Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-16
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Was hier etwas exotisch anmutet und vielleicht nach einer medizinischen Konvention tönt - Euro-Med-Konvention -, ist in Tat und Wahrheit etwas ganz anderes. Die Konvention regelt den Handel innerhalb der Euro-Med-Freihandelszone, welche die Europäische Union, die Efta, den Westbalkan und eben die Länder rund ums Mittelmeer umfasst, was den Namensbestandteil "Med" erklärt. Im Wesentlichen geht es in dieser Konvention um die Aufhebung von Zöllen. Wenn eine Ware ihren Ursprung in der Euro-Med-Zone hat, fallen die Zölle weg. Wird die Ware anschliessend in weiteren Ländern bearbeitet, kann die Zollfreiheit kumuliert werden. Das heisst also, wenn verschiedene Arbeitsschritte in verschiedenen Ländern der Euro-Med-Zone vorgenommen werden, kann Zollfreiheit beansprucht werden, allerdings nur dort, wo die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bereits in die bilateralen Freihandelsabkommen aufgenommen worden sind. Im Abkommen mit der Europäischen Union ist dies nicht der Fall. Die Zollfreiheit im Handel mit EU-Ländern kann somit nicht vollständig kumuliert werden, obwohl die Schweiz die Konvention bereits 2011 unterzeichnet hat.
Ich habe den Bundesrat mit meinem Vorstoss aufgefordert, diese Konvention so bald wie möglich umzusetzen, dies auch vor dem Hintergrund der Frankenstärke. Auch wenn der Franken jetzt etwas schwächer geworden ist, so ist er doch gerade auch für die Textilindustrie immer noch überbewertet, wie übrigens auch für andere Industriezweige. Als Ostschweizerin bin ich halt eine Interessenvertreterin. Für die Ostschweiz ist es eben sehr wichtig, dass die Arbeitsplätze in dieser Branche noch gehalten werden können.
Ich möchte noch einmal - damit klarwird, worum es hier geht - ein praktisches Beispiel nennen: Ein Unternehmen aus dem Mittelmeerraum, Spanien oder Italien, importiert zollfrei Baumwolle aus einem arabischen Land, das auch ans Mittelmeer grenzt, z. B. Ägypten, verarbeitet diese im Auftrag eines deutschen Kunden zu Stoff, lässt diesen Stoff dann vielleicht in der Schweiz veredeln und in einem weiteren Arbeitsschritt vielleicht in einem Balkanstaat zu einem Kleidungsstück verarbeiten. Durch die Veredelung in der Schweiz verliert der Stoff in diesem Beispielfall die Euro-Med-Ursprungsbezeichnung. Wenn dieser Stoff dann in die EU rückimportiert wird, fallen 8 Prozent Zoll an.
Das ist ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil für unsere Schweizer Unternehmen. Das führt eben auch dazu, dass nicht mehr in der Schweiz veredelt wird. Wenn beispielsweise in Deutschland oder in Österreich veredelt wird, fällt dieser Zoll weg.
Ich höre von den Textilunternehmen in der Ostschweiz, die in solchen Arbeitsschritten tätig sind, dass auch Arbeitsplätze ins Ausland verlagert würden, wenn das Abkommen nicht bald angewendet werde. Das ist nicht eine Drohung, es geht hier schon eher fast um Verzweiflung, weil eben diese Konvention nicht angewendet wird und weil nebst dem starken Franken dieser Zollzuschlag von 8 Prozent die [PAGE 874] Wettbewerbsfähigkeit der Ostschweizer Unternehmen und auch der Textilunternehmen insgesamt stark beeinträchtigt.
Ich danke dem Bundesrat, dass er die Annahme dieser Motion empfiehlt und hier vorwärtsmachen will. Ich möchte aber gerne noch von der Anwesenheit von Bundesrat Schneider-Ammann profitieren und nachfragen, wie weit hier die Arbeiten vorangeschritten sind und wie es um die Umsetzung dieser Euro-Med-Konvention steht.