Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-09-09
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Block 2 kann man unter den Titel "Hoch lebe das Sankt-Florians-Prinzip" stellen. Die SVP versucht mit ihren Minderheitsanträgen, den Widerstand der einzelnen Gemeinden oder Kantone anzuheizen, wie sie schon in - so glaube ich - gewollt missverständlicher Art und Weise zum Widerstand der Bevölkerung gegen Asylzentren aufgerufen hat. In einem Rechtsstaat, in dem jeder die Möglichkeit hat, sich einzubringen, ist das eigentlich etwas Unerträgliches. Aber vielleicht ist mein Vergleich mit dem Sankt-Florians-Prinzip auch falsch, denn dieses sagt ja: "Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an!"
Es geht hier aber nicht um etwas, was nur eine Last ist. Wir haben es immer wieder erlebt, in der ganzen Schweiz, im Norden, im Süden, im Osten, im Westen, in der Romandie, in der Deutschschweiz und im Tessin: Am Anfang, bevor solche Unterkünfte gebaut werden, gibt es Ängste, gibt es Protest. Wenn diese Unterkünfte dann eingerichtet sind, wenn Begegnungen mit den Leuten, die in diesen Zentren untergebracht sind, möglich werden, ändert die Stimmung regelmässig. Dann merken die Menschen, die in diesen Gemeinden leben, dass jene, die in diesen Zentren wohnen, eben auch Menschen sind, und zwar solche, denen es viel schlechter geht als ihnen selbst.
Deshalb bitte ich Sie: Lehnen Sie diese Minderheitsanträge ab. Die Kantone und die Gemeinden haben sich verpflichtet, das Aufstellen der Bundeszentren und auch die Unterbringung als Verbundaufgabe zu lösen. Da ist es richtig, dass wir hier diese Flexibilität bewahren. [PAGE 1414]
Die Reihen haben sich zwar gelichtet, aber besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen, gerade auch jenen Parteien, die ein E oder ein C im Namen haben, noch den Minderheitsantrag Silvia Schenker. Er hat überhaupt nichts mit Verschleppung zu tun, mit längeren Verfahren, mit mehr und komplizierterer Bürokratie. Er will einzig und allein das: Wenn irgendjemand in dieser ganzen Prozedur sieht, dass es Personen gibt, die Unterstützung brauchen, weil sie von den Ereignissen, sei es Folter, sei es Vergewaltigung, psychisch verletzt sind, sollen diese Informationen richtig und schnell zu den zuständigen Stellen fliessen, damit das berücksichtigt werden kann. Es kann auch bei den Härtesten unter Ihnen nicht die Meinung sein, dass die Prozedur so ausgestaltet ist, dass eine solche Fürsorge für wirklich psychisch angeschlagene Menschen nicht mehr möglich ist.
Ich gehe nicht auf alle Minderheitsanträge ein. Aber der Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu Artikel 31a hat es in sich: Sie haben in Artikel 6a Absatz 2, auf Seite 3 der Fahne, eine Grundvermutung angestellt, und wir haben dazu keinen Minderheitsantrag gestellt, obwohl das eigentlich sinnvoll und richtig gewesen wäre. Artikel 6a Absatz 2 bedeutet nämlich: Alle diese EU-/Efta-Staaten sind per definitionem Safe Countries, sichere Länder. Wenn wir hier in Artikel 31a nicht, wie das Kurt Fluri gut begründet hat, die Möglichkeit einer Abweichung im Einzelfall zulassen, dann heisst das nichts anderes, als dass wir gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen. Es heisst nichts anderes, als dass wir rechtlich nicht mehr die Möglichkeit haben, Leute nicht in ein solches Land zurückzuschicken, obwohl festgestellt ist, beispielsweise vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass, ich nehme das Beispiel Griechenland, in diesem Land die Zustände für Asylsuchende nicht menschenwürdig sind. Bezüglich Artikel 31a bin ich froh um die klaren Worte von Kurt Fluri. Stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit zu!