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AB 187953

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen mit meinem Einzelantrag, Absatz 3 von Artikel 29 zu streichen. Die UREK Ihres Rates hat mit diesem Absatz 3 neu eine eigentliche Industriesteuer beschlossen. Es ist eine CO2-Abgabe für Strom, der nicht aus nachweislich CO2-freier Produktion stammt. Ein ähnlicher Antrag war in der Wintersession im Nationalrat knapp abgelehnt worden, er kommt jetzt wieder aufs Tapet.

Gegen diese Idee Ihrer Kommission gibt es rechtliche, technische und wirtschaftliche Einwände. Zu den rechtlichen Einwänden: Ich habe grosse Zweifel, ob diese neue Abgabe bundesverfassungskonform ist, und noch mehr Zweifel, ob sie den von uns unterzeichneten WTO-Verpflichtungen entspricht. Ich wäre dankbar, wenn die Frau Bundesrätin zu dieser Frage Stellung nehmen könnte. Zum technischen Einwand: Der vollständige Herkunftsnachweis, von dem ja dieser Absatz ausgeht, ist heute auf europäischer Ebene immer noch nicht realisiert. Worauf soll man sich denn bei einem solchen Nachweis abstützen, wenn ein Herkunftsnachweis technisch nicht machbar ist?

Schliesslich gibt es gegen Absatz 3 massive wirtschaftliche Einwände: Dieser Absatz richtet sich recht eigentlich gegen die gesamte schweizerische Basisindustrie. Betroffen sind zunächst einmal die Stahl- und die Aluminiumindustrie und alle Metallgiessereien, also der ganze Metallbereich, der relativ energieintensiv ist. Aber auch die gesamte Papierindustrie, die Glasindustrie und die Zementindustrie sind betroffen. Gemeint sind zwischen hundert und zweihundert Unternehmungen in den meisten der in diesem Rate vertretenen Kantone. Es sind Unternehmungen, die zusammen eine fünfstellige Zahl von Arbeitsplätzen haben, in der echt produzierenden Industrie tätig sind und - das ist in der Industrie so - halt Energie brauchen.

Jetzt zum Unterschied zu privaten Haushalten oder zu Unternehmungen, die einfach nur ein bisschen Energie brauchen und eine leicht höhere Stromrechnung haben: Das [PAGE 999] kann zwar im Einzelnen auch schmerzhaft sein, aber bei den Unternehmungen, die hier angegriffen werden, ist die Stromrechnung existenziell. Ich will Ihnen sagen, was das bedeutet.

Nehmen wir die drei grössten Firmen in der Schweiz, die betroffen sind - das sind die Firma Lonza im Kanton Wallis, die Firma Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn und die Firma Swiss Steel im Kanton Luzern. Ich nenne sie Beispiele, da sie quantitativ alle ungefähr gleich betroffen sind, deshalb fasse ich sie zusammen. Wenn wir auf dem schweizerischen Strommix basieren, würde diese Abgabe gemäss Absatz 2, den wir jetzt eben gemäss der Mehrheit beschlossen haben, für jede dieser Firmen eine jährliche Mehrbelastung zwischen 3 und 4 Millionen Franken bedeuten.

Nun sind diese Unternehmungen aber auf einer europäischen Ebene tätig, ihre Konkurrenten befinden sich in den umliegenden Ländern Europas, und diese beziehen dort den Strom. Ich klammere jetzt einmal die Stromsubventionen noch aus, die unsere Nachbarländer diesen Industrien gewähren - ich klammere das aus. Ich sage Ihnen nur, was jetzt die Mehrbelastung für diese drei genannten Unternehmungen auf der Basis des europäischen Strommixes bedeutet. Jetzt sind es pro Jahr nicht mehr 3 bis 4 Millionen Franken, jetzt sind es für jede dieser Unternehmungen folgende Beträge: für Lonza 17,5 Millionen, für Stahl Gerlafingen 14,5 Millionen und für Swiss Steel Luzern 15,5 Millionen Franken. Das ist existenziell! Das ist deshalb existenziell, weil wir zwischen Strompreisen und Stromkosten unterscheiden müssen. Es stimmt und ist in der Diskussion zu Recht gesagt worden: Die Energiepreise sind europaweit gleichermassen gesunken, und alle Stromkonsumenten profitieren von diesen gesunkenen Strompreisen. Das stimmt. Nur sind die Stromkosten einer Unternehmung nicht die Strompreise auf dem europäischen Markt. Die Stromkosten in der Schweiz sind heute zu über der Hälfte Regulierungspreise, also Preisteile, die wir hier beschlossen haben. Nun werden Sie sagen, andere Länder hätten auch Regulierungsaufschläge. Ja, das stimmt, aber die umliegenden Länder Europas haben wesentlich tiefere Aufschläge als die Schweiz.

Wenn Sie die hundert Unternehmungen nehmen, von denen ich jetzt auch spreche, dann sehen Sie, dass diese in der Situation sind, dass sich die Stromkosten massiv zuungunsten der Schweiz entwickelt haben - wenn Sie die Entwicklung der Stromkosten der Schweiz und unserer Konkurrenzstaaten vergleichen. Energieintensive Unternehmungen in Deutschland sind von der KEV - das wird dort EEG-Umlage genannt - und von den Netzabgaben vollständig befreit. In unserem Land sind sie, je nach Unternehmung, teilbefreit, aber die Netzkosten und der Aufschlag an der Nordgrenze sind voll durch unsere Unternehmungen zu tragen. Diese Situation ist eine existenzielle Bedrohung für diese Unternehmungen, für Zehntausende von Arbeitsplätzen.

Bei allem Verständnis dafür, dass wir für die Wassernutzung eine tragfähige Lösung finden müssen - das unterstütze ich voll -: Ich bitte Sie dringend, davon abzusehen, der stromintensiven Industrie einen grossen Teil dieser Last einfach einseitig aufzuerlegen, und in der Folge Absatz 3 zu streichen.

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