Fehr Hans · Nationalrat · 2015-09-09
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den folgenden drei Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Bei Artikel 82 geht es um bekanntes Recht: Wer eine definitive Wegweisungsverfügung erhalten hat, bekommt nach heutigem Recht keine Sozialhilfe mehr, aber er bekommt die sogenannte Nothilfe. Meine Minderheit ist der Meinung, dass auch die Nothilfe an gewisse Bedingungen gebunden sein soll - das kann man mit Fug und Recht verlangen. Wenn Sie sehen, dass Leute weiterhin fast unbegrenzt Nothilfe beziehen, aber zum Beispiel die Mitwirkungspflichten verletzen, wissen Sie, dass das ungerecht ist. Jetzt wird man vonseiten der Verwaltung kommen und sagen: Ja Moment, das Bundesgericht sieht das anders! Das kann sein. Aber wir sind ja hier, um neues Recht zu schaffen. Wir schaffen hier neues Recht, an das sich nachher das Bundesgericht und die Gerichte generell zu halten haben.
Darum bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag zu Artikel 82 zuzustimmen, in der Meinung, dass auch der Asylsuchende, der Nothilfe bezieht, eine gewisse Verantwortung hat. Durch sein Verhalten hat er es ja in der Hand, ob er Nothilfe bekommt oder ob er sie nicht bekommt. Diese Bedingungen sollen also erfüllt sein.
Beim nächsten Minderheitsantrag geht es um die Pauschalabgeltungen. Die Kantone erhalten bekanntlich Pauschalabgeltungen, und es kommt bei gewissen Kantonen - vor allem bei gewissen - zu "Vollzugsversäumnissen", wie man das so schön formuliert. Nun steht in Artikel 89b, dass der Bund bei Vollzugsversäumnissen die Pauschalen an die Kantone zurückfordern oder künftig streichen kann. Meine Minderheit ist der Meinung, dass anstelle der Kann- eine Ist-Formulierung stehen muss, das heisst, dass es dann heissen soll: "Der Bund fordert bereits ausgerichtete Pauschalabgeltungen nach Artikel 88 ... zurück", wenn eben die Vollzugsaufgaben durch die Kantone nicht erfüllt werden. Die zwei Kann-Formulierungen sollen also durch Ist-Formulierungen ersetzt werden, dann haben Sie eine klare Situation.
Am Schluss wird beim Ständerat beziehungsweise bei der Mehrheit noch eingeschränkt, man solle diese Pauschalabgeltungen kürzen oder aussetzen können, "wenn keine entschuldbaren Gründe vorliegen". Auch diese Hintertüre muss weg, denn "entschuldbare Gründe" wird man immer finden. Genau das beinhaltet mein Minderheitsantrag I zu Artikel 89b.
Der letzte Minderheitsantrag ist eine einfache Sache. Da geht es um Rückkehrhilfe und entsprechende Programme im Ausland. Ich weiss nicht, ob Sie sich die Mühe genommen haben, Artikel 93 Absatz 2 zu lesen. Ich möchte Ihnen das ersparen, das dauert zu lange. Es ist ein unglaubliches Beamtendeutsch, was da steht. Deshalb gibt es den Minderheitsantrag, der klipp und klar sagt: "Mit Programmen im Ausland leistet der Bund einen Beitrag zur Prävention irregulärer Migration." Das ist eine klare Formulierung.
Das sind diese drei Minderheitsanträge. Sie schaffen Klarheit, sie schaffen Einheitlichkeit, und sie schaffen Gerechtigkeit - vor allem der erste Minderheitsantrag, der für die Nothilfe gewisse Bedingungen stellt, die erfüllt sein müssen, das nach Beurteilung der Minderheit mit Fug und Recht. Darum bitte ich Sie um ein dreimaliges Ja.