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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-14

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-14

Wortprotokoll

Ich werde in dieser Frage auch der Mehrheit folgen, auch wenn ich einräume, dass einer der letzten Gedanken, die Kollege Rechsteiner geäussert hat, sicher zutreffend ist: Das Frauenrentenalter 65 ist bestimmt auch eine soziale Frage, und ich bin mir bewusst, dass nicht alle Frauen das wie ich empfinden. Ich empfinde 65/65 als Gleichstellungspostulat. Ich räume aber ein, dass es sicher Frauen gibt, die das nicht so empfinden, das ist mir klar. Es ist aber so, und ich möchte da nicht die Aussagen von Kollegin Egerszegi wiederholen, dass wir die Flexibilisierung der Rente im Alter zwischen 62 und 70 Jahren haben und dass eben die Frauen auch davon profitieren. Bis anhin konnte man ja die Rente nur um fünf Jahre aufschieben. Vor allem die Männer konnten das tun und haben damit eine höhere Rente erhalten. Bei den Frauen war es nur bis 69 möglich. Hier werden also die Frauen profitieren. Sie werden auch im BVG eine um 4 bis 5 Prozent höhere Rente erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten, weil das natürlich rentenbildend ist. Sie können auch die AHV-Rente insgesamt verbessern. Das muss man auch sehen.

Wenn man zurückblickt - Herr Rechsteiner hat das ausgeblendet -, stellt man fest, dass 1948, bei der Schaffung der AHV, 65/65 galt. Erst mit der 4. AHV-Revision 1957 hat man dann das Rentenalter der Frauen abgesenkt. Ich zitiere aus der Botschaft von damals: "Ihre Körperkräfte lassen im Allgemeinen früher nach, weshalb sie oft schon vorzeitig zur Aufgabe oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit gezwungen sind." Man hat also die Frauen als körperlich unterlegen angeschaut und hat deshalb auch das Frauenrentenalter abgesenkt. Es war natürlich auch die Zeit der Boomjahre, des wirtschaftlichen Aufbaus. Die Fünfziger- oder Sechzigerjahre waren eigentlich auch die Zeit des klassischen Ernährermodells, und es galt als schick, wenn die Frau überhaupt nicht arbeitete. Man konnte also damals auch sagen: "Meine Frau muss nicht arbeiten, ich kann das Familieneinkommen selber generieren." Es ist also eine etwas strukturkonservative Haltung, wenn man davon nicht abrücken will.

Für die Frauen hat man in den letzten Jahren auch einiges gemacht. Ich denke an die 10. AHV-Revision, an das Splitting der AHV-Einkommen; auch bei Scheidung kann die Aufteilung der AHV-Einkommen verlangt werden. Wir haben zudem Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt. Ich glaube, man hat hier einiges für die Frauen getan.

Sie haben auch die Lohndiskriminierung angesprochen, Herr Rechsteiner. Ich finde, Lohndiskriminierung ist inakzeptabel. Wenn ein Jurist und eine Juristin mit gleicher Ausbildung und gleichem Erfahrungshintergrund nicht gleich viel verdienen, ist das eine Diskriminierung. Aber es gibt auch Lohndifferenzen; man muss auch sagen, dass die Lohnstrukturerhebungen, die gemacht wurden, die Lohndifferenzen eben nicht eindeutig erklären. Der Bundesrat hat im Nationalrat ja die Annahme des Postulates Noser 14.3388 befürwortet, weil heute beispielsweise Arbeitsunterbrüche, der Erfahrungshintergrund, Weiterbildungen, Fremdsprachenkenntnisse usw. nicht in diese Lohnstrukturanalyse einfliessen. Es ist doch sicherlich auch sehr wichtig, dass wir genauere Daten haben, um die Lohndifferenzen beurteilen zu können.

Ich bin also der Meinung, dass wir bei dieser Frage des Referenzalters dem Antrag der Mehrheit zustimmen können. Ich glaube auch, dass das Modell 65/65 in der heutigen Gesellschaft mehrheitsfähig ist. Wir brauchen dieses höhere Frauenrentenalter auch - das muss man klar sagen -, um in der AHV eben auch strukturell ausgleichen zu können. Wenn man beispielsweise die skandinavischen Länder anschaut, die ja als Vorzeige-Wohlfahrtsstaaten gelten, dann stellt man fest: In Norwegen liegt das ordentliche Renteneintrittsalter für beide Geschlechter bei 67 Jahren, in Finnland bei 65 Jahren; in Schweden gibt es eine flexible Lösung mit einer Spannweite von 61 bis 70 Jahren.

Ein besonderes Augenmerk muss aus meiner Sicht jedoch auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelegt werden, denn es gibt heute sehr viele Frauen, die sehr gut ausgebildet sind. 50 Prozent der Studierenden an den Hochschulen sind Frauen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Frauen, wenn sie wollen - ich will da nichts vorschreiben -, tatsächlich arbeiten und damit eben auch dazu beitragen können, dass ihre Einkommen sowohl in der ersten wie in der [PAGE 813] zweiten Säule entsprechend abgebildet werden und dass sie so auch zu höheren Renten kommen.