AB 187341
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 66 hat die Kommission mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, an der Version unseres Rates festzuhalten.
Herr Bundesrat Maurer hat es gesagt: Es geht hier unter Umständen um Menschenleben. Stellen Sie sich die Frage, ob auch nur noch ein Informant dem Nachrichtendienst Informationen gibt, wenn alles, auch die Beschaffung, dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt wird. Da würde es also dann Ende Jahr eine Liste des Nachrichtendienstes geben mit dem Titel "Folgende Damen und Herren haben Informationen über den IS an den Nachrichtendienst weitergeleitet". Also, so geht es nicht! Es geht um die Informationsbeschaffung, und bei dieser Informationsbeschaffung - das wurde deutlich dargelegt - ist im nachrichtendienstlichen Wesen halt auch eine gewisse Vertraulichkeit gegeben.
Für die Kommission, inklusive der Vertreterinnen und Vertreter der SP, ist klar, dass wir hier an unserer Lösung festhalten sollten.