Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-17
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-17
Wortprotokoll
Ich bin eigentlich heute hierhergekommen, um über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu debattieren. Denn dieser liegt Ihnen vor, diesen hat Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen verabschiedet. Ich könnte mich eigentlich freuen, weil alle sagen: "Wir treten ein, gute Vorlage, guter Kompromiss." Aber heute Morgen reden Sie über alles andere als über den NAF.
Wo haben wir jetzt ein Problem? Herr Ständerat Janiak, seit dem Februar war diese Botschaft in der Kommission, länger als die AHV- und BVG-Revision, die doch noch ein bisschen komplexer ist. Dort habe ich nicht gehört, dass man gesagt hat, die Kommission habe zu wenig Zeit gehabt und sich nicht in die Sache vertieft. Ich glaube, die Kommission hat sich darin vertieft; man weiss schon lange, dass wir beim NAF ein Problem haben.
Reden wir zuerst über die Probleme, die wir haben und die dazu geführt haben, dass wir Ihnen überhaupt diese Entwürfe vorlegen. Das wäre eigentlich der Gegenstand der heutigen Debatte.
Als Erstes haben wir heute einen Infrastrukturfonds, der besagt: Jawohl, wir stellen das Nationalstrassennetz fertig. Wir haben nämlich den Netzbeschluss von 1960 immer noch nicht umgesetzt, es fehlen dort immer noch einige Kilometer an Nationalstrassen. Es sind immer noch Mittel von 8,5 Milliarden Franken erforderlich, die nicht finanziert sind, die offen sind. Ich sehe hier Herrn Stöckli, den ehemaligen Stapi von Biel: Unter anderem gibt es auch dort eine Strecke, die noch nicht fertiggestellt ist. Unsere erste Sorge ist die Umsetzung der Beschlüsse von 1960 - noch nicht fertig, noch nicht finanziert. Man muss immer wieder zu den Basics zurückgehen.
Als Zweites haben wir die Agglomerationsprogramme von 2008 eingebaut; das ist eine neue Aufgabe für die Strasse, neu finanziert durch Strassengelder. Es ist so, dass Sie mit Ihren Verpflichtungskrediten die 6 Milliarden Franken, die dafür reserviert waren, schon ausgegeben haben. Wir haben noch etwa 240 Millionen Franken in der Reserve, zehn Jahre bevor das eigentlich hätte auslaufen sollen. Mit dieser Vorlage bekennen wir, dass die Agglomerationen ein weiter gehendes permanentes Problem haben, denn viele Menschen wohnen heute im urbanen und im Agglomerationsbereich. Das können die Kantone und die Städte nicht allein stemmen. Der Bund erklärt sich bereit dazu. Wir verlängern die Finanzierung bzw. gehen über zu einer unbefristeten Mitfinanzierung dieser Agglomerationsbeiträge für Bahn oder Strasse. Zweites wichtiges Element, auch nicht finanziert.
Als Drittes haben wir die Beiträge an die Berg- und Randgebiete - Herr Ständerat Stadler spricht immer davon. Ja, das war auch ein Element des heutigen Infrastrukturfonds. Auch das ist befristet, 2027 läuft das aus. Sie können weiterhin Revisionen verschieben oder die Milchkuh-Initiative annehmen, dann haben Sie auch dort die Situation, dass diese Beiträge des Bundes an die Bergregionen auslaufen - ersatzlos, null, Punkt. Wir haben auch hier, nach der Vernehmlassung, eine Lösung gefunden, indem wir sagen, dass wir den Bedarf der Berggebiete und Randregionen anerkennen und auch diese Beitragsfrist verlängern, wobei wir aber die Finanzierung dafür noch brauchen. Diese ist heute nicht vorhanden - sie ist nicht vorhanden!
Dann kommt als nächste Priorität die Engpassbeseitigung. Auch die Engpassbeseitigung ist vom Parlament mit dem Infrastrukturfonds bis 2028 geregelt worden; es werden 5,5 Milliarden Franken eingesetzt. Und wo stehen wir dort? Wir stehen auch dort zehn Jahre vor der ehemaligen Schätzung des Parlamentes vor der Situation - wir alle wissen das -, dass die Zahl der Engpässe wie auch die Zahl der Staustunden in den bekannten Bereichen weiter zunehmen. Das verursacht volkswirtschaftliche Schäden von jährlich etwa einer Milliarde Franken. Täglich stehen Tausende Automobilisten in diesen Engpässen im Stau. Wenn wir nichts tun, wird sich das Problem akzentuieren. Doch wie steht es dort mit der Finanzierung? Wir kennen zwar die Engpässe, und ihre Beseitigung ist dennoch nicht finanziert.
