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Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-09-07

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-07

Wortprotokoll

Eine Frage, die wir heute zu beantworten haben, lautet: Wollen wir in diesem Bereich einen Zulassungsstopp, eine Steuerung, wollen wir das unwürdige Spiel von Stop-and-go und Provisorium und dann wieder stoppen und verlängern? Mein Vorredner hat dem "experimentieren" gesagt. Wollen wir in diesem Modus weiterfahren, oder wollen wir heute eine verlässliche, dauerhafte Regelung beschliessen? Das ist die Grundfrage.

Dann gibt es noch die dritte Variante, und das ist das, was wohl mit dem Nichteintreten gemeint ist. Das ist der Ansatz, dass eine Steuerung überhaupt nicht notwendig sei. Man kann natürlich dieser Ansicht sein, dass es überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt. Hierzu muss man einfach sagen, dass die Zahlen schon ein bisschen eine andere Sprache sprechen. Dort, wo der Ärztestopp oder Zulassungsstopp temporär aufgehoben wurde, nahmen die Zulassungen in einigen Disziplinen schlicht und ergreifend zu. Es entstehen so Überkapazitäten, und schliesslich bewegen wir uns auf einem Anbietermarkt. Wie in jeder anderen Branche muss jeder neue Anbieter rentieren. Deshalb glaube ich, dass der Handlungsbedarf tatsächlich da ist - das hat auch die Mehrheit der Kommission in den Beratungen so befunden. Eine Begrenzung des Marktzugangs für bestimmte Leistungsträger ist sehr wahrscheinlich tatsächlich ein Gebot der Stunde.

Nun stellt sich die Frage, wie man das machen solle. Da haben wir eben die zwei Varianten: den Entwurf des Bundesrates und den Antrag unserer SGK. Im Namen meiner Fraktion schlage ich Ihnen vor, dass wir die Version der Kommission unterstützen und selbstverständlich auch auf die Vorlage eintreten, weil eben der Handlungsbedarf gegeben ist. Wenn wir eintreten, sollten wir dem Antrag der SGK zustimmen.

Der Entwurf des Bundesrates hatte in der Kommission keinen Erfolg; zum einen entstände damit eine Überregulierung, zum andern ging es aber auch um die Frage der Kantone bzw. um die Gremien, die hier hätten organisiert werden müssen. Hingegen zeigt sich, dass der Antrag der [PAGE 1339] SGK auch in den betroffenen Kreisen auf breite Akzeptanz stösst, indem wir damit tatsächlich eine Dauerlösung beschliessen können, die auf Qualitätskriterien beruht. Ich denke, das ist unter anderem der Kern der Sache, dass Ärztinnen und Ärzte zugelassen werden, welche im Minimum die schon oft genannten drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Mit diesen Kriterien ist tatsächlich das Wichtigste, nämlich das Interesse der Patientinnen und Patienten, die Patientensicherheit, gewährleistet, und wir können eine Versorgung auf hohem Niveau anbieten. Das erreichen wir, indem wir Artikel 55a unverändert so aufnehmen, ihn so beschliessen, wie das die Kommission möchte.

Ein Nichteintreten macht tatsächlich nur dann Sinn, wenn jemand das Gefühl hat, es bestehe null Handlungsbedarf. Da spricht aber die Realität in den betroffenen Regionen eine andere Sprache. Wenn jemand das Gefühl hat, es bestehe kein Handlungsbedarf, könnte er Nichteintreten beschliessen. Das wäre, denke ich, ein unwürdiges Ende für ein bisher schon ein bisschen unwürdiges Spiel mit Stop-and-go und Provisorium. Geben Sie den Betroffenen und vor allem den Kantonen im bisherigen, bewährten Rahmen die Möglichkeit, dort zu steuern, wo es möglich ist, aber verhindern Sie ein Übersteuern!

Mit anderen Worten: Treten Sie auf diese Vorlage ein, und unterstützen Sie die Version der Kommission!