Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-09-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Hier geht es um das Öffentlichkeitsprinzip. Hier geht es darum, ob das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 auch für amtliche Dokumente betreffend Informationsbeschaffung des Nachrichtendienstes des Bundes gültig ist und zur Anwendung gelangt oder nicht. Im Ist-Zustand kommt das Öffentlichkeitsprinzip zur Anwendung: Es gibt ein Verfahren, bei dem dann überprüft wird, ob und nach welchen Kriterien Informationen herausgegeben werden. Das hat sich bewährt. Und nun will die Mehrheit das Öffentlichkeitsprinzip streichen. Ich unterstreiche nochmals, dass niemand so naiv ist und sagt, dass jede Tätigkeit des Geheimdienstes per se öffentlich sein muss. Schon heute gibt es klare Filter, mit denen das Öffentlichkeitsprinzip eingeschränkt werden kann. Aber die Beweislast, dass etwas nicht von öffentlichem Interesse ist, liegt beim Staat und ist durch öffentliche Gerichte überprüfbar.
Sie wollen nun das Gegenteil: Sie wollen die Beweislast umkehren und sagen, dass diese Informationen generell nicht öffentlich sind, dass wir entscheiden, ohne dass ein Dritter sich hier einmischen und bestimmen kann, was öffentlichkeitswürdig ist oder was es nicht ist. Dies ist ein bedenkliches Ansinnen des Gesetzgebers. Und zu Recht hat auch einer der besten Kenner der rechtlichen Tragweite dieses Gesetzes, Herr Professor Rainer Schweizer, in einem jüngst erschienenen Interview festgehalten, dass hier die Aufhebung des Öffentlichkeitsprinzips - neben vielen anderen Punkten, die er kritisiert, die aber schon gelaufen sind - einer der grossen Sündenfälle der Gesetzgebung sei.
In diesem Sinne ersuche ich Sie dringend, von diesem Mehrheitsbeschluss abzurücken. Ich verstehe übrigens auch nicht ganz, warum die SP-Delegation in der Kommission diesen Antrag nicht unterstützt hat, nachdem Frau Galladé vorhin gesagt hat, die Öffentlichkeitsfrage sei einer der zentralen Punkte, die im Gesetz berücksichtigt werden müssten. Diese Frage stellt sich hier viel vordergründiger als im Artikel, zu dem Frau Galladé ihren Minderheitsantrag stellte. Hier geht es tatsächlich darum, ob der Staat zu einer eingeschränkteren Dunkelkammer wird, ob die Öffentlichkeit mit Bezug auf den Nachrichtendienst nur rudimentären Zugang erhält oder ob primär das Öffentlichkeitsprinzip gilt, das aber in gewissen Fällen eingeschränkt werden kann.
Der Datenschutzbeauftragte hat sich ganz deutlich und klar zugunsten der Minderheit ausgesprochen. Es ist auch nicht so, dass dieser Diskurs in anderen Ländern einfach der Meinung der Mehrheit entspricht.
Ich ersuche Sie also, hier zu retten, was noch zu retten ist in diesem an sich schon "abverheiten" Gesetz, und dem Öffentlichkeitsprinzip in den vorgenannten Grenzen zum Durchbruch zu verhelfen.