Hess Hans · Ständerat · 2015-09-16
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich halte fest: Es geht bei meiner Motion nicht um Einkaufstourismus oder um Konsumenten, sondern es geht um die Wirtschaftsfreiheit des Gewerbes. Es geht einzig und allein darum, dass das Gewerbe in der Schweiz selber und frei darüber entscheiden kann, ob es Produkte, die von den Letztverbrauchern im Ausland eingekauft worden sind, in der Schweiz installieren, reparieren oder warten will. Zu diesem Zweck soll den Produzenten klar signalisiert werden, dass sie, sofern sie Vertriebsverträge abschliessen, diese Freiheit ihrer Vertriebspartner, der Gewerbebetriebe, ausdrücklich bestätigen. Ich bin überzeugt: Es würde wohl genügen, wenn bloss signalisiert würde, dass Vertriebsverträge, in denen diese Freiheit der Gewerbebetriebe nicht ausdrücklich anerkannt wird, durch die zuständigen Behörden überprüft werden.
Der Bundesrat spricht von einem Abbau von weiteren Handelshemmnissen; darum geht es aber nicht. Es geht vorliegend um Produkte, die in der Schweiz zugelassen sind, um Produkte, bei denen der Parallelimport oder ein Direkteinkauf im Ausland aber oft durch die privaten Hersteller behindert wird. Diese Behinderung erfolgt heute nicht mehr durch nachweisbare Verträge, welche die Weko aufgreifen könnte, sondern durch formlose Massnahmen. Diese bestehen zum Beispiel in der Behinderung der Belieferung oder in schlechten Preisen beim Einkauf. Diese Massnahmen sind nicht nachweisbar und daher von der Weko auch nicht aufgreifbar. Das Ergebnis solcher Massnahmen ist: Die Preisdifferenzierung zum Ausland bleibt bestehen, trotz des Abbaus von staatlichen Handelshemmnissen, den wir eigentlich vorgenommen haben.
Beim Automobilvertrieb hat der Staat bereits 1995 zunächst den Einkauf von Autos im Ausland ermöglicht. Dann sorgte die Weko dafür, dass im Ausland gekaufte Autos in der Schweiz durch die zugelassenen Werkstätten repariert und gewartet werden. Erst diese zweite Massnahme hat den Einkauf von Autos im Ausland tatsächlich ermöglicht. Diese beiden Massnahmen führten zu Preissenkungen in der Schweiz in einem Ausmass, dass sich der Einkauf von vielen Autos im Ausland heute gar nicht mehr lohnt.
Genau eine solche Regelung sollte gemäss meiner Motion heute generalisiert, das heisst auch für alle anderen Produkte zugelassen werden.
Der Bundesrat erwähnt die Vertragsfreiheit, er meint aber offenbar die Vertragsfreiheit der Produzenten. Die Produzenten benutzen heute die Rechtslage tatsächlich, um ungestraft den Händlern bzw. dem Gewerbe zu verunmöglichen, ihre im Ausland eingekauften Produkte in der Schweiz gegen Entgelt zu montieren, zu reparieren oder zu warten. Mit meiner Motion soll den Händlern bzw. dem Gewerbe in der Schweiz ermöglicht werden, selber und frei zu entscheiden, was sie montieren, reparieren oder warten wollen. Sie sollen also selber entscheiden können, ob sie auch Produkte, die im Ausland gekauft worden sind, montieren, reparieren oder warten wollen.
Zur Umsetzung der Motion: Falls wir die Motion annehmen - und das hoffe ich nun wirklich -, werden Bundesrat oder Weko eine einfache Lösung finden. Darum müssen wir uns heute nicht kümmern. Nach dem Bundesrat ist Vertragsfreiheit gleich Wirtschaftsfreiheit. Nach meiner Meinung ist das nicht das Gleiche. Will man hier die Wirtschaftsfreiheit des Gewerbes, dann muss die Vertragsfreiheit der Hersteller im Ausland eingeschränkt werden. Von den Produzenten muss allerdings gar nichts anderes verlangt werden als eine Erklärung, dass deren Markenprodukte in der Schweiz auch dann durch das hiesige Gewerbe montiert, repariert oder gewartet werden dürfen, wenn die Produkte durch den Verbraucher, und das sind meistens Hauseigentümer oder Betriebe, nicht in der Schweiz, sondern im Ausland eingekauft worden sind.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Ich kann Ihnen versichern, die Annahme der Motion löst keine Kosten aus, im Gegenteil. Die Annahme der Motion hat den grossen Vorteil, dass die Endverbraucher profitieren können.