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preparatory:AB 18754

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir hier die Pièce de Résistance der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat haben. Wir beantragen Ihnen, an der Aufstockung um 42 auf insgesamt 58 Millionen Franken festzuhalten. Ich erinnere Sie daran, dass wir diese Aufstockung am 28. November mit 34 zu 7 Stimmen gebilligt haben.

Diese Position führte gestern in der Kommission zu einer längeren verkehrs- und finanzpolitischen Debatte. Im Mittelpunkt dieser Debatte, die ich hier ganz kurz schildern möchte, standen im Wesentlichen folgende vier Punkte:

1. Die SBB betreiben ihr Netz im Rahmen von Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen. Sie haben einen mittelfristigen Auftrag. Mit diesen Instrumenten soll eine gewisse Kontinuität in den Projekten sichergestellt werden. Die infrage stehenden Projekte dienen der Steigerung von Sicherheit und Komfort; insbesondere unterstützen sie aber auch und vor allem das Verlagerungsziel im Güterverkehr durch den Abbau von Kapazitätsengpässen. Das ist ein strategisches Ziel der SBB.

2. Es handelt sich eindeutig um Investitionen, die zu Bauaufträgen führen, und nicht um wiederkehrende Konsumausgaben. Diese Investitionen kommen als Globalkredite so oder so wieder ins Budget, also unabhängig davon, ob wir sie heute oder morgen allenfalls streichen. Demgegenüber wird bei deren Beanspruchung der Zahlungskredit von 1,36 Milliarden Franken für die SBB immer noch nicht voll ausgereizt. Auf diesen Aspekt darf man hinweisen.

3. In der Budgetdebatte zum Departement wurden die Strassenbau- und Schienenkredite unsererseits gleich behandelt wie die Kredite für die SBB. Wir haben das als eine Art Paket betrachtet, Schienen- und Strassenverkehr. Es wird nun vor allem von den Vertretern der SBB-Interessen - wenn ich das so sagen darf - als unfair empfunden, dass man am Ende der Beratungen ausgerechnet den Bereich Schienenverkehr fallen lassen soll.

4. Verschiedene Kommissionsmitglieder haben sodann darauf hingewiesen, dass diese Infrastrukturinvestitionen auch aus der Sicht der Kantone wichtig sind. Sie sind sowohl verkehrs- wie finanzpolitisch und damit volkswirtschaftlich nützlich. Es wurde zusammenfassend gesagt, dass in diesem Bereich wenig bis kein Harmoniebedürfnis bestehe und dass deshalb klar und mutig an unseren Beschlüssen festzuhalten sei.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, am ursprünglichen Entscheid unseres Rates festzuhalten.