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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-10

Wortprotokoll

Dort geht es um die Grossanlagen. Die brauchen in der Regel auch eine Bewilligung. Dort regeln Sie schon mit der Bewilligung den Einzelfall, das ist eine limitierte Zahl. Aber in Artikel 30h geht es um Tausende von Anlagen. Das ist der Unterschied.

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