Fischer Roland · Nationalrat · 2015-09-07
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, hier dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und somit bei der von Ihnen ursprünglich verabschiedeten Fassung zu bleiben.
Es geht ja einerseits um die Frage der Transparenz, aber andererseits auch um die Frage der Gewaltentrennung. Es geht hier um den Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichtes zuhanden der Geschäftsprüfungsdelegation, diesen Tätigkeitsbericht, den das Bundesverwaltungsgericht in Ausübung seiner Funktion im Rahmen der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen verfasst. In der ersten Lesung haben wir beschlossen, dass dieser Tätigkeitsbericht zumindest in seinem allgemeinen Teil öffentlich zugänglich sein soll. Die Kommissionsmehrheit schlägt nun vor, dass das nicht so sein soll und dass die Geschäftsprüfungsdelegation dann entscheiden kann, ob dieser Teil des Tätigkeitsberichtes öffentlich zugänglich ist oder nicht.
Stellen Sie sich jetzt einmal vor, die Geschäftsprüfungsdelegation würde aus irgendwelchen Gründen entscheiden, dass dieser Teil des Tätigkeitsberichtes nicht öffentlich zugänglich sei. Man müsste ja dann sofort annehmen, dass hier versucht wird, irgendetwas zu vertuschen. Das können wir uns in diesem sensiblen Bereich der Grundrechte, um die es hier ja geht, einfach nicht leisten!
Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, haben wir hier eine klare und transparente Regelung. Hinsichtlich der Gefahr, dass Rückschlüsse auf einzelne Fälle gemacht werden könnten, sind wir Grünliberalen überzeugt, dass das Gericht selbst weiss, dass man hier Vorsicht walten lassen sollte. Man kann diesen Teil des Tätigkeitsberichtes durchaus so formulieren, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Fälle gezogen werden können. Wir könnten damit aber mehr Transparenz herstellen und mehr Vertrauen in die Tätigkeit des Nachrichtendienstes schaffen.
Es geht auch um die Frage der Gewaltentrennung. Aus unserer Sicht ist es nicht richtig, wenn letztlich ein parlamentarisches Aufsichtsorgan über das Bundesverwaltungsgericht berichtet. Es ist besser, wenn das Bundesverwaltungsgericht, wenn ihm eine Aufgabe zugewiesen wird, selbst über seine Tätigkeit in diesem Bereich berichtet.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und am Beschluss unseres Rates festzuhalten.