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Janiak Claude · Ständerat · 2015-09-17

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-17

Wortprotokoll

Es ist schon mehrfach ausgeführt worden, worum es hier geht; ich möchte das nicht wiederholen. Wir müssen das Versprechen einlösen, das wir bei Fabi gegeben haben, nämlich dass wir den Verkehrsträger Strasse nachhaltig finanzieren.

Ich möchte hauptsächlich etwas zur Frage des Netzbeschlusses sagen, weil ich mich ja auch in der Kommission dazu geäussert und dort einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Ich habe mich in der Kommission von Anfang an - persönlich, vor allem aber auch als Vertreter des Standes Basel-Landschaft - für die Aufnahme des Netzbeschlusses in die Vorlage zum NAF starkgemacht. Wenn wir über die Finanzierung von Nationalstrassen debattieren, müssen wir zum Ausgangspunkt zurückgehen, zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aus dem Jahr 1960, mit dem das Parlament die Strassenverbindungen von nationaler Bedeutung bezeichnet hat. Dabei ging es hauptsächlich darum, die grossen Schweizer Wirtschaftszentren untereinander zu verbinden, denn die Erreichbarkeit ist immer auch ein Kriterium für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes.

Mit der Anpassung des Netzbeschlusses durch den Bundesrat wurde Anfang 2014 beantragt, rund 376 zusätzliche Kilometer an Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz aufzunehmen. Die Mobilitätsbedürfnisse der Schweiz sind seit 1960 stark gestiegen, die Siedlungsstruktur hat sich verändert, und das Nationalstrassennetz entspricht heute nicht mehr den Bedürfnissen der mittelgrossen Agglomerationen und der Randregionen. Deswegen ist es nötig, dass der Netzbeschluss in den NAF integriert wird.

Jährlich werden in der Schweiz auf Strassen und Schienen rund 120 Milliarden Personenkilometer zurückgelegt, davon entfallen über 80 Prozent auf die Strasse. Mit der Integration des Netzbeschlusses in den NAF kann der Bund die Entwicklung des Strassennetzes zur optimalen Erschliessung aller Landesteile besser planen und koordinieren.

Die im Netzbeschluss enthaltenen Strassen erfüllen die klaren Kriterien des UVEK: Es sind allesamt Verkehrsinfrastrukturen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Als solche gelten jene, welche eine der folgenden Verkehrsfunktionen erfüllen: Durchleiten des internationalen Transitverkehrs, Verbinden der grossstädtischen Agglomerationen der Schweiz mit dem Ausland, Verbinden der gross- und mittelstädtischen Agglomerationen untereinander, Anbinden der Verkehrsanlagen von gesamtschweizerischer Bedeutung, Anbinden der Kantonshauptorte, Sicherstellen der Netzsicherheit auf Hauptachsen, Anbinden der grossen alpinen Tourismusregionen, Basiserschliessung peripherer Regionen.

Es ist deshalb zweckmässig und richtig, dass die im Netzbeschluss enthaltenen Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Ich könnte das jetzt an einem Beispiel, das für meinen Kanton wichtig ist, kurz darlegen: Die H18 ist die direkte Verbindung der A2 und A3 zur Transjurane und ein wichtiger Bestandteil einer dritten nationalen Nord-Süd-Achse. Sie wäre eine weitere Verbindung von Basel eben Richtung Westschweiz und würde damit natürlich auch andere Strassen entlasten. Verschiedene dringende Verkehrsprojekte, die in den Kantonen in Bearbeitung sind, sind zurzeit blockiert. Es ist nicht klar, ob die Zuständigkeit [PAGE 892] bei diesen Projekten bald zum Bund übergeht oder ob sie dank der Integration des NAF in den Netzbeschluss bei den Kantonen bleibt. Es befinden sich im Netzbeschluss Projekte, die einzelne Kantone aufgrund ihrer finanziellen Lage gar nicht alleine stemmen können. Deshalb müssen vom Parlament nun Fakten geschaffen und ein dringend benötigtes Signal ausgesendet werden.

Ich werde deshalb den Einzelantrag Eberle auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission unterstützen.

