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Föhn Peter · Ständerat · 2015-09-16

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Fischer Roland verlangt, dass ein ausgezahltes Freizügigkeitsguthaben am Ort des letzten Wohnsitzes in der Schweiz statt am Sitz der Freizügigkeitsstiftung besteuert wird, dies aber nur, wenn die Auszahlung nach dem Wegzug aus der Schweiz erfolgt.

Die Mehrheit der WAK ist der Meinung, dass die Umsetzung der Initiative zu einem unverhältnismässigen Mehraufwand für die Steuerbehörden und damit zu signifikanten Mehrkosten führen würde. Zudem, das ist für uns Ständeräte natürlich sehr wichtig, handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone.

Die WAK-NR hatte dieser Initiative am 12. Januar 2015 mit 14 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Die WAK-SR hatte im Februar 2015 nach Anhörung eines Vertreters der WAK-NR dem Beschluss der Schwesterkommission nicht zugestimmt. Die parlamentarische Initiative wurde erneut, wie üblich, von der WAK-NR vorberaten, welche dann im April 2015 mit 14 zu 9 Stimmen am Folgegeben festgehalten hat. Der Nationalrat unterstützte seine Kommission und hat am 1. Juni 2015 mit 104 zu 83 Stimmen ebenfalls Folge gegeben.

Die Mehrheit der WAK-SR hat ihre Meinung gegenüber der ersten Vorprüfung nicht geändert und stimmt dem Beschluss des Nationalrates nicht zu. Sie ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Regelung von der Systematik der Besteuerung am Ort der wirtschaftlichen Anknüpfung abweiche, zusätzlich die Verwaltung unnötig belaste und einen unerlaubten Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone darstelle. Ausserdem, so die Mehrheit der WAK-SR, könne mit einem Wohnsitzwechsel die günstigere Besteuerung in anderen [PAGE 883] Kantonen nach wie vor ausgenutzt werden; dies ist insbesondere bei den reicheren Auswanderern der Fall.

Einige Unsicherheitsfaktoren und Negativbeispiele für den Fall, dass die parlamentarische Initiative entgegen unserem Antrag angenommen wird, will ich doch aufzeigen: So könnten zum Beispiel Grenzgänger, die durch ihren Status keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch in der Schweiz arbeiten, einen AHV-Lohn beziehen und einer Pensionskasse angeschlossen sind, nicht gemäss Vorstoss besteuert werden. Dies würde unter Umständen ein weiteres Abrechnungssystem benötigen. Zudem könnte dies etliche Personen, zum Beispiel in Genf, Basel, Schaffhausen oder im Tessin, dazu verleiten, Grenzgänger zu werden, um einer nachteiligen Besteuerung zu entkommen. Dem jeweils nachzugehen würde die Kosten für eine Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung massiv erhöhen.

Der Vorstoss bedeutet auch, dass zum Beispiel bei der Suva, welche dem Kanton Luzern für die von ihr ins Ausland bezahlten Renten Quellensteuern abliefert, die Einnahmen nach dem Wohnsitzkriterium zu verteilen wären. Gleiches gilt für den Kanton Genf, weil auch dort die Zentrale Ausgleichskasse auf ins Ausland bezahlten AHV-Renten eine Quellensteuer erhebt. Demzufolge müssten neue Abläufe aufgebaut werden. Die Quellensteuer muss am Wohnort bezahlt werden, das Geld darf jedoch weiterhin bei einer Freizügigkeitsstiftung liegen. Damit wird ein funktionierendes System zwischen den Stiftungen, dem Kanton und dem Bund mit über 2000 zusätzlichen Mitspielern verkompliziert, denn jede Gemeinde kann den Quellensteuersatz selber bestimmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, wären Investitionen in Millionenhöhe in Software und Schulungen nötig. Komplizierter kann man es wohl kaum machen.

Der Schweiz würde der grösste Anteil der Steuern entgehen, denn nach den üblichen Doppelbesteuerungsabkommen hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, das heisst in diesem Fall der neue ausländische Wohnsitzstaat. Der Pflichtige kann sich die Schweizer Quellensteuer somit rückerstatten lassen, was wiederum bedeutet, dass er den Leistungsempfang im Ausland deklarieren muss. Wenn der Steuersatz indessen so tief ist, dass dieser als definitive Belastung annehmbar erscheint, so wird der Pflichtige die Leistung im Ausland in der Regel nicht deklarieren wollen, weil dies zu einer stärkeren Belastung durch den Ansässigkeitsstaat führen dürfte.

Der Vorstoss, gedacht als Massnahme für einen vermeintlich faireren interkantonalen Steuerwettbewerb, bewirkt im Ergebnis den umgekehrten Fall, das heisst das Gegenteil, nämlich Steuerausfälle für die Schweiz, für das Ausland hingegen mehr Einnahmen. Also ist die parlamentarische Initiative mit dem Namen "Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta" auf keinen Fall richtig. Sie kommt höchstens süffig daher, unter dem Deckmantel vermeintlicher Steuergerechtigkeit. Die Umsetzung der Initiative wäre unverhältnismässig, hätte massive Auswirkungen, denn sie würde erstens einen Steuerverlust, der die ganze Schweiz und nicht nur einzelne Kantone betrifft, verursachen. Sie würde zweitens eine neue Bürokratie mit einem erheblichen Mehraufwand für alle Steuerbehörden und die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen hervorrufen sowie drittens noch unabsehbare Risiken für den Finanzplatz Schweiz mit sich bringen. Was aber besonders zu berücksichtigen ist, ist der vierte Punkt: Die parlamentarische Initiative würde einen massiven Einschnitt in die kantonale Steuerhoheit bedeuten, und dem dürfen wir hier im Ständerat sicher nicht oder nie zustimmen.

Deshalb danke ich Ihnen im Auftrag der WAK für die Unterstützung der Mehrheit.

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