Es sind auch mit dieser Vorlage Engpassbeseitigungen vorgesehen, die nach wie vor zurückgestellt sind:
Herr Ständerat Germann aus Schaffhausen, Sie setzen sich jetzt so sehr dafür ein, dass der Bund Strassen übernimmt und dies auch noch aufbuttert. Doch beispielsweise die Erweiterung des Cholfirsttunnels im Kanton Schaffhausen - [PAGE 900] das kostet über 620 Millionen Franken und ist Teil der Engpassbeseitigungen - ist nicht finanziert, sodass dieses Projekt auf unbestimmte Zeit zurückgestellt ist, Herr Ständerat.
Ich komme zum Kanton Aargau, zu Aarau West-Aarau Ost, Birrfeld-Wettingen und spreche zu den beiden Ständerätinnen: Diese Projekte sind nicht finanziert und zurückgestellt, obschon sie relativ entscheidend sind.
Madame Savary, dans le canton de Vaud, l'ajout de voies de circulation entre Nyon et Morges Ouest et entre Villars-Sainte-Croix et La Croix-Montreux représente plus de 2,3 milliards de francs. Das ist zurückgestellt, diese Engpassbeseitigung ist nicht finanziert.
Nehmen wir den Kanton Zürich: Hier haben wir auf unbestimmte Zeit die Strecken Brüttisellen-Töss, Zürich Süd-Wädenswil, Wädenswil-Richterswil zurückgestellt. Auch da geht es locker um 1,3 Milliarden Franken, die nicht finanziert sind.
Der Bypass Luzern wurde schon erwähnt. Wir müssen schauen, hoffen aber, dass wir diesen in einen nächsten Realisierungsschritt aufnehmen können.
Ich nehme auch noch den Kanton Baselland. Herr Janiak setzt sich ja auch sehr für den Netzbeschluss ein. Auch dort sind betreffend die A2-Strecke Hagnau-Liestal, die ja eine relativ grosse Bedeutung für den Kanton hat, 500 Millionen Franken nicht finanziert.
Ihre Kommission hat diese Liste seriös angeschaut und gefragt, wo jetzt Prioritäten gesetzt werden müssen. Die Prioritäten sind die Bestandteile des NAF: die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes - endlich mal, nach sechzig Jahren - und den Abschluss des Engpassbeseitigungsprogrammes. Auch da gibt es noch eine Erstreckung, aber wir sind immerhin dran.
Jetzt komme ich zum Hauptpunkt, der immer wieder vergessen geht: Wir haben steigende Unterhaltskosten, wie wir Ihnen das schon seit Längerem anzeigen. 45 Prozent der Brücken sind seit über fünfzig Jahren in Betrieb, die meisten Kunstbauten sind vierzig bis fünfzig Jahre alt. Der Unterhalt wird in den nächsten Jahren immer grössere Beträge aus dem ganzen Strassenbudget verbrauchen. Da kann man nicht wählen, man kann nicht sagen: Wir ziehen etwas anderes vor. Der Unterhalt der bestehenden Substanz hat wie bei der Bahn Priorität. Das wird uns mehr kosten.
Der Anstieg der Kilometerkosten bei Neubaustrecken akzentuiert sich seit zehn Jahren massiv, weil jede Region natürlich Lärmschutz, Überdachungen usw. möchte. Diese Kosten sind auch angestiegen. Der Strassenbereich hat neue Aufgaben geschluckt. Das betrifft das Neat-Viertel, es gehen Beiträge an den Bahninfrastrukturfonds, und im Weiteren werden auch für die Agglomerationsprogramme und die Berggebietsbeiträge Strassengelder eingesetzt. Das belastet die Ausgabenseite.
Auf der Einnahmenseite - das wurde richtig gesagt - wirkt sich aus, dass es wie gewünscht verbrauchsärmere Fahrzeuge gibt sowie Fahrzeuge, die mit einer anderen Antriebstechnik funktionieren. Trotz ein wenig mehr gefahrenen Kilometern sinken die Steuererträge. Wir kommen in dieser Situation zu Ihnen und sagen: Die Aufgaben nehmen zu, die Einnahmen sinken; wir haben eine Finanzierungslücke von 1,2 Milliarden Franken, die sich auftut. Das müssen wir lösen, das hat oberste Priorität, dafür ist der NAF da. Ich bin ja sehr froh um all diese Stimmen, die jetzt sagen, die Fondslösung sei richtig, weil wir dann, aus einem Topf, Betrieb, Unterhalt und all die anderen Aufgaben endlich anpacken können. Das ist viel einfacher, viel transparenter, das geht nicht mehr nach dem Jährlichkeitsprinzip.
