Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-15
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-15
Wortprotokoll
Es handelt sich beim Konzept der Mehrheit um die Schlüsselfrage der gesamten Revision; es geht um die Frage der Kompensation der Verschlechterungen durch eine Verbesserung der AHV-Renten, und zwar um eine Verbesserung in doppelter Weise, nämlich durch einen linearen Zuschlag auf den Einzelrenten von 70 Franken, kombiniert mit einer Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent.
Die Minderheit I beantragt Ihnen, diese Verbesserung nicht nur für die Neurentnerinnen und Neurentner zu beschliessen - das ist das Konzept der Mehrheit -, sondern sie auch den bisherigen Rentnern, den sogenannten Altrentnerinnen und -rentnern, zukommen zu lassen. Sie beantragt dies aus verschiedenen Gründen.
Zunächst ist festzustellen, dass auch die bisherigen Rentnerinnen und Rentner die Auswirkungen der sogenannten kalten Degression spüren. Auch sie leiden darunter, dass die AHV-Renten, gemessen an der Lohnentwicklung - das ist die sogenannte Ersatzquote -, langsam, aber sicher entwertet werden. Dieser Rückstand auf die Lohnentwicklung beträgt aktuell rund 10 Prozent, wie es in der Botschaft ausgewiesen wird. Es gibt einen Rückstand der AHV-Renten auf die Lohnentwicklung, und dieser trifft auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner, mindestens jene, die vor nicht allzu langer Zeit ins Rentenalter gekommen sind. Das ist zunächst eine wichtige Feststellung.
Der Vorteil eines Einbezugs der bisherigen Rentnerinnen und Rentner in die Verbesserungen ist auch der, dass es dann keine Ungleichheiten gibt. Es gibt eine Gleichbehandlung sämtlicher Rentnerinnen und Rentner, ob sie nun kürzlich ins Rentenalter gekommen sind oder erst in Zukunft die Rente bekommen. Das ist ein weiterer Vorteil dieser Lösung.
Es ist für die Mehrheitsfähigkeit einer Vorlage auch nicht ganz unerheblich, wie die Generation der heutigen Rentnerinnen und Rentner entscheiden wird. Es ist einzuräumen, dass nach den Anträgen der einstimmigen Kommission auf sämtliche Verschlechterungen zulasten der heutigen Rentner verzichtet wird. Der Bundesrat hatte solche vorgeschlagen; der Teuerungsausgleich bleibt aber erhalten. Es geschieht jedoch bei ihnen nichts Positives bei der Rente; wenn bei ihnen bei der Rente etwas Positives geschehen würde, wäre das ein wichtiger Faktor bei der Volksabstimmung.
Die Preisfrage ist natürlich immer, was das kostet. Die Kommission hat zum Thema sehr qualifizierte, von der Verwaltung ausgearbeitete Unterlagen erhalten. Eine solche Rentenerhöhung, welche auch die bisherigen Rentnerinnen und Rentner einbeziehen würde, käme auf nur 0,5 Lohnprozente oder 5 Lohnpromille zu stehen, sprich: 0,25 Prozent Arbeitnehmerbeitrag und 0,25 Prozent Arbeitgeberbeitrag. Das ist der Preis für eine solche Lösung. Insgesamt ist eine solche Rentenverbesserung sehr kostengünstig - das gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, für die jetzigen wie für die zukünftigen.
Da ich das Wort zur Begründung dieses Minderheitsantrages habe, möchte ich auch sagen, dass die Lösung für die Neurentnerinnen und Neurentner im Vordergrund steht. Diese ist ungleich wichtiger. Der Kommissionssprecher, Herr Schwaller, hat es dargelegt: Die Nachteile der Revision, also die Einbussen, betreffen die Neurentnerinnen und Neurentner. Diese haben nach den Beschlüssen des Rates von gestern - so wird die Revision herauskommen - die Folgen der Erhöhung des Rentenalters zu tragen. Diese Einbussen treffen nur die Neurentner, nicht die bisherigen Rentner. Diese Verschlechterung trifft die Frauen und die Ehepaare. Die Herabsetzung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, also die Rentensenkung um 12 Prozent, trifft trotz der Kompensationen im BVG vor allem auch die Neurentnerinnen und Neurentner. Mindestens jene, die heute jünger als 47 Jahre sind, haben Einbussen.
Diese Einbussen müssen korrigiert werden. Der Bundesrat hat den Weg über das BVG vorgeschlagen. Das hat aus Sicht der Kommissionsmehrheit zwei Nachteile: Erstens kostet es über das BVG wesentlich mehr, das Preis-Leistungs-Verhältnis ist entsprechend schlechter. Zweitens fliessen die Leistungen im BVG erst nach Jahrzehnten in voller Höhe - man muss zuerst ansparen -, während bei der AHV die Leistungen sofort ausgerichtet werden.
Ein Vergleich der Kosten zeigt: Der Einbezug der heutigen Rentnerinnen und Rentner, nämlich die Rentenverbesserung für die Einzelrenten und die Ehepaare, würde 0,5 Lohnprozente kosten, also je 0,25 Prozent. Die Lösung für die Neurentnerinnen und Neurentner würde nur noch 0,3 Lohnprozente kosten, sprich 3 Lohnpromille, zu je 0,15 Prozent von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern zu tragen, was auch erst ab dem Jahr 2021 nötig würde. Wenn gestern in bestimmten Voten gesagt worden ist, dass es angesichts der heutigen Situation bezüglich der Frankenstärke eine Zusatzbelastung nicht erträgt, muss gesagt werden, dass nach dem Konzept der Mehrheit eine solche Erhöhung der Lohnbeiträge nicht jetzt, sondern erst im nächsten Jahrzehnt fällig würde. Es gäbe also eine entsprechende Verschiebung für doch spürbare Leistungen.
Es ist jedenfalls klar, dass eine Gesamtbewertung der Vorlage entscheidend und nur von diesen Verbesserungen, dieser Kompensation abhängt. Auch der Bundesrat hat ja diese Kompensation vorgeschlagen, aber auf einem anderen Weg. Der Weg der Kommissionsmehrheit ist besser, leistungsfähiger und hat für die tieferen Einkommen wie auch für die Ehepaare eine bessere Wirkung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, mindestens aber, mit Blick auf die gesamte Vorlage, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.