aufgehoben, folglich resultiert keine Mehrbelastung für Mitarbeitende mit tiefen Löhnen, was insbesondere für die KMU-Landschaft wichtig ist. Der Umwandlungssatz wird von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Wir haben es gehört, das war bis jetzt nicht mehrheitsfähig. Das Referenzalter bei den Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Frauen werden länger im Arbeitsprozess zur Verfügung stehen. Die Mindestquote bleibt bei 90 Prozent. Die Kommissionslösung ist 250 Millionen Franken günstiger als die Bundesratslösung.
Zum Thema Volksinitiativen: Man kann über die Volksinitiativen sprechen, wie man will. Aber meistens vertreten sie doch auch einen grossen Teil der Bevölkerung. Den Zuschlag auf die Altersrenten von Neurentnern sehe ich persönlich nur in einem indirekten Zusammenhang mit der Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV". Wenn die Initianten diesen Zuschlag positiv entgegennehmen, ist mir das recht. Die Initianten wollten ja ursprünglich eine gegenleistungslose Erhöhung der AHV-Renten. Hier handelt es sich aber um eine Kompensation der Reduktion des Umwandlungssatzes im BVG. Das ist eine Variante, die am Schluss in der Kommission mehrheitsfähig war. Rentenkürzungen können infolge der Reduktion des Umwandlungssatzes ohne Teilkompensation realistischerweise nicht zu einer Mehrheit führen, vor allem wenn diese Reduktion der Renten 12 Prozent beträgt. Stellen Sie sich vor, wie in einer Abstimmung die Medienarbeit funktioniert. Da steht dann: Rente heute x Franken; Rente morgen x Franken minus 12 Prozent. Wer stimmt dann dieser Vorlage zu? Da schwant mir eine Kampagne wie jene bezüglich Leistungsklau.
Die zweite Initiative, die erwähnt wurde, die Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent, ist eine Teilantwort auf dieses berechtigte Anliegen. Aber es wird natürlich hier weitgehend nicht erfüllt, sondern ist höchstens ein kleiner Schritt.
Dann zum Thema Generationengerechtigkeit: Ich denke hier vor allem auch an die jüngere Generation, wobei natürlich korrekterweise auch gewisse Fragen involviert sind. Der Sparprozess BVG würde ja bereits mit 21 Jahren beginnen. Was können wir hier antworten? Eine Antwort ist, dass wir den reduzierten Koordinationsabzug weiterführen. Das heisst, tiefere Saläre - das ist ja normalerweise zu Beginn der beruflichen Tätigkeit der Fall - werden weniger Arbeitnehmer- und weniger Arbeitgeberbeiträge generieren. Weiter wird ein drittes Vorbezugsjahr geschaffen, das heisst Vorbezug ab 62 Jahren und nicht erst ab 63 Jahren. Die Beiträge ab 65 Jahren, in einer späteren Phase des Berufslebens, werden dann rentenbildend sein. Mit der Einführung des Teilrentenvorbezuges wird künftig ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand möglich. Ich denke, dass auch für eine spätere Generation ein flexibler Rentenbezug - der ja bereits heute möglich ist - zusätzlich wichtig sein wird; der wird zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein. Letztlich wird die jüngere Generation auch davon profitieren, dass die AHV weiterhin überlebt und Bestand hat und dass die AHV-Rente im Alter bereits heute erhöht wird.
Wenn ich dieses Geschäft nun schon aus einer gewissen Distanz beurteile, würde ich, bezogen auf das Schlussprodukt, Folgendes sagen: Der Vorschlag des Bundesrates ist gut, der Vorschlag der Kommission ist besser. Jeder andere Vorschlag, der bis heute bekannt ist, ist schlechter. Der Vorschlag der Kommission ist deshalb besser, weil er politisch eher mehrheitsfähig ist und um 250 Millionen Franken günstiger abschneidet als die bundesrätliche Fassung. Andere Vorschläge sind deshalb schlechter - ich spreche hier nicht von Detailfragen, sondern vom Gesamtpaket -, weil es kaum gelingen wird, eine in sich stimmige Gesamtvorlage zu präsentieren, die allen wesentlichen politischen Playern etwas gibt und sie nicht nur Kröten schlucken lässt.
Der Preis für eine Mehrheit an der Urne ist nicht unbedeutend. Den grössten Preis bezahlen wir aber, wenn diese Vorlage scheitert. Wenn wir in fünf bis zehn Jahren mit verschuldeten und instabilen Sozialeinrichtungen konfrontiert sind, wird es wesentlich schwieriger sein, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Es würde dann auch um ein Mehrfaches der Beträge gehen, die heute zur Diskussion stehen. Der Preis der Vorlage gemäss Kommissionsbeschluss ist auch als konkreter Beitrag zur Minimierung des Risikos eines Neins an der Urne zu sehen. Wer diesen Preis als zu hoch beurteilt, unterschätzt das Ablehnungsrisiko bei einer Abstimmung. Ich zahle lieber heute einen fairen Preis als in der Zukunft einen Preis, von dem heute nur bekannt ist, dass er gegen oben völlig offen wäre.
Wenn wir wollen, dass die Revision gelingt, treten wir auf die Vorlage ein und folgen der Kommission. Ich bitte Sie, das zu tun.