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Stolz Daniel · Nationalrat · 2015-09-07

Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die Kommission, Sie haben es gehört, hat mehrheitlich entschieden, auf die Vorlage 15.020, "KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs", einzutreten. Dem kann sich meine Minderheit, bestehend aus Vertretern der SP- und der FDP-Deputation, nicht anschliessen. Ich spreche für diese Minderheit und, um Zeit zu sparen, auch für die FDP-Liberale Fraktion, wenn es um das Eintreten geht.

Warum Nichteintreten? Ganz einfach, weil wir keinen Augenblick daran glauben, dass mit dieser Änderung etwas gewonnen wird. Ganz im Gegenteil, wir sind davon überzeugt, dass wir in die falsche Richtung rennen würden. Die bundesrätliche Vorlage ist geprägt vom Glauben, dass die Politik mittels Feinjustierung ein Problem in den Griff bekommen kann. Dieser grundsätzliche Glaube ist überall, vor allen Dingen in der Gesundheitspolitik, anzutreffen. Selbstverständlich braucht es Rahmenbedingungen, mehr aber nicht und ganz sicher keine umfassende staatliche Steuerung, wie das der bundesrätliche Entwurf vorschlägt. Das zeigt sich auch deutlich gerade bei der hier vorliegenden Problematik, bei der Steuerung im ambulanten Bereich. Wir negieren die Problematik der Kostensteigerung selbstverständlich nicht, wir sind aber dezidiert der Meinung, dass das Problem so nicht gelöst werden kann. Dass wir zumindest nicht völlig Unrecht haben, zeigt auch ein Blick in die nahe Vergangenheit. Schon mehrmals hat die Politik mit Zulassungsbeschränkungen experimentiert. Jedes Mal wurde dies als temporäre Notlösung verkauft, deren Wirkung nachher nie belegt werden konnte. Jedes Mal sollte aus diesem Provisorium ein Dauerzustand werden. Alleine schon deshalb sollte man Nein dazu sagen.

Es ist schon so, dass der Gesundheitsmarkt nicht wirklich dem Ideal eines freien Markts entspricht und einem solchen wohl auch nicht entsprechen kann. Bände spricht alleine schon, dass gewisse Dienstleistungen, sprich beispielsweise Therapien, einfach automatisch abgegolten werden, Stichwort KVG; damit werden alle Marktsignale unterdrückt. Wir sind uns im Klaren darüber, dass das nicht einfach geändert werden kann. Also versucht man in der Politik, diesen schon hochgradig durchorganisierten Pseudomarkt mit noch mehr Eingriffen von seinen Fehlentwicklungen zu befreien, und merkt nicht, dass man sich hier nur weiter darin verstrickt.

Was will denn der Bundesrat konkret? Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu erreichen. Der Bundesrat schlägt dazu eine Lösung vor, mit der die Kantone unter Einbezug der interessierten Kreise - das wird dann amüsante Diskussionen geben - bei einer Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern beschränken und bei einer Unterversorgung Fördermassnahmen treffen können.

Wir wollen diese staatliche Steuerung über die Einschränkung oder Förderung von Leistungserbringern nicht, denn sie hemmt den Wettbewerb, benachteiligt den Nachwuchs, schwächt die Innovation, und sie stärkt vor allen Dingen auch das Besitzstanddenken. Der Vorschlag des Bundesrates würde auch eine massive Ausdehnung der staatlichen Steuerung auf andere KVG-Leistungserbringer bedeuten.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Weil die Kantone ja für die Folgen ihrer Planungsentscheide nicht aufkommen müssen, stimmen die Entscheide und die Finanzierungsverantwortung nicht mehr überein. Das kann ja nicht sein! Es geht aber noch weiter. Das Ziel der bundesrätlichen Vorlage zumindest ist klar: Das klare Volksnein zur Einheitskasse soll umgestossen werden. Schon bei der damaligen Diskussion wollten die Befürworter kantonale Einheitskassen, und diese sollten möglichst eng mit den zuständigen Vorstehern der Gesundheitsdepartemente zusammenarbeiten. Genau diesem Ziel würde man mit einer umfassenden kantonalen Steuerung näher kommen.

Auch wenn man aus all diesen grundsätzlichen Überlegungen gegen diese umfassende kantonale Steuerung ist, darf man die Frage stellen, ob sich denn die Zulassungsbeschränkung von Leistungserbringern wenigstens früher bewährt hat. Trotz allem Zitieren und Erklären von noch so vielen Statistiken konnte genau das von den Befürwortern nicht mit gutem Gewissen behauptet werden. Trotz der Zulassungsbeschränkung konnten nicht einwandfrei Kostensenkungen oder nur schon -dämpfungen belegt werden; das gab am Schluss auch der zuständige Gesundheitsdirektor zu. Ob es wenigstens Indizien für eine Kostendämpfung gab, ist umstritten. Zumindest ist die Zulassungsbeschränkung ganz sicher nicht der grosse Wurf, wenn es darum geht, Kostenexplosionen entgegenzuwirken. Wenn es also nicht dieser grosse Wurf ist, dann ist es nötig, auf diesen Eingriff zu verzichten. Die abgeschwächte Version der SGK-NR hingegen ändert an diesen Tatsachen schlussendlich nicht sehr viel. Bedeutet das, dass die Minderheit einfach die Hände in den Schoss legen will? Mitnichten!

Wir beantragen Ihnen deshalb, auf dieses Geschäft nicht einzutreten, weil wir denken, dass wir hier in die falsche Richtung gehen.