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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2015-09-07

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Wir hatten in der Staatspolitischen Kommission zwei Motionen vorliegen, die wir in einem ersten Schritt abzuschreiben bereit waren. Der Nationalrat hielt dann aber fest, dass die Motion 10.3066, "Bekämpfung der Ausländerkriminalität", nicht abzuschreiben sei, und das mit folgender Begründung: "Die Motion will, dass die Haftgestehungskosten im Asylbereich den Kantonen vollumfänglich abgegolten werden. Der Bundesrat weist in der Begründung seines Abschreibungsantrages darauf hin, dass dieses Anliegen durch die Änderung vom 14. Dezember 2012 des Asylgesetzes und die darauf gestützte Änderung der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen erfüllt worden sei: Die den Kantonen bezahlte Haftkostenpauschale sei auf 200 Franken erhöht worden." Die Kommission stellt dann allerdings fest, "dass damit den Kantonen nur rund die Hälfte der ihnen anfallenden Kosten abgegolten wird. Die Forderung der Motion ist also noch nicht erfüllt."

Darum schlägt Ihnen Ihre Kommission jetzt vor, dem Nationalrat zu folgen und die Motion 10.3066 nicht abzuschreiben.

Da wir das letzte Mal bereit waren, auch die Motion 12.3337 abzuschreiben, der Nationalrat aber daran festhält, dass sie noch nicht abzuschreiben sei, hat sich Ihre Kommission auch hier noch einmal über das Dossier gebeugt. Ihre Kommission anerkennt zwar, "dass die Grenzkontrollen insbesondere gegenüber Italien verstärkt worden sind. Das Problem an der Südgrenze besteht aber nach wie vor: Italien kommt seinen Verpflichtungen als Erstasylland gemäss dem Dublin-Abkommen nicht hinreichend nach, und zahlreiche Asylsuchende strömen in die Schweiz, ohne dass sie von Italien kontrolliert und registriert worden sind." Es ist uns auch bewusst, dass Italien in einer ganz schwierigen Situation ist. Trotzdem findet Ihre Kommission, zum jetzigen Zeitpunkt wäre es ein falsches Signal, wenn man diese Motion abschreiben würde, und sie hält, wie der Nationalrat, daran fest, dass die Motion 12.3337 einstweilen noch nicht als erledigt abzuschreiben ist.