Sie können - das ist der gleiche Ansatz wie bei der Bahn - mit den Engpassbeseitigungs- und Agglomerationsprogrammen alle vier, fünf Jahre schauen, wie viel Geld es im Fonds hat, und entscheiden, was man damit umsetzen kann, welche Engpässe neu beseitigt werden sollen. Dann können Sie mit den entsprechenden Finanzbeschlüssen die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Das ist das Konzept.
Ihre Kommission, Herr Ständerat Germann, hat die Erhöhung des Mineralsteuerzuschlages nur um 4 Rappen eben gerade wegen des Tanktourismus beschlossen. So schauen wir, dass man ab 2018, wenn es wahrscheinlich die erste Tranche braucht, nicht eine zu starke Erhöhung hat. Damit können wir auch der momentanen Frankensituation Rechnung tragen.
Wenn Sie das Projekt weiter verschieben - Sie können es jetzt zurückweisen und verschieben -, dann wird der NAF wahrscheinlich frühestens wieder in der Frühjahrssession 2016 behandelt. Sie sind der Erstrat; es gibt dann noch einen Zweitrat, der auch noch etwas zu sagen hat. Es wird dann also 2017, bis dieses Projekt, erst einmal ohne Differenzen, beraten sein wird. Dann müssen Sie obligatorisch in eine Volksabstimmung, wo Sie dann sagen: Wir machen jetzt eine Erhöhung von 4 bis 6 Rappen plus die Erhöhung des Vignettenpreises.
Das Geld geht dann 2018 aus. Wir haben im heutigen Fonds dann wahrscheinlich keine Reserven mehr. Wir kommen dann in eine Situation, in der es ganz knapp wird, in der unklar ist, ob wir diese Mittel effektiv haben. Vielleicht, weil das Fuder überladen wurde, werden wir die Mittel nicht haben, weil das Volk dann sagt: Also jetzt haben wir soeben über die 100-Franken-Vignette abgestimmt, das wollten wir nicht; jetzt kommen sie mit einer 70-Franken-Vignette plus einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen.
Zu den Herren Ständeräten, die jetzt für Rückweisung usw. sind: Ich erinnere mich, dass Ihre Partei gegen die Vignette von 100 Franken war. Wie soll ich begründen, dass man jetzt plötzlich für eine Vignette von 70 Franken ist?
Kommen wir nun also zum Netzbeschluss: In dieser Situation, in der wir die Mittel für den NAF, für die Behebung der dringenden Probleme, brauchen, sagen Sie, dass wir gleichzeitig auch noch den Netzbeschluss integrieren wollen. Die anderen Probleme bleiben dann nur zum Teil gelöst, aber es ist Ihnen wichtig, jetzt den ganzen Netzbeschluss zu integrieren. Ist das jetzt gut oder schlecht für die Lösung der bestehenden Probleme? Der Netzbeschluss war schon bis jetzt ein völlig separates Projekt. Auch bei der Abstimmung über die Vignette war er nicht Bestandteil des NAF oder des Infrastrukturfonds. Es ist ein separates Projekt, das schwierig ist und schwierig bleibt; der Bundesrat und auch das Parlament haben deshalb gesagt: Wir bleiben dabei, dass es verkehrlich Sinn macht, diese Kantonsstrassen aufzunehmen und irgendwo zu integrieren.
