Killer Hans · Nationalrat · 2015-09-10
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-10
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hat bereits bei der Diskussion zum Eintreten zu diesem Gesetz in der vergangenen Sommersession ihre sehr kritische und ablehnende Haltung zu dieser Gesetzesänderung deklariert. Wir sind dezidiert dagegen, dass neue, einschränkende Regelungen zum Verhalten unserer Wirtschaft zur Umwelt gemacht werden. Unsere Wirtschaft braucht keine neuen Administrativ- und Kontrollaufgaben, im Gegenteil. Man proklamiert - auch auf Wahlpodien -, die Wirtschaft von unnötigem Ballast verschonen, entlasten zu wollen, und dann geht man dauernd hin und beschliesst mehrheitlich genau das Gegenteil.
Unser Land, unsere Wirtschaft ist im internationalen Vergleich bezüglich Umweltverhalten und Recycling-Kreislauf sehr gut positioniert. Es gibt viele gute Beispiele dafür: Glas, Metall, Papier, PET, mineralisches Recycling usw. Wir gehen davon aus, dass das Schliessen eines [PAGE 1471] Ressourcenkreislaufes auch einen ökonomischen Wert haben soll. Wenn eine solche Wertschöpfung auch tatsächlich vorhanden ist, sind die einzelnen Wirtschaftsbereiche ohne staatlichen, behördlichen Druck bereit und motiviert, sich dafür zu engagieren und auch in solche Verfahren zu investieren.
Selbstverantwortung hat uns im internationalen Vergleich auf unsere gute Position in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung geführt. Und das wollen wir von der SVP auch weiterhin so praktizieren. Im Sinne dieser Argumentation werden wir alle Minderheitsanträge unterstützen, welche in der Regel Vereinfachungen und weniger Regulierungen bedeuten.
Wir möchten die Formulierung bei Artikel 10h Absatz 1 auf die Umweltbelastungen beschränken, welche in unserem Land anfallen. Wir möchten keine Plattform Grüne Wirtschaft, weder in der Muss- noch in der Kann-Version. Wir werden demzufolge bei Artikel 10h Absatz 2 die Minderheit V (Knecht) unterstützen. Demzufolge lehnen wir die Anträge der Minderheiten I (Müller-Altermatt), III (Girod) und IV (Bertschy) ab. Auch haben wir kein Verständnis für zusätzliche Verwaltungstätigkeit bezüglich des Ressourcenverbrauchs gemäss Artikel 10h Absatz 3. Wir lehnen den Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin) ab und folgen der Minderheit VII (Wasserfallen). Ebenfalls sind wir gegen die bei Artikel 30a von der Minderheit Girod geforderte Massnahme zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten; das ist Planwirtschaft.
Zum Thema Sammlungen in Artikel 30b: Wir sehen keine Notwendigkeit für das Neuerlassen von Zielen für den Rücklauf von Verpackungen, weder mit der Kann-Version des Ständerates noch mit der Version bezüglich Wirkungseffizienz der Kommissionsmehrheit. Bereits das geltende Recht regelt diese Sachlage genügend, wie die positiven Entwicklungen in diversen Bereichen zeigen.
Das Umweltschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Verordnungen im Bereich Umwelt bzw. Recycling-Kreislauf. Es gibt eine entsprechende Detailregelung für den Abfallbereich; das ist die Technische Verordnung über Abfälle (TVA). Diese Verordnung ist seit etwa acht Jahren in Revision. Sie hatte verwaltungsintern eine schwierige Entwicklungsphase, um es gelinde auszudrücken. Sie wäre eigentlich bereit für die Inkraftsetzung. Nun ist aber mit dem Umweltschutzgesetz die Gesetzesgrundlage ebenfalls kurz vor dem Revisionsende.
Im Bereich von Artikel 30d werden im Gesetz die Verwertungspflicht für Abfälle und der Stand der Technik im Grundsatz definiert. Der Bundesrat sieht vor, die Verwertung zur Pflicht zu machen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Um hier in Bezug auf Absichten in der Verordnung Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, scheint uns der Einzelantrag Grunder der richtige Weg zu sein. Dieser definiert klarer, dass im Einzelfall der Stand der Technik und die wirtschaftliche und betriebliche Tragbarkeit zu berücksichtigen sind, dass also eben der Einzelfall zu beurteilen ist. Wir werden diesen Antrag Grunder unterstützen und bitten Sie, dies auch zu tun. Wir verhelfen damit den in diesem Bereich tätigen Unternehmen zur Gewissheit, dass die von ihnen durchgeführten Investitionen Bestand haben.
Die Regelungen zu den Kehrichtverbrennungsanlagen in den Artikeln 30h und 31 sind etwas umstritten. Diese Anlagen sind mittlerweile sehr oft Energieproduktionsanlagen. Sie sind sehr kapitalintensiv und brauchen eine gesicherte Auslastung. Hier wäre eine übergeordnete Kapazitätsplanung sinnvoll. Damit würde erreicht, dass solche teuren und mit öffentlichen Geldern erstellten Anlagen sinnvolle Betriebsauslastungen erreichen könnten. Mit Artikel 30h Absatz 1 und Artikel 31 soll der Bund eine Genehmigungskompetenz erhalten. Dies ist in unserer Fraktion nicht ganz unbestritten. Mir scheint es aber sinnvoll zu sein.