Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-09-07
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Galladé abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zu folgen.
Worum geht es bei diesem Artikel? Es geht ja um das Genehmigungsverfahren. Sie wissen, wie das abläuft: Vor der Durchführung einer Massnahme muss der Nachrichtendienst vom Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung erhalten. Gleichzeitig muss er die Freigabe des Chefs VBS erhalten, und dieser konsultiert den Sicherheitsausschuss des Bundesrates respektive jetzt die Vorsteherin oder den Vorsteher des EDA und des EJPD.
Nun wurde - das kann ich ehrlicherweise sagen - von linker Seite dieser Absatz 6 eingefügt. Es geht nämlich darum, dass der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes über diese Tätigkeit einen Bericht schreibt und diesen dann der GPDel übergibt. Das ist eigentlich ein Input von der linken Ratsseite, insofern also auch ein Input zwecks Kontrolle. Das Ziel dieser Massnahme ist klar: Man möchte eine weitere, verstärkte Kontrolle. Nun möchte man einen Teil dieses Berichtes öffentlich machen. Der Ständerat hat das zu Recht abgelehnt. Die Kompetenz für die Veröffentlichung eines solchen Berichtes oder eines Teils davon soll bei der GPDel bleiben, denn das ist schlussendlich eine politische Frage. Diese Kompetenz soll bei der Politik bleiben, und über die Veröffentlichung soll nicht vom Gericht entschieden werden.
Wir sind sogar der Meinung, dass mit diesem Minderheitsantrag eigentlich - es tut mir leid - etwas Effekthascherei betrieben wird, vielleicht auch etwas die Anliegen des Boulevardjournalismus befriedigt werden. Es könnte sogar sein, dass die Sicherheit dadurch stärker gefährdet ist, weil Interpretationen zugelassen werden. Deshalb ist es richtig, dass die GPDel hier entscheidet, was öffentlich sein soll und was nicht. Lassen wir diesen Entscheid bei der politischen Instanz. Sie kann jederzeit selbst entscheiden, was sie öffentlich machen will. Somit bleibt die Kommunikation bei der GPDel und liegt nicht beim Gericht.
Deshalb werden wir von der SVP-Fraktion bei Artikel 28 Absatz 6 dem Antrag der Mehrheit zustimmen.