Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-22
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich möchte auch nicht auf die verschiedenen Positionen von Kollege Theiler eingehen. Ich bin aber froh, dass Kollege Engler mindestens darauf [PAGE 965] hingewiesen hat, dass die Marktgrundsätze bei Kollege Theiler in Bezug auf die Geothermie weniger eng ausgelegt werden als für die anderen Technologien.
Wir haben als Kommission - und das ist aus meiner Sicht ein grosser Schritt in dieser Energiestrategie - zum ersten Mal das Thema der Situation der bestehenden Grosswasserkraftwerke ernsthaft aufgenommen. Der Nationalrat hat dieses Thema noch nicht in dieser Art thematisiert. Ich glaube, das ist wirklich eine Errungenschaft: Die Kommission hat erkannt, dass sich in diesem Bereich Veränderungen abzeichnen, die der Gesetzgeber zumindest ernst nehmen sollte. Und wenn man vorausschauend legiferiert, muss man sich auch mit zukünftigen Situationen beschäftigen.
Es ist offensichtlich, und darin liegt die Stärke des Antrages Engler, dass er an der sachlichen Problematik anknüpft. Für Wasserkraft-Produktionsanlagen, deren Strom bei gebundenen Kunden abgesetzt werden kann, besteht überhaupt kein Problem. Das muss hier einmal in aller Deutlichkeit so erwähnt werden: Wasserkraftwerke oder Versorger, die ihren Wasserstrom gebundenen Kunden liefern können, die können gemäss dem Stromversorgungsgesetz den gebundenen Kunden die Gestehungskosten plus eine angemessene Rendite in Rechnung stellen. Schauen Sie: In Bezug auf diese Werke besteht aufgrund dieser Situation sachlich kein Problem.
Wir haben aber eine zweigeteilte Lage: Es gibt gebundene Kunden und freie Kunden, die beispielsweise deutschen Importstrom beziehen können, der viel billiger ist. Diese Situation hat der Gesetzgeber zu verantworten: Er schafft in einer Abnahmesituation solch unterschiedliche Spielregeln. Wir müssen uns schon die Frage stellen, ob wir das als Gesetzgeber einfach so in Kauf nehmen wollen. Und da, Herr Theiler, verwahre ich mich dagegen, dass man von "Markt" spricht. Da werden durch den Gesetzgeber völlig unterschiedlich lange Spiesse geschaffen.
Wenn ein Kraftwerk insbesondere einfach Kunden hat, welche gebundene Kunden sind, dann spielt es doch keine Rolle, ob man noch teure Wasserkraftanlagen im Produktionspark hat, weil man diese Kosten ja überwälzen kann. Aber es spielt für gewisse Produzenten schon eine Rolle, welche früher, aufgrund von Entscheidungen, die weit vor Inkrafttreten der Gesetzgebung zur Stromliberalisierung oder zur Strommarktöffnung liegen - vielleicht in den Siebzigerjahren, in den Sechzigerjahren -, Wasserkraftwerke gebaut haben. Sie haben daran geglaubt, dass man in der Schweiz zur Versorgungssicherheit Strom produziert. Sie haben sich bisher darauf berufen, Stadtwerke beliefern zu können; heute werden sie von diesen nicht mehr als Kunden berücksichtigt. Schauen Sie, das sind Entscheidungen, die eben teilweise schon Jahrzehnte zurückliegen und die jetzt zu dieser Situation führen.
Der Antrag Engler nimmt eben diese Situation auf, indem er klar differenziert und sagt, er knüpfe nur bei denjenigen Produzenten an, welche diese Möglichkeit der Lieferverpflichtung bei den gebundenen Kunden nicht hätten.
Ich muss Ihnen offen gestehen: Ich könnte jetzt schon mit Herrn Theiler einen Kaffee trinken, denn ich verstehe die Lösung der Kommissionsmehrheit auch nur im Ansatz, das gebe ich offen zu. Es ist eine sehr komplexe Lösung. Wenn wir von einfacher Gesetzgebung sprechen, so bitte ich Sie doch, noch einen Blick auf diese Fahne zu werfen, auf diesen Artikel 33a und die folgenden Artikel; schauen Sie das einmal an.
Ich stimme dem Antrag Engler zu, weil ich überzeugt bin, dass es notwendig ist, eine Differenz bei diesem Projekt zu schaffen, sodass der Nationalrat das noch einmal anschauen kann. Ich bin aber nicht überzeugt von der Lösung der Kommissionsmehrheit, weil ich glaube, das ist - und da bin ich wieder eher bei der Position von Kollege Eberle - effektiv keine Lösung, die wirklich zu einer Wirkung beiträgt. Auch bezüglich dessen, dass man nur am Sanierungsfall anknüpft, habe ich meine Bedenken. Es sollte eben eine marktwirtschaftlich richtige Lösung sein, welche nicht direkt an der Sanierung anknüpft. Da erfüllt der Antrag Engler eigentlich die Voraussetzungen am besten.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.