Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-22
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich trage es mit, dass die KEV auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden soll. Ich bin aber überzeugt, dass es angesichts der Rolle und der Bedeutung der vorhandenen Grosswasserkraft für die Realisierung der Energiewende gerechtfertigt ist, 0,4 der 2,3 Rappen für die bestehende Wasserkraft aufzuwenden, um die Differenz zwischen den Gestehungskosten und dem, was der Markt abwirft, ein Stück weit auszugleichen. Ich spreche nicht von einer Subvention. Ich spreche von einer Vergütung der durch die Regulierung verursachten Wettbewerbsverzerrung oder von einer Abgeltung der Lückenbüsserfunktion, die die Wasserkraft in dieser Situation jetzt einzunehmen hat. Wenn also gesagt wurde, man wolle damit die Hälfte der KEV beanspruchen, so geht es um die Hälfte des Aufschlages. Stellen Sie das Verhältnis von 0,4 und 2,3 her, dann ersehen Sie daraus, was die Grosswasserkraft beansprucht.
Verschiedentlich wurde die Rolle der Gebirgskantone und des Berggebiets in die Diskussion eingebracht; es wurde gesagt, dass sie ein Opfer zu erbringen hätten, damit die Grosswasserkraft bessere Voraussetzungen habe. Sollen denn die Konzessionsgemeinden und die Produktionsstandorte den Preis dafür bezahlen, dass in Deutschland Wettbewerbsverzerrungen durch Förderinstrumente verursacht wurden, die zur Bedrohung der Wasserkraft geführt haben? Sollen die Berggebiete den Preis für die nachteiligen Auswirkungen der Energiewende bezahlen?
Auch die Verteilung zwischen dem Berggebiet und den städtischen Kantonen wurde angesprochen. Dazu möchte ich [PAGE 968] schon noch zwei, drei Worte sagen: Man muss wissen, das gerade 17 Prozent der Grosswasserkraft in Graubünden den Bündnerinnen und Bündnern gehört. Die anderen 83 Prozent gehören den Mittellandkantonen, etwa dem Kanton Basel-Stadt und anderen. Diese Kantone haben den Strom über Jahrzehnte zu Gestehungskosten abgenommen, ihn veredelt und mit grossem Gewinn veräussert.
Auch die Frage der Gewinnbesteuerung ist bis heute nicht beantwortet. Man hat bei uns den Eindruck, wir würden dadurch in der heutigen Situation benachteiligt. Jetzt den Wasserzins in Geiselhaft zu nehmen, um die Wasserkraftwerke zu sanieren, ist höchst unfair, weil es Abmachungen verletzt, die zwischen den Konzessionsnehmern und den Konzessionsgebern auf eine lange Zeit hinaus vereinbart worden sind. Jetzt, wo es der Wasserkraft aufgrund exogener, marktfremder Faktoren schlechtgeht, die Konzessionsgemeinden und die Standortkantone den Preis dafür bezahlen zu lassen, halte ich für nicht angemessen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, bei Ihrer wohlwollenden Haltung gegenüber der bestehenden Wasserkraft zu bleiben. Nochmals - die Grosswasserkraft ist die Schwester der neuen und erneuerbaren Energien. Sie brauchen einander, und deshalb ist es falsch, sie gegeneinander auszuspielen. Mir ist es recht, wenn dann der Nationalrat noch an dieser Lösung herumfeilt.