Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-22
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt die Diskussion zusammenfasse, komme ich eigentlich zu folgendem Resultat: Der Einzelantrag Engler entspricht in Teilen dem Konzept der Mehrheit unserer Kommission vom 19. August 2015. Es gibt aber auch, wenn ich eine Synopse vom Modell der Mehrheit und demjenigen des Antrages Engler mache, einige Unterschiede, z. B. die Unterschiede betreffend die Wirkung aus Massnahmen bei den Wasserkraftwerken. Diese Differenz liegt eigentlich in der Zielsetzung. Die Mehrheit unserer Kommission sagt ganz klar, es sei ein Notfallkonzept. Der Einzelantrag Engler zielt auf eine Teilvergütung der Differenz der Gestehungskosten zum Marktpreis.
Wir haben einen weiteren Unterschied, der verschiedentlich auch genannt worden ist, betreffend die Wirkung auf den KEV-Fonds. Die Erhöhung der Finanzhilfe für bestehende Grosswasserkraftanlagen von 0,2 Rappen auf 0,4 Rappen aus dem KEV-Fonds hätte nachher zur Konsequenz - und zwar beim Konzept der Mehrheit der UREK-SR und beim Konzept Engler -, dass der geförderte Zubau aus erneuerbaren Energien von 11,5 Terawattstunden auf 10,5 Terawattstunden reduziert würde.
Wir haben weiter den Unterschied betreffend das Solidaritätsprinzip. Das Konzept Engler sieht keine Wasserzinsreduktion vor. Wir haben auch Unterschiede betreffend die Vollzugskosten. Kollege Engler sieht ebenfalls eine Einzelfallprüfung vor, aber dies gestaltet sich grosszügiger. Es wäre sicher mit mehr Anträgen zu rechnen. Es sind auch legistische Fragen, die noch geklärt werden müssten. Das ist bereits beim Konzept der Kommissionsmehrheit betreffend das EU-Beihilferecht zur Diskussion gestanden.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Wir schaffen dadurch eine Differenz zum Nationalrat. Wie Herr Engler das auch offeriert hat, ist es der UREK-NR dann völlig freigestellt, allenfalls Elemente aus dem Konzept Engler zu prüfen und bei Bedarf auch aufzunehmen.