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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-23

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-23

Wortprotokoll

Vielleicht nur noch eine Bemerkung; ich habe mich schon dazu geäussert, worüber man meines Erachtens wirklich zu Recht diskutieren sollte. Wenn Sie zu einer Ordnungsfrist übergehen, dann haben Sie einfach keine Gewähr, dass bei der Dividendenausschüttung durch Schweizer Gesellschaften die Meldeformulare tatsächlich bei Kantonen und Steuerverwaltung eingehen. Wir haben ja diese Wertschriftenverzeichniskontrolle, diese Kontrolle, die die Kantone und auch die Steuerverwaltung brauchen. Wenn Sie das hier einfach offenlassen, dann haben Sie bei einer Ordnungsfrist keine Gewähr dafür, dass diese Meldungen fristgerecht eingehen und dass die Kantone und die Steuerverwaltung tatsächlich die notwendigen Informationen bekommen. Es kann sein; aber bei einer Ordnungsfrist ist der Druck, innert Frist zu liefern, natürlich weniger gross als bei einer Verwirkungsfrist - da sind wir uns wahrscheinlich einig. Darum bitte ich Sie, darauf Rücksicht zu nehmen und sich das auch zu überlegen. Wenn Sie davon ausgehen, dass sich alle korrekt verhalten und sowieso innerhalb von 30 oder 90 Tagen liefern, dann kann man das mit einer Ordnungsfrist machen. Ich gehe davon aus, dass es schon einen Grund hat, warum wir heute in der Verrechnungssteuer Verwirkungsfristen haben.