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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-10

Wortprotokoll

Hier in diesem zweiten Block haben wir jetzt ja auch den zweiten Teil der Ziele. Im ersten Block geht es um die Ressourceneffizienz und hier im zweiten tatsächlich um die Reduktionsleistungen betreffend die Umweltbelastung.

Sie haben im Einverständnis mit dem Ständerat alles, was zu Information und Berichterstattung gehört, gestrichen - okay, dann kommen wir halt zum Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten. Bei Artikel 35f Absatz 1 geht es eigentlich um den Spezialfall Holz, und in Absatz 2 finden Sie dann die generelle Bestimmung. Ich möchte nochmals sagen: Es sind beides Kann-Formulierungen. Es kommt also zum Ausdruck, dass das subsidiäre Möglichkeiten sind: Der Bundesrat kann hier ans Inverkehrbringen von Produkten Anforderungen stellen, dafür Massnahmen fordern oder sogar eine Bewilligungspflicht einführen.

Gemäss Antrag der Minderheit II (Knecht) soll Absatz 1 gestrichen werden. Herr Knecht, ich war heute froh, dass Sie angedeutet haben, Sie sähen die Probleme des Holzhandels. Dieser hat tatsächlich ein Problem: Im europäischen Raum gilt die EU-Holzhandelsverordnung, und diese fordert andere, die sich am Holzhandel mit EU-Staaten beteiligen wollen, eben auf, Bestimmungen zu haben, welche das Inverkehrbringen regeln. Auch die Sorgfaltspflichten sind nachher zwingend für den Bereich des Holzhandels. Sie wissen, wie viel Holz auch importiert wird, für die Bauwirtschaft, für die Energiewirtschaft usw. Diese Branchen hätten dann nachher einfach ein Problem. Das wäre dann echt ein neues Handelshemmnis, das Sie schaffen würden. Hier will der Bundesrat im Einklang mit dem Ständerat, der sich sehr intensiv mit dieser Situation befasst hat, eben schauen, dass es keine Differenzen zu dieser europäischen Holzhandelsverordnung gibt. Die Wirtschaft erhält Möglichkeiten; wenn freiwillige Massnahmen der Branche nicht greifen, kann der Bundesrat hier aber eine Kompetenz begründen.

In den Absatz 2 hat die Mehrheit der Kommission "in Abstimmung mit den wichtigsten Handelspartnern" eingefügt; sonst ist Absatz 2 gemäss Mehrheit weitgehend in Einklang mit dem bundesrätlichen Entwurf. Eine solche Einfügung kann man natürlich vornehmen. Ich weiss noch nicht genau, was unter "den wichtigsten Handelspartnern" zu verstehen ist; das müsste man definieren. Es gilt dann - und das in einem souveränen Staat - wahrscheinlich immer das Motto: Wir machen nichts, bevor die EU legiferiert. Das ist für einen souveränen Staat nicht wahnsinnig angenehm, in dem sonst bei jeder Gelegenheit betont wird: Wir sind eigenständig, wir sind nicht am Gängelband der Europäischen Union. Aber genau das will die Mehrheit Ihrer Kommission hier verankern. Man kann damit leben, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass das gegenüber der ständerätlichen Formulierung eine Erschwernis darstellt und auch nicht gerade Ausdruck von viel Selbstbewusstsein ist.

Absatz 2bis ist für den Vollzug von Artikel 35f zentral. Damit kann man Transparenz schaffen, wenn freiwillige Massnahmen nicht zustande kommen oder nicht greifen. Der Aufwand für die Unternehmen kann als verhältnismässig bezeichnet werden. Die Kleinstbetriebe sind gemäss dieser Vorlage sowieso ausgenommen, sie haben durch diese Berichterstattungspflicht also gar keine Mehrbelastung.

Auch für Absatz 3 gilt: Eine Streichung stellt die EU-Anerkennung der Schweizer Holzhandelsregelung infrage, und sie verunmöglicht den für den Vollzug notwendigen Datenaustausch. Das sage ich auch an die Adresse derjenigen in diesem Saal, die irgendwie mit dem Holzhandel verbandelt sind.

Auch bei Artikel 35g, der die Sorgfaltspflicht regelt, geht es um ein zwingendes Element, wenn man weiterhin im Import-Export-Geschäft mittun will, nämlich um die Einhaltung von Mindestanforderungen.

Zu Artikel 35h, er betrifft die Rückverfolgbarkeit, habe ich schon im Ständerat gesagt: Im Sinne der Verfolgbarkeit der ganzen Wertschöpfungskette ist es an sich wünschenswert, Kenntnis davon zu haben, wo ein Produkt oder wo Teile eines Produktes tatsächlich hergestellt und verschifft wurden. Wir haben in Gesprächen mit einzelnen Branchen aber auch gesehen, dass die Rückverfolgbarkeit, wie ich schon bei Block 1 gesagt habe, zum Teil nur sehr, sehr schwer zu erreichen ist; für die Textilindustrie etwa sind das grosse Hürden.

Deshalb bitte ich Sie, sich hier mit der Mehrheit dem Ständerat anzuschliessen. Ich bitte Sie, das auch bei Artikel 35i zu tun, wo die Minderheit Girod das Ecodesign beantragt.

Nochmals auch zur Minderheit Girod zu Artikel 35i: Wir haben mit Artikel 49 USG ja bereits heute auch die Möglichkeit der Technologieförderung. Deshalb ist es unnötig, mit diesem Artikel 35i weiter legiferieren zu wollen.

Bei Artikel 39 Absatz 3 bitte ich Sie nochmals, Ihre Mehrheit zu unterstützen. Denn es ist natürlich wichtig, international zusammenzuarbeiten. Beim Thema des Inverkehrbringens vorhin haben Sie ja gerade gewollt, dass man international zusammenarbeitet. Das sagt hier ausnahmsweise sogar Economiesuisse.

Dann kämen wir noch zu Artikel 41a: Hier bitte ich Sie, die Minderheit Bertschy zu unterstützen und somit diese Regelung gemäss Ständerat und Bundesrat zu beschliessen. Erstens gibt es damit eine Differenz weniger, und zweitens macht das Sinn. Der angepasste Artikel 41a zu den Branchenvereinbarungen würde es dem Bund künftig erlauben, Vereinbarungen direkt mit Unternehmen und direkt mit Organisationen der Wirtschaft abzuschliessen. Damit wäre ein wichtiges Instrument geschaffen, um gerade detaillierte [PAGE 1487] Regelungen, Verordnungen usw. zu vermeiden. Es gäbe also auch hier eigentlich weniger Bürokratie, wenn Sie dem Entwurf des Bundesrates, dem Beschluss des Ständerates und der Minderheit Bertschy zustimmen.

Dann noch zu Artikel 49a: Beim Thema Informations- und Beratungsprojekte bitte ich Sie, auch der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Herr Nationalrat Müri, gerade die jetzt den ganzen Morgen erwähnte Frankenstärke ist ein guter Grund, dass der Bund hier Finanzhilfen gewähren können soll - wie bei der KTI. Dort wird die Unterstützung ja auch auf der Basis einer Kann-Formulierung gewährt, niemand wird dazu gezwungen. Auch hier haben wir eine Kann-Formulierung, und diese macht Sinn: Wenn es irgendwo staatliche Stützungen braucht, ist es gerade hier im Innovationsbereich. Hier ist es in aller Regel sinnvoll, dass man solche Projekte vom Bund her unterstützt.

Dann noch zu Artikel 49b, zur Minderheit Girod: Auch hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Das öffentliche Beschaffungsrecht sollte im Beschaffungsgesetz und nicht im USG geregelt werden. Es ist immer ein bisschen schwierig, wenn man in einzelne Gesetze noch Regulierungen aufnimmt, die eigentlich im Grundgesetz - hier also im Beschaffungsgesetz und eben nicht im USG - zu regeln wären.

[VS]