Lexipedia

Altherr Hans · Ständerat · 2015-09-23

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23

Wortprotokoll

Hier geht es um eine Motion, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt. Beide Finanzkommissionen haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der Entwicklung des Personals und der Personalausgaben beschäftigt. Das hat zu zwei Motionen geführt, einer im Nationalrat und einer im Ständerat, die wir jetzt hier heute behandeln. Unsere Motion, diejenige Ihrer Finanzkommission, will den Bundesrat beauftragen, "Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, dass der Bundespersonalbestand den Stand gemäss Voranschlag 2015" - das wären 35 000 "full-time equivalents" - "nicht überschreitet."

Wir haben rückblickend festgestellt, dass in den letzten sieben Jahren nicht weniger als 2665 neue Vollzeitstellen geschaffen wurden. Das ist eine Steigerung um 8,3 Prozent oder ungefähr 1,2 Prozent bzw. etwa 400 Stellen pro Jahr. Der Aufwand ist noch stärker gewachsen, nämlich um rund 3 Prozent pro Jahr in den letzten sechs Jahren, und der Beratungsaufwand sogar um über 5 Prozent pro Jahr. Das macht dann in sechs Jahren über 30 Prozent. Daher kommt die Forderung Ihrer Finanzkommission, Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die Entwicklung zu stabilisieren.

Im Nationalrat ist eine Motion des Präsidenten der Finanzkommission des Nationalrates, Herrn Leo Müllers, hängig (15.3224). Sie fordert, die Kosten auf dem Niveau der Jahresrechnung 2014 zu plafonieren, ebenfalls die Kosten für die externe Beratung und die externen Dienstleistungen.

Der Bundesrat lehnt beide Motionen ab. Ich komme auf die Einwände des Bundesrates zu sprechen. Der Bundesrat sagt, er habe bereits Massnahmen ergriffen. Das stimmt, nur haben wir immer noch ein Wachstum bei diesen Personalkosten, und die Finanzkommissionen möchten eben kein Wachstum mehr sehen. Dann sagt der Bundesrat, die Motion fordere eine permanente Plafonierung des Stellenbestandes. Das stimmt: Im Unterschied zur Motion Müller Leo fordern wir keine befristete Plafonierung, wir haben keine Befristung in die Motion aufgenommen. Aber es ist ja klar: Wenn in der Zukunft neue grosse Aufgaben auf uns zukämen, müsste man von dieser Motion wieder Abstand nehmen.

Weiter sagt der Bundesrat, eine starre Plafonierung sei zu unflexibel und könnte sogar kontraproduktiv sein. Mit anderen Worten: Wenn man neue Steuersekretäre anstellt, könnte das zu Mehreinnahmen führen, die höher sind als die entsprechenden personellen Ausgaben. Oder wenn man im Bereich der Migration mehr macht, kann man unter Umständen Kosten sparen, die über die Personalkosten hinausgehen. Das stimmt auch. Wenn man aber unsere Forderung in der Motion liest, sieht man: Sie ist gar nicht so starr, wie der Bundesrat behauptet. Wir verlangen ja nur Massnahmen mit einem Ziel der Plafonierung. Wir sagen nicht, das müsse auf die Personaleinheit genau eingehalten werden.

Interessant ist dann der Einwand des Bundesrates, sektorielle Plafonierungen würden der Konzeption des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung zuwiderlaufen, das Globalbudget müsste de facto in mehrere Kredite aufgeteilt werden, wobei der Personalaufwand einer davon wäre. Ich verstehe diese Feststellung nicht recht. Das würde ja heissen, dass man nach dem neuen Führungsmodell eine Plafonierung des Personalaufwandes gar nicht mehr fordern könnte. Das kann ja nicht sein, einmal abgesehen davon, dass wir, die Finanzkommission, diese Plafonierung gar nicht fordern.

Zusammengefasst ist unsere Forderung nicht starr in dem Sinne, wie sie der Bundesrat auslegt. Sie ist zwar unbefristet, könnte aber sicher bei Annahme der Motion in einem vernünftigen Sinne umgesetzt werden.

In der Kommission war die Beratung leicht kontrovers. Wir haben mit 5 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Einreichung dieser Motion beschlossen. Der Handlungsbedarf war unbestritten; es war vollkommen unbestritten, dass man etwas tun müsse. Die Frage war, was zu tun sei. Der Gegner dieser Motion in der Kommission hat gesagt, man würde mit dem Vorstoss offene Türen einrennen, da der Bundesrat dem Anliegen schon entspreche. Die Befürworter haben sich dann durchgesetzt, letztlich auch mit dem Argument der Selbstbindung, wonach wir, wenn wir eine Motion annehmen, auch beschliessen, dass wir selbst den Personalaufwand oder den Stellenbestand begrenzen wollen. Der Bundesrat wird uns das also bei künftigen Vorlagen entgegenhalten können, wenn wir Mehrausgaben verursachen möchten.

Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion anzunehmen.

Vielleicht noch ein Wort zur Motion Müller Leo: Diese wurde vom Nationalrat noch nicht behandelt. Es könnte sein, dass sie morgen behandelt wird. Werden beide Motionen angenommen, gehen beide in den jeweiligen Zweitrat. Dann muss man natürlich noch irgendeine Koordinationslösung finden, da man ja nicht beide Motionen tel quel so dem Bundesrat überweisen kann.