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preparatory:AB 187570

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09

Wortprotokoll

Frau Bundespräsidentin, Sie haben auf Artikel 64 des Asylgesetzes verwiesen und gesagt, das sei bereits geltendes Recht. In Artikel 64 des Asylgesetzes steht das so nicht, sonst hätte ich ja keinen Antrag gestellt. Wenn es geltendes Recht wäre oder ist - was spricht denn dagegen, an dieser Stelle explizit festzustellen, dass das Asylrecht erlischt, wenn jemand in das Land zurückreist, in dem er verfolgt ist? Oder finden Sie es richtig, wenn das die Leute machen?

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