Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-09-07
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SP-Fraktion und äussere mich in den mir zur Verfügung stehenden fünf Minuten gleich zu allen fünf Artikeln, damit ich nicht mehrmals ans Mikrofon treten muss.
Die SP-Delegation in der SiK-NR hat sich seit Beginn der Beratung für einen Nachrichtendienst unter demokratischer und unabhängiger Kontrolle eingesetzt, der nur so viele Kompetenzen wie nötig und auf keinen Fall einen Freipass zum uneingeschränkten Schnüffeln erhält. Diesem Ziel sind wir nun dank der Verbesserungen des Ständerates und der Beratung in der letzten Sitzung der SiK-NR einen wesentlichen Schritt näher gekommen. Der Ständerat und unsere SiK haben drei wesentliche Verbesserungen beschlossen.
Die erste nahmen sie bei Artikel 3 vor, dort wurde ein grosses Schlupfloch gestopft. Der Bundesrat baute in seinen Entwurf nämlich ein inakzeptables Schlupfloch ein: Er sah in Artikel 3 in Kombination mit Artikel 26 vor, dass der Nachrichtendienst nicht allein bei den erwähnten vier konkreten Bedrohungen Terrorismus, Proliferation, verbotener Nachrichtendienst und Angriff auf kritische Infrastruktur invasive Beschaffungsmassnahmen einleiten darf, sondern bereits in einer äusserst diffus definierten "besonderen Lage". Jetzt haben wir dieses Schlupfloch gestopft. Neu darf der Bundesrat über die vier erwähnten konkreten Bedrohungen hinaus allein im Falle einer schwerwiegenden und unmittelbaren Bedrohung invasive Beschaffungsmassnahmen anordnen. Diese unterliegen den üblichen Bewilligungsverfahren. Es ist also nicht möglich, via Artikel 3, sozusagen allein via bundesrätliche Generalermächtigung, notrechtlich aktiv zu werden.
Die zweite Verbesserung betrifft die interne Aufsichtsbehörde und die Unabhängige Kontrollinstanz für die Kabelaufklärung. Dieser Bereich wurde stark ausgebaut. Neu installieren die Artikel 74, 74bis und 74ter eine weitgehend unabhängige interne Aufsichtsbehörde, die direkt vom Bundesrat eingesetzt wird. Der Bundesrat wählt deren Leiter oder Leiterin. Diese Instanz hat sehr umfassende Aufsichtskompetenzen und greift mit Empfehlungen direkt ein. Über die Umsetzung der Empfehlungen entscheidet der Bundesrat; er wird damit unmittelbar politisch verantwortlich.
Die Unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung soll neu auch für die Kabelaufklärung, also für die digitale Kommunikation, zuständig sein. Diese Ausweitung der Zuständigkeit ist sehr substanziell. Wie bei der Funkaufklärung begegnen wir bei der Kabelaufklärung der technisch bedingten [PAGE 1321] Schwierigkeit, den gesamten Datenstrom scannen zu müssen, um die Nadel im Heuhaufen zu finden. Will man herausfinden, ob ein Funkspruch oder eine Glasfaser jene Information enthält, auf welche das Bundesverwaltungsgericht den Zugriff erlaubt, stösst man auf die schwierige Situation, dass nur gerade Informationen erfasst werden sollen, welche die Grundrechte der Bürger nicht wesentlich tangieren. Es gibt eine Parallelität zum Bereich der Videokameras: Unzählige Bürgerinnen und Bürger, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, werden gefilmt. Genauso rückt bei der Kabelaufklärung jedes noch so harmlose E-Mail in den Blickwinkel des Nachrichtendienstes, auf den Radar der Scan-Maschine. Fehltreffer können dann leicht den weiteren Weg direkt zum Nachrichtendienst finden. Das ist aus unserer Sicht unbefriedigend.
Aus diesem technisch bedingten Grund gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder wir verzichten gänzlich auf jede Kabelaufklärung - dann haben wir aber das Problem, dass Terroristen, Waffenschieber und fremde Nachrichtendienste auf Skype ausweichen und mit absoluter Sicherheit wissen können, dass sie von unserem Nachrichtendienst nicht beobachtet werden können. Oder wir sorgen mit geeigneten Aufsichtsmassnahmen dafür, dass unser Nachrichtendienst das Augenmerk tatsächlich nur auf die gewünschte Information richtet und dass die Millionen harmloser E-Mails, die nebenher auch eingescannt werden, so rasch wie möglich wieder aus seinem Blickwinkel rücken. Diesen Weg haben nun der Ständerat und die Mehrheit der SiK-NR mit der neuen Fassung von Artikel 75 im Nachrichtendienstgesetz gewählt.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft das Öffentlichkeitsprinzip. Hier sind wir nicht einverstanden mit dem Beschluss des Ständerates. Der Ständerat will der Öffentlichkeit und den Medien auch in allgemeinen Fragen jegliches Auskunftsrecht verweigern, ihnen kein Auskunftsrecht zugestehen. Bei Artikel 66 will er jede Möglichkeit aus dem Nachrichtendienstgesetz streichen, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Informationen über den Nachrichtendienst des Bundes zu erhalten. Die Mehrheit der SiK-NR hat diesen Fehlentscheid des Ständerates nun korrigiert und hält daran fest, dass das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung auf den Nachrichtendienst des Bundes anwendbar bleibt, soweit es nicht unmittelbar um Dokumente aus der Informationsbeschaffung geht.
Bei Artikel 36 besteht noch eine weitere wesentliche Differenz. Weder der Ständerat noch die Mehrheit der SiK-NR haben bisher eine brauchbare Lösung für das Eindringen in fremde Computersysteme und -netzwerke und für das Stören und Verlangsamen derselben gefunden. Deshalb werden wir bei den Absätzen 1 und 2 die Anträge der Minderheit unterstützen.
Im Anschluss an dieses Geschäft behandeln wir die Motion der SiK-SR 15.3498, "Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes". Mit dieser Motion sollen verbindliche Schritte eingeleitet werden, um zusätzlich eine unabhängige Aufsicht ausserhalb der Bundesverwaltung einzurichten. Die SP-Fraktion unterstützt diese Motion, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung zur Stärkung der Aufsicht und der demokratischen Kontrolle ist.