Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, was üblich ist. Wir beschliessen viele Vorlagen, in denen es um eine Volksinitiative und einen indirekten Gegenvorschlag geht, und meistens sehen wir dabei eine solche Koppelung vor. Technisch und rechtlich kann man das machen, was die Minderheit Cramer beantragt und der Nationalrat beschlossen hat. Aber die Volksinitiative und der indirekte Gegenvorschlag haben halt schon unterschiedliche Ziele, und wir müssten sofort die gesamte Gesetzgebung revidieren. Wenn die Volksinitiative angenommen wird, dann heisst das, dass die beiden Anlagen von Beznau eigentlich am Tag nach der Volksabstimmung abgestellt werden müssen - dieser Strom fällt dann weg -, Gösgen würde 2024 abgestellt und Leibstadt 2029.
Beim Gesetz ist natürlich nur schon zu sagen, dass darin mit der Perspektive von fünfzig Jahren gerechnet wird. Sie haben Verbrauchsziele und Produktionsziele festgelegt, und das stünde dann alles im Widerspruch zur Verfassungsbestimmung gemäss Initiative. Der Bund bleibt zusammen mit den Kantonen und den Betreibern natürlich für die Energieversorgung verantwortlich, und die könnten wir mit diesem Gesetz nicht garantieren. Im Falle der Annahme der Initiative müssten wir effektiv sofort neue Massnahmen ergreifen. Entweder hiesse das mehr Importe, oder man müsste mehr fördern, damit man schneller oder mehr zubauen könnte. Sie könnten eben sagen: Okay, die Kernkraft fällt weg, also importieren wir halt einfach den fehlenden Strom, um die Lücke zu schliessen. Denn im Bereich der Effizienz könnten wir das, was wegfällt - da sind wir uns einig, das wissen wir alle -, nicht wettmachen.
Die neue Verfassungsbestimmung wäre schon am Tage nach der Abstimmung direkt anwendbar. Die Betreiber von Beznau könnten dann zum Beispiel nicht noch einen Rekurs ans Bundesgericht machen. Die Bestimmung wäre direkt anwendbar, und diese zwei Kraftwerke gingen sofort vom Netz. Das hiesse für uns: Wir hätten ab dem Tag danach ein Problem. Wir müssen uns für den Fall, dass das Volk so entscheidet, sogar darauf vorbereiten. Wir müssen zusammen mit Swissgrid und unseren Nachbarn die Versorgungssicherheit gewährleisten. Das ist nicht ganz so einfach und damit natürlich auch ein Trumpf für die Volksabstimmung. Ich denke deshalb, die Grünen tun sehr gut daran, nochmals zu überlegen, ob sie die Initiative wirklich aufrechterhalten wollen oder ob diese Gesetzgebung nicht einen gangbaren Weg darstellt. Es ist selbstverständlich die Entscheidung der Grünen Partei, wie sie damit umgeht.
Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund, von der Version Bundesrat und vom Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission abzuweichen, zumal es eben zu einem Problem kommen kann. Die Vorlage ist nicht inkompatibel, aber sie müsste weitgehend revidiert werden; Sie kennen die Problematik. Da sind wir uns, glaube ich, einig.