Das Parlament selber hat aber im Netzbeschluss klar gesagt: Wir machen das unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung gewährleistet ist. Daran hat sich nichts geändert, und die Finanzierung haben wir bis heute nicht - wir haben sie nicht! Mit den Kantonen gab es jetzt zig Anläufe. Vielleicht gelingt es in einem nächsten Umgang, ich weiss das auch nicht. Die Kantone können jetzt problemlos ihre Meinung ändern und sagen: Ja, wir sind jetzt doch einverstanden mit rund 60 Millionen Franken oder weiss ich was - das steht ihnen doch jederzeit frei! Sie können den Netzbeschluss jederzeit aus der Schublade nehmen und dann die Zahlen, die es neu gibt, einbauen. Das ist völlig unabhängig vom NAF, das ist auch jetzt so, wie es in der Vergangenheit war. An der Ausgangslage hat sich nichts geändert, aber wir müssen die Finanzierung finden, und diese ist bis heute nicht gefunden worden. Nach zwei, drei Jahren gibt es keine neuen Ideen, ausser wieder die Vignette und irgendeinen Kantonsbeitrag. Das ist alles bekannt. Es ist am Schluss ein Spiel, bei dem man sich findet. Dass gewisse Kantone diese Aufgabe möglichst rasch dem Bund übergeben möchten, ist ja sonnenklar. Im Wallis stehen Unterhaltsarbeiten an, welche sonst die Walliser bezahlen müssen. Es ist logisch, dass es einfacher wäre, wenn das der Bund machen würde. Im Tessin stehen Tunnelsanierungen an; auch dort ist klar, dass es angenehmer wäre, wenn der Bund zuständig wäre. Die Thurgauer haben ein wichtiges Projekt und können das alleine nicht schultern: Es ist auch dort klar, dass man ihnen helfen muss. Bei Näfels und bei den Neuenburgern ist es dasselbe: Auch dort gibt es Belastungen für die Bevölkerung, und das bestreitet niemand.
Aber nochmals: Alle Kantone haben Nein gesagt zur Erhöhung des Vignettenpreises; auch die Kantone, in denen, mit Ihren Worten, der Leidensdruck wegen dieser Strassen so [PAGE 901] hoch ist. Auch die meisten Gemeinden, die direkt profitiert hätten, haben Nein gesagt. Ich respektiere den Volkswillen. Das Volk hat immer Recht, deshalb ist es schon ein bisschen eine Zwängerei, wenn man jetzt nach kurzer Zeit schon wieder damit kommt. Die 70 Franken für die Vignette hatte man damals auch im Parlament diskutiert. Das lag alles vor. Man kann das wieder hervornehmen, ich bin nicht dagegen. Aber die Frage ist: Ist heute der richtige Zeitpunkt dafür? Ist es gescheit, neben all den wichtigen Fragen des NAF noch dieses Problem in die Vorlage einzubauen? Sie müssen dann auch hinstehen: Diese Kantonsstrassen - sind sie wichtiger als all die Engpässe, die ich aufgezählt habe?
Das Volk und auch die Strassenverbände sagten: Diese Kantonsstrassen, die gibt es ja; sie sind, bis auf die Thurgauer Linie, da. Wir übernehmen sie einfach. Das Astra ist einfach ab dem Zeitpunkt X für ihren Betrieb und Unterhalt zuständig, und wir müssen 60 Leute mehr anstellen - Sie kritisieren mich, wenn wir unnötigerweise den Personalbestand aufbauen. Das ist passiert, das haben Sie schon gemacht. Also gut, nehmen wir an, dass wir das so machen.
Aber das Volk hat ja davon primär noch nichts. Das war die Kritik der Bürgerinnen und Bürger: Weshalb sollen wir mehr für die Vignette bezahlen, wenn die Mittel für Strassen verwendet werden, die gebaut sind? Das hat Ihre Kommission ja auch diskutiert, und sie hat gesagt: Das ist schon ein Argument. Deshalb sagen wir: Mit der elektronischen Vignette haben wir dem Bürger etwas zu geben. Damit können wir auch für die vielen Unternehmer der KMU eine Lösung finden, deren Mitarbeiter mit Wechselnummern unterwegs sind und kritisiert hatten, dass die Vignette nur ihre Unternehmen belaste. Und wir hatten all die Wohnwagenbesitzer und die Töfffahrer, die sagten, dass sie eine saisonale Vignette möchten. Das ist mit der heutigen Vignette nicht möglich, mit der E-Vignette wird es möglich sein. Das sind Vorteile, die man dem Volk erklären kann. Vielleicht haben wir dann auch mehr als drei reife Projekte, die wir gleichzeitig unterbreiten können. Aber die letzten drei reifen Projekte aus zwei Kantonen haben das Schweizervolk halt nicht überzeugt.
Was stimmt Sie so zuversichtlich, dass das Schweizervolk beim nächsten Mal anders entscheiden wird? Entscheiden tun nicht die Kantone, entscheiden tut das Volk, und das ist auch richtig so. Deshalb glaube ich, das Fuder sei überladen und dies sei vor dem Hintergrund des Volksentscheids eine Zwängerei.
