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Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-09-07

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die Ausweitung der Aufgaben der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung auch auf den Bereich der Kabelaufklärung wird die SVP-Fraktion unterstützen. Wir kennen die technologischen Entwicklungen. Es macht absolut Sinn, dass man das entsprechend anpasst, nicht zuletzt auch bei den Kontrollinstanzen. Wir werden aber den Antrag der Minderheit Fischer Roland ablehnen. Ich sage Ihnen noch warum.

Im Zusammenhang mit diesem Artikel begrüsst die SVP auch die Motion des Ständerates 15.3498, die die Aufsicht verstärken will. Mit dieser Motion schafft man eigentlich die Möglichkeit, eine gute Lösung für die Zukunft zu erreichen und gleichzeitig das Gesetz einzuführen. Denn die Sicherheit lässt es einfach nicht zu, dass wir das noch länger verzögern. Deshalb sind wir mit der aktuellen Lösung, so, wie sie vorliegt, einmal zufrieden. Man kann Erfahrungen sammeln. Wir haben ja mit den Artikeln 74 und 75 einerseits die Aufsicht und andererseits auch die Kontrolle verstärkt.

Man sollte jetzt nicht mit irgendwelchen Anträgen dieses Gesetz auf die lange Bank schieben - es geht um Sicherheit. Ich möchte hier noch einmal ganz klar festhalten: In diesem Gesetz ist neu eine unabhängige Aufsichtsbehörde vorgesehen, und es ist die Unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen; das vielleicht an die Adresse derjenigen, die hier immer sehr kritisch waren. Wir müssen langsam aufpassen, dass wir in diesem Gesetz nicht hinter jeden Mitarbeiter des Nachrichtendienstes zwei setzen, die diesen Mitarbeiter kontrollieren. Überlegen Sie sich einmal, wofür dieses Gesetz ist. Es ist für ein paar Fälle im Jahr, logischerweise ganz kritische und gefährliche Fälle. Aber wenn wir dann beginnen, dahinter den Kontrollstaat so auszubauen, dass er verdoppelt oder verdreifacht wird, dann ist das nicht in unserem Sinn, glaube ich.

Den Antrag der Minderheit Fischer Roland sollten Sie ablehnen. Überlegen Sie sich einmal konkret, was das heisst: In Zukunft muss eine Massnahme vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden. Der Chef VBS muss dazu Ja sagen, und die Vorsteherinnen bzw. Vorsteher des EJPD und des EDA müssen dazu ihre Informationen und ihre Haltung bekanntgeben. Mit dem Antrag der Minderheit Fischer Roland will man nun, dass die Unabhängige Kontrollinstanz die Arbeit des Bundesverwaltungsgerichtes wieder kontrolliert. Ich glaube, das kann es nun wirklich nicht sein. Das schafft überhaupt keinen Mehrwert. Das schafft eigentlich nur Unklarheiten, und ich gehe davon aus, dass dieser Antrag der Minderheit auch nur dazu da ist, um dieses Gesetz etwas zu verzögern.

Also, stimmen Sie bitte der Mehrheit zu!