AB 187419
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Ich habe sehr wohl Kenntnis von diesen Rechtsberatungen, ich habe das auch mitverfolgt. Ich bin einfach der Meinung, dass es nicht notwendig ist. Schauen Sie, es gibt kein anderes Rechtsgebiet im schweizerischen Recht, in dem man jedem Verfügungsadressaten eine unentgeltliche Rechtsberatung bietet, damit der Empfänger der Verfügung weiss, dass das, was er bekommt, auch tatsächlich rechtens ist. Das ist einzigartig in der Schweiz und nach meinem Dafürhalten unnötig. Im Übrigen habe ich aufgrund langjähriger Erfahrungen die Gewissheit, dass das Staatssekretariat für Migration sorgfältig arbeitet und dass auch die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht vor Fehlentscheiden schützt. Denken Sie an diese zwei kürzlich bekanntgewordenen Fälle. Diese Personen waren beide anwaltlich vertreten, beide waren vor dem Bundesverwaltungsgericht, und trotzdem hat sich offenbar der Entscheid als unrichtig erwiesen. Ich glaube, es ist auch eine [PAGE 1390] Frage der Entscheideröffnenden, den Adressaten der Verfügungen eben Sinn und Inhalt zu erklären, wenn sie dessen bedürfen.