Flach Beat · Nationalrat · 2015-09-07
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei einem der heikelsten Punkte des Nachrichtendienstgesetzes. Wie Kollege Vischer gerade ausgeführt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht gesagt, dass es als Gericht nicht den Entscheid übernehmen kann, ob der Nachrichtendienst in den Fällen dieser Bedrohungslage, also bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen, in ausländische Computersysteme eindringen soll oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat natürlich vollkommen Recht, denn es gibt dabei zwei Punkte zu beachten:
Da ist auf der einen Seite einmal der zeitliche Aspekt. Bei dieser Abwehr von Angriffen auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz geht es nicht an, dass wir zuerst - so, wie es das Bundesverwaltungsgericht und unsere Gerichte allgemein gewohnt sind - einmal ein Rechtshilfeersuchen an den betreffenden Staat richten und ihn um Hilfe bei der Abwehr dieser illegalen Tätigkeit bei uns von seinem Land aus bitten. Bei jedem Rechtsstaat wäre das ja ebenfalls eine illegale Tätigkeit gegenüber einem anderen Staat.
Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass wir diese Beurteilung der Voraussetzungen für den Eingriff in fremde Computersysteme nicht einfach dem Nachrichtendienst überlassen können. Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein Angriff auf digitale Art und Weise, ein Cyberangriff, kommt zustande, und der Nachrichtendienst wehrt sich vielleicht erfolgreich dagegen. Er greift dabei aber in ein Computersystem eines anderen Staates ein, vielleicht fälschlicherweise noch in ein zweites, das ebenfalls eine kritische Infrastruktur in diesem Staat ist. Das sind Entscheidungen, die wir nicht einfach dem Chef des Nachrichtendienstes und in meinen Augen auch nicht einfach dem Vorsteher des VBS überlassen können. Das ist eine Aufgabe des Bundesrates. Der Bundesrat ist auch in der Lage, diese Entscheide zeitnah zu treffen und quasi zu einem Gegenangriff sein politisches Okay zu geben.
Darum bitte ich Sie dringend, hier bei Artikel 36 Absatz 1 bei der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu bleiben, worin vorgesehen ist, dass diese starken Eingriffe in EDV-Systeme anderer Länder von der Schweiz aus politisch und nicht einfach nur technisch abgesegnet werden.
Auf der anderen Seite ist es eben tatsächlich so, dass diese Cyberangriffe stattfinden und wahrscheinlich in Zukunft weiterhin und noch verstärkt stattfinden werden. Darum ist es notwendig, dass wir als Rechtsstaat eine Regelung im Gesetz haben, die eben auch die Möglichkeit vorsieht, sich wehren zu können.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 36 Absatz 2 der Mehrheit zu folgen.