Lexipedia

preparatory:AB 187037

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Bei diesem ZGB-Artikel haben wir es jetzt zum ersten Mal mit einer Bestimmung zu tun, welche ältere Arbeitnehmende betrifft, welche die Stelle verloren haben. Die Kommissionspräsidentin und -sprecherin hat es gesagt: Das Ganze wird dann in den Bestimmungen eines neuen Artikels 47a BVG geregelt. Es ist allerdings ein wichtiger Fortschritt, und ich möchte das hier noch unterstreichen, weil ich hierzu ja verschiedentlich Vorstösse eingereicht habe.

Die Regelung, welche die Kommission hier aufgrund einer ausgezeichneten Vorarbeit der Verwaltung eingeführt hat, ist ein grosser Fortschritt. Für Leute ab 58 Jahren, die ihre Stelle verlieren, wird hiermit eine Regelung geschaffen, die es ihnen erlaubt, ihren Rentenanspruch zu erhalten. Es ist fundamental, dass Leute, die in diesem Alter die Stelle verlieren, nicht einfach auf das Kapital des Freizügigkeitsguthabens verwiesen werden, was ja heisst, dass sie den Rentenanspruch verlieren. Vielmehr müssen sie eben auch die Möglichkeit haben, ihren Rentenanspruch zu erhalten, gemäss den Prinzipien, die das BVG regelt, gemäss dem Rentenumwandlungssatz des BVG. Sie bekommen zwar keine Arbeitgeberbeiträge mehr, haben aber die Möglichkeit, Beiträge zu bezahlen, falls sie dazu in der Lage sind; andernfalls können sie mindestens ihren bisherigen Anspruch erhalten.

Es geht hier um eine Regelung, die für die älteren Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung ist und einem Anliegen der nationalen Konferenz "Ältere Arbeitnehmende" entspricht. Mit dieser Reform wird das jetzt umgesetzt. Ich möchte das wegen der sozialen Bedeutung dieser Bestimmung hier unterstreichen.