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Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-07

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die Frage nach der Anzahl Wiederholungskurse ist im Spannungsfeld zwischen Ausbildung und Beständen zu sehen. Ein kurzer Blick auf die Begriffe Soll-Bestand, Effektivbestand und Einsatzbestand ist daher nötig.

Die ganze Armee verfügt über einen gesetzlich vorgegebenen Soll-Bestand von 100 000; dabei handelt es sich um einen Bestand an Funktionen. Diesen Bestand braucht es, damit beispielsweise eine Kompanie im WK so üben kann, wie es in der Doktrin vorgesehen ist. Er ist auch die personelle Grundlage dafür, dass ein Verband in einem Einsatz die definierte Leistung erbringen kann.

Eine zweite Grösse ist der Einsatzbestand: Das sind die Armeeangehörigen, die in einen Wiederholungskurs einrücken. Aufgrund von Dienstverschiebungsgesuchen und Entlassungen zu Beginn oder im Verlaufe des Wiederholungskurses leisten erfahrungsgemäss nur etwa 70 Prozent der Eingeteilten Dienst. Dies ist nicht zuletzt eine Folge unseres Milizsystems.

Dieser Unterbestand von etwa 30 Prozent wird zu grossen Teilen aufgefüllt, indem mehr Armeeangehörige in einen Verband eingeteilt werden, als Funktionen - also Soll-Bestand-Plätze - vorhanden sind. Diesen Bestand nennt man Effektivbestand. Der Effektivbestand ergibt sich über die Dauer, während der die Armeeangehörigen in der Armee eingeteilt sind. Bei einer Einteilungsdauer von neun Jahren, wie mit der Weiterentwicklung der Armee vorgesehen, ergibt sich ein Effektivbestand von etwa 140 000 Armeeangehörigen.

Jetzt kommt das Entscheidende: Bei sechs Wiederholungskursen in neun Einteilungsjahren liegt das Verhältnis zwischen Effektivbestand und Einsatzbestand bei 6 zu 9; das heisst, von neun Eingeteilten rücken sechs ein. In einer Armee mit einem Effektivbestand von 140 000 Armeeangehörigen, wie ich soeben ausgeführt haben, leisten jährlich sechs von neun Armeeangehörigen Dienst, also etwa 93 000. Der Einsatzbestand liegt also nahe am Soll-Bestand von 100 000. Müssen die Armeeangehörigen nun während neun Jahren Einteilungszeit nur fünf Wiederholungskurse leisten, so ändert sich auch das Verhältnis von Effektivbestand und Einsatzbestand. Es beträgt nun nur noch 5 zu 9: In einen WK rücken fünf von neun Eingeteilten ein. In der gesamten Armee würden demzufolge nur noch rund 78 000 Armeeangehörige pro Jahr Dienst leisten.

Solche Unterbestände in den Wiederholungskursen haben einschneidende Konsequenzen für die Ausbildung, was gerade in einer Milizarmee, in der die Ausbildung naturgemäss eine besondere Rolle spielt, fatal ist. Bei fünf Wiederholungskursen in neun Einteilungsjahren sinken die Einsatzbestände unweigerlich auf unter 80 Prozent des Soll-Bestandes. Daraus ergeben sich bei der Ausbildung, aber auch beim Einsatz massive Probleme. So weit die Auslegeordnung; ich musste Ihnen das so präsentieren.

Dieser Umstand führte uns in der Kommission dazu, dem Departementsvorsteher und dem Chef der Armee die Frage zu stellen, warum der Bundesrat sechs Wiederholungskurse [PAGE 707] zu zwei Wochen vorgeschlagen habe. Die Antwort war klar. Bundesrat Ueli Maurer gab zu Protokoll: "Ursprünglich gingen wir ja von 5 Millionen Diensttagen aus." Das ist entscheidend - das ist übrigens meine Bemerkung, nicht diejenige von Bundesrat Ueli Maurer. Dieser sagte weiter: "Das war eine der Vorgaben: Die Diensttage sollten reduziert werden. Das haben wir mit der Reduktion der Rekrutenschule um drei auf 18 Wochen getan. Dann haben wir Ihnen sechs WK zu zwei Wochen vorgeschlagen. Wir gingen immer von sechs WK aus, damit wir die Soll-Bestände in etwa erreichen." André Blattmann, Chef der Armee, ergänzte auf diese Frage: "Der Vorschlag zu dieser Reduktion kam einzig und allein aufgrund des Drucks zustande, weniger Diensttage zu leisten, nicht weil wir der Ansicht waren, es sei die bestmögliche Lösung."

Ich halte demzufolge fest: Es ist von Parlament und Bundesrat mehrmals ein formeller Beschluss mit den Eckwerten 100 000 Mann und 5 Milliarden Franken gefasst worden. Für die 5 Millionen Diensttage, auf die sich sowohl der Bundesrat wie auch der Chef der Armee beziehen, gibt es keinen diesbezüglichen formellen Beschluss. Im Gegenteil: Unsere Kommission hat diese vom Bundesrat in verschiedenen Berichten erwähnte Zahl explizit - auch nach eingehender Diskussion - fallengelassen und nirgendwo aufgenommen, auch nicht in einer Verordnung oder in einem Gesetz.

Der Minderheitsantrag ist also nichts anderes als die logische Konsequenz all dieser Überlegungen. Mit sechs Wiederholungskursen zu drei Wochen hätten wir aus militärischer Sicht das Optimum: einigermassen volle Bestände in den Kompanien, ein Betrieb, der läuft, und eine Ausbildungszeit von drei Wochen, die von allen begrüsst wird. Die Verantwortlichen sind sich also einig: Militärisch gesehen sind sechs Wiederholungskurse zu drei Wochen richtig. Ich ersuche den Departementschef, hier und heute, wie schon vor unserer Kommission, klar darzulegen, warum diese Regelung aus Sicht der Armee nötig ist.

Sie im Rat wiederum bitte ich aus diesen Überlegungen, der Minderheit zuzustimmen, der auch der Kommissionspräsident angehört.

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