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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-09-15

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-15

Wortprotokoll

Ich habe es gestern bereits ausgeführt: Wenn man eine Gesamtbetrachtung macht, so kann man durchaus festhalten, dass bei diesem Konzept die grossen Linien im Prinzip eigentlich richtig festgelegt sind, ausser bei ein, zwei Punkten, die meines Erachtens noch korrigiert werden müssen.

Artikel 34bis und Artikel 35 Absatz 1 gehören jetzt genau zu diesen beiden Punkten. Es geht hier auch um die beiden Punkte, die für die Wirtschaft und die Verträglichkeit der Kosten zentral sind. Wir machen zwei Sachen:

1. Wir erhöhen die einfache Altersrente um 70 Franken.

2. Wir erhöhen mit Artikel 35 den Plafond für die Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent.

Das verursacht Kosten von rund 1,4 Milliarden Franken. Wenn man ins Detail geht, dann stellt man fest, dass die Ehepaarrente im Prinzip eigentlich zweifach erhöht wird, nämlich zum Ersten, indem die Grundrente erhöht wird - die Ehepaarrente entspricht 150 Prozent der Grundrente -, und zum Zweiten, indem der Plafond für die Ehepaarrente noch um 5 Prozentpunkte erhöht wird. Wir haben also eigentlich zwei Erhöhungen, die hineinspielen, zwei Hebelwirkungen.

Die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent ist - ich habe das gestern schon gesagt - meines Erachtens ein Punkt, der zwingend ist, damit auch die zweite Säule stabilisiert werden kann und kein Kapitaltransfer mehr stattfindet. Die erste Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent ist aber seinerzeit darum gescheitert, weil sie direkte Renteneinbussen zur Folge gehabt hätte und diese Renteneinbussen nicht ausgeglichen worden wären. Das ist der Punkt, warum sie gescheitert ist! Genau diesen Punkt haben ja der Bundesrat und die Kommission aufgenommen. Sie haben einen Ausgleich vorgeschlagen, den ich übrigens begrüsse, das ist richtig. Damit müssen wir beim Ausgleich jetzt in zwei Kategorien rechnen. Es geht zunächst um die Übergangsgeneration, das sind 15 Jahrgänge. Wir haben die Zahl dieser Jahrgänge von 25 auf 15 reduziert. Für diese Generation wird der Leistungsverlust im Rahmen eines Kapitaleinschusses über den Sicherheitsfonds ausgeglichen.

Die Rente zum Umwandlungssatz von 6 Prozent sollte also nach dem Einschuss des Sicherheitsfonds wieder etwa derjenigen zum Umwandlungssatz von 6,8 Prozent entsprechen. Von diesen Kosten hat noch niemand gesprochen. Dieser Ausgleich würde bedingen, dass der Sicherheitsfonds seine Abgaben entsprechend erhöhen muss, und zwar von 0,02 Prozent im Jahre 2018 auf 0,09 Prozent - das ist fast eine Verfünffachung. Das sind ebenfalls Kosten, die noch der Wirtschaft angelastet werden.

Das zweite Problem mit dieser Erhöhung: Wir verlassen im Prinzip das Zweisäulensystem und vermischen Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Das ist vom System her nicht korrekt. Was machen wir jetzt? Ich habe es vorhin gesagt, wir gleichen durch den Sicherheitsfonds aus: für die Übergangsgeneration, für 15 Jahrgänge. Für die zweite Kategorie, Nach-Übergangsgeneration, machen wir zwei wesentliche Punkte, damit das Endkapital am Schluss wieder so hoch ist, dass diese 6,0 Prozent auch wieder diesen 6,8 Prozent Umwandlungssatz in der Rentenumrechnung entsprechen. Wir setzen erstens einen früheren Sparbeginn, und zwar bereits ab dem 21. Altersjahr. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Kapital, mit Zins und Zinseszins über 45 Jahre, das dürfen wir nicht ausser Acht lassen. Zweitens erhöhen wir den Sparbeitrag ab Alter 34 bis Alter 54 Jahre. Das sind Massnahmen zur Erhöhung des Endkapitals beim Erreichen des Referenzalters. Wir erhöhen also dieses Kapital ganz massiv.

Die Rentenerhöhung, die wir heute zu diskutieren haben, gilt meines Erachtens ja nur für Neurenten. Also stellen Sie sich jetzt vor: Es gibt dann die Übergangsgeneration, die von diesen Neurenten sowohl bei den Einzelrenten wie bei den Ehepaarrenten profitieren wird. Gleichzeitig bekommt sie noch während 15 Jahren den entsprechenden Kapitaleinschuss auf ihr Alterskonto. Das kann es nicht sein. Herr Kollege Gutzwiller hat es zu Recht gesagt. Eigentlich hätte dieser zusätzliche Ausgleich von 70 Franken an einem anderen Ort und viel später erfolgen müssen. Das wäre die richtige Massnahme gewesen.

Auch bei den Ehepaarrenten hat man die zweifache Hebelwirkung, ich habe sie vorhin schon einmal erklärt: Man hat die Erhöhung der Grundrente plus 5 Prozentpunkte Erhöhung des Plafonds plus noch den Renteneinschuss während diesen 15 Jahrgängen. Das ist dreifach gemoppelt und hat mit einer Stabilisierung der Grundrente der AHV überhaupt rein gar nichts zu tun. Wenn man schon etwas hätte tun müssen, dann hätte man wahrscheinlich den Koordinationsabzug um zusätzlich 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte senken müssen. Das wäre korrekt gewesen, innerhalb des Systems, innerhalb des Kapitaldeckungsverfahrens selbst.

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass diese Kosten zulasten der Aktivgeneration gehen. Sie gehen zulasten der Arbeitgeber, sie gehen damit auch zulasten der Wirtschaft. 0,3 zusätzliche Lohnprozente zur Finanzierung dieser 70 Franken, plus die Erhöhung der Altersrente, plus 0,02 bis 0,09 Prozent für die Erhöhung des Beitrages an den Sicherheitsfonds - das ist für die Wirtschaft dann irgendwann einmal das Ende der Fahnenstange.

Ich komme zu meinem persönlichen Fazit: Diese Erhöhung von 70 Franken ist meines Erachtens nicht notwendig. Sie ist "nice to have", aber für die Rentnerinnen und Rentner nicht eben zentral. Neurentner profitieren mehrfach, bei der Erhöhung um 70 Franken und bei der Erhöhung des Plafonds der Ehepaarrenten auf 155 Prozent plus noch beim Einschuss durch den Sicherheitsfonds. Ich frage mich auch, aus welcher Sicht wir das Ganze betrachten. Es gibt die heutige Betrachtung, heute den Rentnerinnen und Rentnern, die in unmittelbarer Frist vor ihrem Rentenbeginn stehen, Geld zu verteilen; das ist ja "nice to have". Es gibt aber auch eine künftige Generation, die diese Kosten dann entsprechend mehrfach zu bezahlen hat. Auf diese künftige Generation, auf unsere Kinder und Grosskinder, nimmt keiner Rücksicht. Das interessiert in diesem Saal niemanden. Aber genau das ist der zentrale Punkt. Ich bin angetreten, dieses System der ersten und der zweiten Säule zu stabilisieren. Das steht für mich absolut im Zentrum dieser Revision, und ein Ausbau ist für mich ein No-go.

Darum werde ich der Minderheit I (Rechsteiner Paul) und der Mehrheit nicht zustimmen, sondern der Minderheit II (Gutzwiller). Ich glaube, das ist eine verantwortungsvolle Politik für die Generation der Zukunft.