Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-22
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich bin schon mal froh, dass alle die Direktvermarktung unterstützen. Das ist ein wesentliches Element dieser Vorlage, ein Marktelement, das in Ihrem Rat unbestritten ist. Das ist ja der Grundsatz - da geht es darum, ob es wirklich ausnahmslos für alle Anlagen diese Direktvermarktung gibt oder ob wir irgendwo eine Ausnahme oder eine Vereinfachung vorschreiben, wie das jetzt Herr Ständerat Graber vorhat.
Das entspricht eigentlich der Konzeption des Bundesrates. Wir hatten bei Artikel 24 für kleinere Anlagen eine Ausnahme von der Direktvermarktung vorgesehen. Sie haben das in Ihrer Kommission gestrichen. Ich meine deshalb durchaus, die Direktvermarktung sei als Prinzip richtig, aber es gibt dann schon vom Aufwand her auch irgendwo eine Grenze. Man kann dann allenfalls auch bei Artikel 21 Absatz 1 nur noch einfügen: "Der Bundesrat kann Ausnahmen für kleinere oder nicht gut steuerbare Anlagen vorsehen." Damit wäre das Ganze geregelt.
Das Thema könnte wahrscheinlich im Nationalrat, der sich sowieso darüber beugen muss, nochmals angeschaut werden. Aber wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es vom Aufwand her, von der Bürokratie her für kleinere Anlagen irgendwie möglich sein muss, mit der Abnahme- und Vergütungspflicht zu fahren und die Direktvermarktung als Regel zu haben - aber eben als Regel mit Ausnahmen.