Wenn ich noch etwas zu meiner Bilanz nach den Verhandlungen in der Kommission sagen darf: Sie fällt etwas gemischt aus. Der Vorschlag unserer Kommission, für die Agglomerationen im Gesetz eine Bandbreite für die Finanzierung verbindlich festzuschreiben, ist positiv zu bewerten. Die Agglomerationsprogramme sind erfolgreich und haben aus ökologischer Sicht hohe Priorität. Sie beinhalten Massnahmen für eine Siedlungsentwicklung nach innen, für eine Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs sowie Massnahmen gegen die Zersiedelung und den Verlust von Kulturland. Zudem leisten die Agglomerationsprogramme einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Ich bin damit einverstanden, auch im Sinne des Gesamtpaketes, dass die Automobilsteuer für den NAF zweckgebunden wird, obwohl das ja auch nicht selbstverständlich ist. Beim Umfang der Zweckbindung der Mineralölsteuer zugunsten des Strassenverkehrs von 50 auf 55 Prozent habe ich allerdings Bedenken. Die Debatte in der Kommission war eben auch geprägt durch Diskussionen darüber, ob eine Lösung gefunden werden kann, welche der Milchkuh-Initiative den Wind aus den Segeln nehmen kann. Sie erinnern sich daran: Wir haben diese Initiative hochkant verworfen, weil sie im Bundeshaushalt einen Kahlschlag verursachen würde, ohne dass sie eine Antwort darauf gibt, wie die Ausfälle zu kompensieren wären. Ich bin der vollen Überzeugung - und teile da die Auffassung meines Kollegen Theiler nicht -, dass wir machen können, was wir wollen: Diese Initiative müssen wir an der Urne bodigen.

Die kleinen Zugeständnisse, welche die Kommissionsmehrheit zu machen bereit war, werden die Initianten nie und nimmer zu einem Rückzug ihrer Initiative bewegen. Aber sie sind gleichbedeutend mit einem gefährlichen Paradigmenwechsel und eine Gefahr für den Bundeshaushalt. Wir sind ja heute schon eines der wenigen Länder, welches die Mineralölsteuer nicht ganz zu den allgemeinen Staatseinnahmen zählt.

Noch einmal zum Netzbeschluss - ich möchte immerhin noch etwas dazu sagen -: Wir waren in der Kommission sehr unsicher, wie wir uns verhalten sollten, nachdem wir diese Frage noch den Kantonen unterbreitet hatten. Mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen - das ist ja nicht gerade ein überzeugendes Resultat - sind wir auf unseren früheren Beschluss zurückgekommen und haben auf diesen Netzbeschluss verzichtet.

Sie erinnern sich sicher an die Fabi-Debatte: Die Kommission nahm sich damals Zeit und tat alles, um eine tragfähige Lösung zu finden; ich glaube, wir arbeiteten ein Jahr daran. Beim NAF haben wir uns diese Zeit nicht genommen. Oberstes Ziel wurde es, das Geschäft noch in dieser Legislatur durch den Erstrat zu bringen oder, wie man auch sagen könnte, zu pauken. Die Reaktion der Kantone ist ja kritisiert worden - wegen ihrer zurückhaltenden Bereitschaft, sich beim Netzbeschluss finanziell zu engagieren. Es war unglücklich, wie das gelaufen ist. Während des Sommers konnte keine konsolidierte Meinung der Kantone erwartet werden. Für eine solch zentrale Frage hätten wir uns vielleicht doch noch einmal die Zeit nehmen müssen, um mit den Kantonen das direkte Gespräch zu suchen.

Das Tempoproblem hat sich auch bei den Agglomerationsprogrammen gezeigt: Alle meine von der BPUK übernommenen Anträge wurden in der Kommission letztlich aus Zeitgründen ohne vertiefte Diskussion vom Tisch gewischt. Wir hatten Sitzung bis 18 Uhr, und um 17 Uhr fingen wir mit der Behandlung dieser Anträge an. Sie wurden dann ohne grosse Diskussion vom Tisch gewischt, man wollte einfach fertigwerden. Hier hätte die Diskussion aber etwas gegen das Diktat und die Bürokratie des Bundes bewirken und den Kantonen mehr Spielraum geben können. Diese Chance wurde leider verpasst - das war auch eine Folge dieses Zeitdrucks.

Insgesamt bitte ich Sie aber, auf die Vorlage einzutreten und sie an die Kommission zurückzuweisen, damit sie die ganze Frage des Netzbeschlusses noch einmal vertieft prüfen und mit den Kantonen eine Lösung finden kann.