Ich habe ja mit einigen Kantonsregierungen gesprochen, aber von der Aktion gewisser Kantone im Rahmen der BPUK wusste ich nichts; ich erfahre dies jetzt auch in diesem Saal. Das gehört manchmal dazu, und wir stehen vor den Wahlen; das ist für Sie keine einfache Situation. Aber es ist so, dass sich nicht nur der Kanton Luzern äussert; er sagt: Für uns liegt die Priorität beim Projekt Bypass; das ist völlig klar. Der Kanton Aargau setzt die Priorität bei den bestehenden Engpässen auf der A1, das ist völlig klar. Die Kantone Zürich und Waadt setzen Prioritäten; auch das ist völlig klar. Auch von den Kantonen Basel-Stadt und Baselland habe ich in dieser Hinsicht nichts anderes gehört. Das gilt auch für die Regierungen, die kritisch eingestellt waren. Diese sagen, wenn sie entscheiden müssten bei einer Etappierung, sei dies völlig klar; das gilt auch für den Kanton Schwyz.
Ich will ja nicht die Kantone auseinanderdividieren. Aber am Schluss muss man effektiv sagen: Wir wollen den Netzbeschluss umsetzen; wir stehen dazu. Es geht aber nicht ohne die Kantone, ohne dass wir uns bewusst sind, dass das nochmal etwas kostet. Auch mit einer Lösung von 60 Millionen Franken und einer Vignette von 70 Franken hätten Sie immer noch eine Finanzierungslücke. Das belastet dann tatsächlich den NAF. Dann entscheiden wiederum Sie, ob es die Engpässe, ob es die Agglomerationsprogramme oder die Bergstrassen betrifft. Aber diese Lücke entsteht so sicher wie das Amen in der Kirche.
Herr Ständerat Hösli, ja, Frauen reden auch über Geld - denn ich bin schliesslich dafür verantwortlich. Ich muss hinstehen und das auch vor dem Volk vertreten. Deshalb finde ich das im Moment effektiv keine gute Lösung. Die Milchkuh-Initiative ist die schlechteste Variante, das wissen Sie alle, das haben Sie alle diskutiert. Wenn Sie vor das Volk treten müssen, wenn die Milchkuh-Initiative zur Abstimmung gelangt, haben Sie noch keine Lösung - vielleicht wird der NAF dann im Erstrat sein. Das Volk hat aber die Informationen: Es wird einen höheren Benzinpreis geben, und die Vignette wird auch mehr kosten. Das ist vielleicht nicht die beste Taktik. Deshalb bitte ich Sie, das Fuder nicht zu überladen.
Wir helfen den Kantonen, Herr Ständerat Eberle, wir stehen auch mit der Thurgauer Regierung in Kontakt. Man kann auch über Vorfinanzierungen Lösungen finden; das wissen Sie. Wir unterstützen die Kantone gerne auch bei der Projektierung, damit es mit diesen Projekten vorangeht; das ist für uns völlig selbstverständlich. Aber Sie müssen am Schluss entscheiden.
Der NAF ist zentral, das ist die Grundlage. Aufgrund der Architektur mit dem Fonds, mit den Programmen, die dazugehören, können wir auf eine einigermassen sichere Art und Weise das Problem mit den Staus auf der Strasse beheben. Zum Netzbeschluss gehören auch wichtige Strassen, aber die Engpassbeseitigung hat rein von der verkehrlichen Abwicklung her gesehen für den Bund Priorität. Ich bitte Sie, das in Ihren Reflexionen zu berücksichtigen.
Eine Rückweisung wird an diesen Prioritäten nichts ändern. Sie bekommen dann vielleicht von den Kantonen ein klareres Signal zu den 60 Millionen Franken; das kann sein. Der Netzbeschluss ist und bleibt aber eine separate Vorlage, er ist und bleibt ein separater Beschluss. Alles, was nicht finanziert ist, fehlt im NAF, fehlt schlussendlich bei der Engpassbeseitigung und bei den Agglomerationsprogrammen. Das wird so sein, dazu müssen Sie stehen. Es ist zwar unangenehmen, aber es ist so.
Deshalb bitte ich Sie, einzutreten und Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen, was den NAF betrifft. Ich bitte Sie, die Rückweisung abzulehnen; es steht den Kantonen jederzeit frei, ihre Haltung zu ändern. Sie sind Erstrat; es dauert sowieso noch das ganze Jahr 2016, bis sich auch der Nationalrat damit befasst hat. Die Kantone haben genügend Zeit, um auf ihre Haltung zurückzukommen und zu sagen: Wir sind uns jetzt alle einig und stehen dazu. Dann kann man das jederzeit auch wieder anpacken. Sie verlieren sonst einfach viel Zeit, mindestens ein halbes Jahr, und das wirkt sich auch aus auf die Investitionen, die nötig sind.