Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23
Wortprotokoll
Bei dieser Litera d ist es so, wie Herr Ständerat Hess sagt: Das hat das Parlament im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes bestimmt. Die Bestimmung ist in Kraft, es ist geltendes Recht. Allerdings kann man bei der Frage nach der Verfassungsmässigkeit, also bei der Frage, ob man mit der Fassung der Mehrheit in die Kantonshoheit eingreift, wiederum geteilter Meinung sein. Das wurde in der Kommission auch so verstanden. Es stimmt, das wir viele Beispiele aus der Praxis kennen, bei denen genau solche kantonalen Unterschiede ein Hindernis für einen Investor darstellen. Die Kantone bemühen sich allerdings: Man hat zumindest einmal versucht, die Begrifflichkeit für die Messung von Abständen, Höhen usw. zu harmonisieren. Aber es ist und bleibt schwierig. Das kostet die Unternehmen jedes Jahr relativ viel, Herr Ständerat Hösli. Deshalb ist es hier so wie vorher beim Thema der stromintensiven Betriebe: Wenn das Parlament einmal über etwas diskutiert und einen Beschluss fasst, sollte man nicht schon nach zwei, drei Jahren wieder alles ändern. Insofern habe ich natürlich Sympathie für den Antrag Hess Hans.
Hingegen bitte ich Sie bei den Buchstaben f, g und h - ich möchte mich dann nicht mehr dazu äussern -, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Sonst würden hier eben auch wieder Ausnahmen geschaffen und sehr operative Vorgaben aufgenommen, die es nicht braucht.