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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2015-09-09

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09

Wortprotokoll

Es wurde verschiedentlich gesagt: In dieser Debatte geht es darum, dass wir die Handlungshoheit im Asylbereich zurückgewinnen. Um die Handlungshoheit zurückgewinnen zu können, ist es nicht nur nötig, die Verfahren zu beschleunigen, sondern auch, die Spielregeln zu klären; dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass wir feststellen, dass heute da und dort falsche Anreize gesetzt sind und falsche Hoffnungen geweckt werden. Diese führen zu einer weiteren Zunahme der Migrationsströme, was letztlich auch der Nährboden für das ganze Schlepperwesen und kriminelle Organisationen ist. Dies verursacht viel Leid, dies wollen wir vermeiden.

Darum ist es eben wichtig, die Spielregeln zu definieren. Faire Spielregeln heisst, denjenigen Schutz zu gewähren, die es nötig haben. Faire Spielregeln heisst aber auch, dass sie von beiden Seiten her fair eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund sind die beiden Minderheitsanträge zu Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 3bis, die ich hier vertrete, eigentlich Selbstverständlichkeiten.

Es geht beim ersten Minderheitsantrag darum, Artikel 2 Absatz 2 dahingehend zu ergänzen, dass die Schweiz Flüchtlingen auf Gesuch hin Asyl gewährt, was das Recht auf Anwesenheit in der Schweiz einschliesst, aber nur so lange, wie der Bedarf nach Schutzgewährung besteht. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Ressourcen, die wir im Asylbereich haben, denjenigen zur Verfügung stehen, die an Leib und Leben bedroht sind, denjenigen, die es wirklich nötig haben, und nicht von anderen Personen, welche aus anderen Gründen hier sind, beansprucht werden.

Zum zweiten Minderheitsantrag: Bei Artikel 8 Absatz 3bis geht es um Personen, die ohne triftigen Grund ihre Mitwirkungspflicht verletzen, um Personen, welche sich in den Verfahren nicht kooperativ zeigen. Wir sind der Auffassung, dass für den Fall, dass Personen, welche in Verfahren nicht kooperativ waren, wiederum ein Gesuch stellen möchten, nachdem das alte Verfahren abgeschlossen worden ist, eine Frist von fünf Jahren angemessen ist. Denn, ich habe es gesagt, faire Spielregeln erfordern eben Fairness von beiden Seiten.

Ich bitte Sie also, die Minderheitsanträge zu den Artikeln 2 und 8 zu unterstützen.