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Bieri Peter · Ständerat · 2001-12-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-11

Wortprotokoll

Ich gehöre der Mehrheit der Kommission an und beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Zwar vertrete ich hier einen Kanton, der wirtschaftlich sicher begütert ist und der vom Abbau der Stellen bei den SBB, der Post und der Swisscom nicht gleichermassen betroffen ist, obgleich auch in unserem Kanton Bahnhöfe geschlossen wurden und aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft auch Poststellen geschlossen werden. Ich darf aber für mich hier in Anspruch nehmen, dass ich in der Vergangenheit schon von meinem Beruf und meiner Herkunft her immer wieder die Anliegen der peripheren Regionen unterstützt habe, auch wenn mein Kanton davon nicht nur nicht profitiert hat, sondern sogar Nachteile in Kauf nehmen musste.

Die Vorlage steht jedoch zu sehr im Widerspruch zu dem, was wir in der vergangenen Legislaturperiode in den Bereichen SBB, Post und Swisscom beschlossen haben. Mit dem neuen Telekommunikationsunternehmungs-Gesetz, dem Postorganisationsgesetz und dem SBB-Gesetz haben wir die drei Unternehmen dem Wettbewerb ausgesetzt. Wir haben sie bei der Swisscom via einen Börsengang teilprivatisiert und dort auch für die Aktionäre und Investoren Ausgangslagen geschaffen, die es ihnen ermöglichen, entsprechend zu investieren. Wir haben die SBB mit strategischen Leistungszielen versehen und dort auch festgelegt, dass auf die lokalen Arbeitsplätze Rücksicht zu nehmen sei, soweit dies betriebswirtschaftlich sinnvoll sei. Wir haben also gerade im Bereich der SBB nicht nichts getan. Bei der Post, wo es darum geht, neue strategische Zielvorgaben festzulegen, denke ich, dass der Bundesrat gerade diesen Anliegen bezüglich der peripheren Arbeitsplätze in Zukunft die notwendige Unterstützung geben will.

Wie aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Vorlage hervorgeht, haben die Unternehmen diesen Teil des Auftrages wahrgenommen, indem, wie dies der Kommissionspräsident anhand von Beispielen dargelegt hat, verschiedentlich Arbeitsplätze bewusst an peripheren Orten neu geschaffen wurden. Es kommt hinzu, dass der Bundesrat einen Kredit von 80 Millionen Franken für flankierende Massnahmen in jenen Kantonen beschlossen hat, in denen diese Umstrukturierungen besonders ins Gewicht fallen.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die für die drei Firmen in identischer Form daherkommen, vermögen schon deshalb nicht zu genügen, weil pauschal für alle drei Unternehmungen die gleiche Forderung mit dem gleichen Wortlaut aufgestellt wird, unabhängig davon, dass diese drei Firmen schon von ihrer bisherigen Struktur und Aktivität her nie in der ganzen Schweiz gleichmässig verteilt waren.

Es kann auch nicht angehen, plötzlich zu verlangen, dass die Arbeits- und Ausbildungsplätze über das ganze Land hinweg anzubieten seien. Sagen Sie mir, wie das die SBB etwa im Kanton Appenzell Innerrhoden bewerkstelligen sollen, wo es bekanntlich gar kein SBB-Netz gibt, oder wie der Kanton Graubünden im gleichen Rahmen davon profitieren will, wo doch das SBB-Netz unmittelbar nach dem Eintritt in den Kanton aufhört.

Man kann mir auch nicht entgegnen, man müsse diese drei Unternehmen als Gesamtheit anschauen. In jedem einzelnen Gesetz, d. h. für jedes der Unternehmen, wird diese Forderung einzeln gestellt. Man soll sich die Situation vorstellen, wenn eines dieser Unternehmen eine Investition tätigen will, bei der Arbeitsplätze geschaffen werden, dies jedoch nur tun kann, wenn eine regionale Verteilung nachgewiesen werden kann. Da werden Forderungen in den Raum gesetzt, die so schlicht nicht erfüllbar sind.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates schreibt in ihrem Bericht, dass sich die Prüfung der Einhaltung der Bestimmung aufgrund ihres allgemeinen und programmatischen Charakters als schwierig gestalten würde. Sie schweigt sich zu den finanziellen Auswirkungen aus, wenn sie sagt, dass sich bei einer allfälligen Abgeltung durch den Bund an die Unternehmen finanzielle Konsequenzen ergeben würden, die zurzeit nicht bezifferbar seien.

Wenn die Mehrheit diese Begehren ablehnt, dann tut sie dies aus der Erkenntnis heraus, dass dieser Weg der falsche ist. Sie tut es aber nicht aus Ignoranz gegenüber der Problematik. Sie tut es vielmehr, weil sie zur Kenntnis nimmt, dass diese drei Unternehmen in dieser Sache bereits aktiv sind, und weil sie überzeugt ist, dass es letztlich bessere Wege und Massnahmen gibt, in unseren peripheren Regionen Arbeitsplätze langfristig und wirtschaftlich sinnvoll zu schaffen und zu erhalten.

Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen zusammen mit der Mehrheit der Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten.