Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2015-09-10
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-10
Wortprotokoll
Offen gesagt: Wenn ich an den Verlauf der Beratung dieses Geschäftes und an die Ausführungen von Kollege Killer denke, die ich jetzt auch angehört habe, fühle ich mich im falschen Film oder, ein bisschen anständiger gesagt, in einer verkehrten Welt: Eigentlich wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Umweltschutzgesetzgebung, die konkrete Standards und verlässliche Regulierungen enthält. Wofür ich mich jetzt hier einsetze, ist eine ziemlich abgespeckte Umweltschutzgesetzgebung. Diese Gesetzesrevision rückt die Freiwilligkeit, die Subsidiarität und die Verhältnismässigkeit aller Massnahmen in den Vordergrund. Aber nicht genug - denn Economiesuisse und die sogenannten bürgerlichen Wirtschaftsvertreter können dieser äusserst zahmen Gesetzesrevision nicht zustimmen. Gebetsmühlenhaft pflegen sie Worthülsen wie "Planwirtschaft" oder "Hokuspokus", wie vorhin Kollege Wasserfallen, "Bürokratiemonster", wie die Kollegen Vogler und Grunder, oder "Zwangsmassnahmen" wie Kollege Knecht.
Mir scheint, dass die ausgegebene Devise wie folgt lautet: Es darf vor den Wahlen nicht sein, was nicht sein darf! Wir Sozialdemokraten müssten uns eigentlich selbstkritisch die Frage stellen: Ist bei dieser Überbetonung der Freiwilligkeit in der Vorlage überhaupt noch genügend Fleisch am Knochen, sodass wir ihr zustimmen können? Ist das Monster vielleicht nur ein Papiertiger?
Wir sagen Ja zur Vorlage, weil wir im Gegensatz zu den Gegnern auch in der Umweltschutzpolitik pragmatisch und undogmatisch voranschreiten wollen. Dazu ein paar Punkte:
1. Das wichtige Thema der Ressourceneffizienz muss in unsere Umweltschutzgesetzgebung Eingang finden. Das bestehende Umweltschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1983 und nimmt diese Thematik nicht auf.
2. Eine gute Umweltschutzgesetzgebung hat ein klares Ziel. Leider ist dieses Ziel nicht mehr im Gesetz zu finden, ausser wenn Sie dem Antrag der Minderheit III (Girod) zu Artikel 10h Absatz 1bis folgen. Wenn Sie den Wortlaut des Bundesrates und des Antrages der Minderheit III vergleichen, dann merken Sie, was das bedeutet: Der Bundesrat bleibt im Allgemeinen, will massgebliche Reduktionen der Umweltbelastung, aber niemand weiss, was das ist. Es gibt eine ökologische Belastbarkeit unseres Planeten. Nur die Minderheit III (Girod) will das anerkennen und das Ziel der Ressourcenschonung verankern.
Ich bitte Sie daher namens der SP-Fraktion, der Minderheit III (Girod) den Vorzug zu geben.
3. In dieser Logik liegt auch der Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin), der klare Ziele mit der Berichterstattung verbindet. Nicht einmal einen regelmässigen Bericht über den Verbrauch der natürlichen Ressourcen wollen die Vertreter der FDP und der SVP. Nichts tun, nichts analysieren, nichts berichten und darlegen - das ist eine Art Pseudoumweltschutz, welcher in der Schweiz nur noch, wie gesagt, von der FDP und der SVP getragen wird.
4. Weiter geht es auch um die Verwertung von bestimmten Abfällen gemäss Artikel 30b. Hier kann man das Gesetz gar nicht wirtschaftsfreundlicher gestalten. Wirkungseffizienz und die wirtschaftlichen Auswirkungen müssen berücksichtigt werden, wenn Sammelpflichten vorgeschrieben werden.
Ich weiss nicht, was die Kollegen Wasserfallen, Schilliger und Knecht sich denken, wenn sie das alles streichen wollen, denn dann sind die Wirkungseffizienz und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Anordnung nicht mehr im Gesetz enthalten. Das Gesetz will, dass Massnahmen dort getroffen werden, wo der grösstmögliche Umweltnutzen erzielt werden kann. Dies ist selbstverständlich nicht bei Klein- und Kleinstbetrieben der Fall, sondern bei Grossbetrieben. Ich verstehe die Kollegen so, dass sie mit ihren Streichungsanträgen einfach nicht wirtschaftsfreundlich legiferieren wollen.
5. Ebenfalls bedeutsam ist in diesem Block die Bestimmung zu den Kehrichtverbrennungsanlagen. Die Mehrheit will konsumentenfreundlich sein und festlegen, dass nur so viele Abfallanlagen gebaut und betrieben werden, wie es sie in unserem Land wirklich braucht. Die Bestimmung ist einfach: Es dürfen keine Überkapazitäten bewilligt werden. Die Minderheit Knecht will auch das nicht. Das verstehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gar nicht mehr. Es wäre das Schlimmste, wenn wir den Leuten auch noch Geld [PAGE 1472] aus dem Sack zögen für Abfallanlagen, die es gar nicht braucht.
Ich bitte Sie daher, bei Artikel 30h den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.