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Hess Hans · Ständerat · 2015-09-23

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23

Wortprotokoll

Der Antrag unserer Kommission überrascht mich, und ich sage Ihnen auch, weshalb. Bei meinem Einzelantrag zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe d geht es um die Beibehaltung des geltenden Rechts. Die meisten, die in diesem Saal sind, wissen, dass diese Bestimmung aufgrund unseres eigenen Entscheides vom 28. September 2010 im Gesetz steht. Wir haben diesen Entscheid hier gefällt, mit 35 zu 1 Stimmen. Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2014 mit 140 zu 54 Stimmen diesen Entscheid bestätigt und ebenfalls dieser Bestimmung zugestimmt.

Ich gestatte mir einen kurzen Rückblick bezüglich erneuerbarer Energien und Bauverfahren, den Sie im Amtlichen Bulletin nachlesen könnten. Am 28. September 2010 erklärte unser Ratskollege Konrad Graber zur Bauproblematik: "Leider müssen wir heute feststellen, dass im Vollzug in diesem Bereich viel Willkür zu verzeichnen ist." Das steht im Amtlichen Bulletin des Ständerates vom 28. September 2010. (AB 2010 S 903) Der letztjährige Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger, mit seinem Schreinereigeschäft im Baubereich tätig, erklärte seinerzeit: "Bis heute ist es in der Tat so, dass Baubewilligungsbehörden ... eine regelrechte Verhinderungspolitik betrieben haben." Das finden Sie im Amtlichen Bulletin des Nationalrates vom 29. September 2011. (AB 2011 N 1799) Und unser Kollege Hannes Germann erklärte am 28. September 2010 in diesem Saal wörtlich: "Ich bitte Sie, dem Antrag Graber Konrad zuzustimmen und jetzt klare Zeichen zu setzen. Es zeigt sich heute immer wieder und allzu oft, dass die von den Behörden kreierten unbestimmten Rechtsbegriffe ... fast unendlich sind. Nun ist der Bundesgesetzgeber daran, der Willkür, die zwangsläufig damit einhergeht, Schranken zu setzen." (AB 2010 S 904) Ich frage Sie nun, nachdem wir uns gerade in beiden Räten mit aussergewöhnlich klaren und eindeutigen Mehrheiten darauf geeinigt haben, der, wie Kollege Germann erklärte, fast unendlichen Willkür Schranken zu setzen: Soll jetzt der Bauwillkür wieder Tür und Tor geöffnet werden?

Weiter frage ich Sie: Wollen Sie mehr Willkür und weniger Effizienz? Wollen Sie die einheimische Energie fördern oder nicht? Wenn ein Hauseigentümer oder eine Wohnbaugenossenschaft ein Gebäude um zwei, drei oder fünf Zentimeter besser isolieren möchte, werden sie durch die Gebäude- und Grenzabstände sowie durch verschiedene Gewässer-, Strassen-, Parkplatz-, Höherbau- sowie Baulinienvorschriften daran gehindert. Nun wollen Sie tatsächlich, dass diese sieben verschiedenen Baurechtsbegriffe in 26 Kantonen und wahrscheinlich in einigen der 2600 Gemeinden und Städten jeweils in neuen Gesetzen und unzähligen Verordnungen neu erlassen werden? Mit Föderalismus hat das gar nichts zu tun, im Gegenteil! Das entspricht einer unnötigen, aber unendlichen Bürokratisierung, gegen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gerichtet, gegen jene Leute, die Eigeninitiative entwickeln, gegen Vermieter und Mieter und insbesondere gegen innovative KMU, die ihre Gebäude sanieren wollen.

Soll nun die Energiewende verhindert werden? Wie der Bundesrat in den Energieszenarien und in der Botschaft zur Revision des Energierechts schreibt, ist es dringend notwendig, unsere Gebäude zu sanieren. Bereits am 24. November 2010 erklärte der Bundesrat bei der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses, dass unsere Gebäude Energieverluste von 80 Prozent aufwiesen - ich verweise entsprechend auf die Interpellation Wehrli 10.3873. Wollen Sie unsere Mitbürger, welche ihre Gebäude energetisch sanieren wollen, tatsächlich daran hindern, das zu tun, was in der Bundesverfassung steht und der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Energierechts fordert?

Wenn jemand noch zweifelt, möchte ich nur daran erinnern, dass ich - das können Sie nicht wissen - eine Beschwerde durch alle kommunalen und kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsinstanzen durchziehen musste. Der Fall liegt nun nach vier Jahren vor dem Bundesgericht. Man höre und staune: Die betroffene Bauernfamilie möchte auf dem eigenen Stall ein altes Eternitdach und ein hässliches, rostiges Wellblechdach - Sie können das in Lungern anschauen - durch eine perfekt integrierte Solaranlage ersetzen. Sie wartet seit 2010 auf eine Baubewilligung.

Aus all diesen Gründen möchte ich Sie ersuchen, meinen Einzelantrag zu unterstützen, um die sehr hohen Energieverluste im Gebäudebereich zu verringern und damit auch die Eigenverantwortung der Hauseigentümer, Mieter und KMU zu unterstützen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bürokratie die Sanierung unserer Gebäude und die Respektierung unserer Bundesverfassung nicht verhindert.