Graber Konrad · Ständerat · 2015-09-23
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Man kann diese Diskussion auf die Art führen, dass man eigentlich zwei Möglichkeiten sieht. Unabhängig davon, welche Variante man wählt - wenn man sich überlegt, was die Folgen sind, rückt in dieser Frage natürlich das Ensi in den Fokus. Ich habe in diesem Zusammenhang dann Fragen an die Frau Bundesrätin, vor allem auch zum Ensi. Der Präsident hat ja dazu bereits Ausführungen gemacht. Frau Bundesrätin, Sie haben es in der Eintretensdebatte kurz angesprochen: Der IAEA-Stresstest war ein Thema, und auch periodische Sicherheitsüberprüfungen waren kurz, stichwortartig ein Thema. Für mich stehen drei Punkte im Vordergrund, wenn ich das Ensi anschaue - für mich ist wirklich das Ensi das zentrale Thema.
Der erste Punkt ist die Unabhängigkeit des Ensi: Das beginnt ganz oben beim Ensi-Rat - ist der Ensi-Rat in diesen Bereichen unabhängig? Ich habe dazu schon Medienberichte gelesen. Man soll nicht alles glauben, was in den Medien steht, aber mindestens die Frage steht im Raum: Kontrollieren sich hier nicht die Kontrollierenden selbst? Das ist eine Frage, die aus meiner Sicht mindestens im Raum steht und beantwortet werden müsste. Der Untersuchungsausschuss des japanischen Parlamentes hat die Nähe zwischen Aufsicht und Betreibern als einen der Hauptgründe für den [PAGE 1019] Fukushima-Unfall identifiziert. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, die Sicherheit zu erreichen, dass wir nicht nur dem Anschein nach eine unabhängige Ensi-Organisation haben. Unabhängigkeit ist zentral. Wenn ich in diesem Zusammenhang jetzt höre - ich bin nicht Mitglied der Kommission -, dass in der Kommission vom Ensi Fragen nicht beantwortet wurden, wenn ich höre, dass das Ensi ein Langzeitbetriebskonzept verlangt und wir dem nicht zustimmen, wenn ich höre, dass Fristen nicht umgesetzt werden, dass darüber publiziert wird, aber offensichtlich keine Ausführungen dazu gemacht werden, ob die Sicherheit darunter leidet oder nicht - dann muss ich Ihnen einfach sagen, dass ich da einen zwiespältigen Eindruck habe.
Wenn in der Revisionsbranche eine Prüfung vorgenommen wird und also eine Aktiengesellschaft revidiert wird, muss die Revisionsstelle am Schluss der Arbeit jeweils bestätigen, dass sie die Arbeit in vollständiger Unabhängigkeit vorgenommen hat. Tut dies auch das Ensi? Das Thema der Unabhängigkeit ist für mich ein zentraler Punkt.
Ein zweiter Punkt betrifft die Kompetenzen. Wenn ich es richtig verstehe, ist es ja so, dass das Ensi bei einem Kernkraftwerk Mängel monieren kann und dann eine Frist setzt. Wenn diese Frist eingehalten wird und die Auflagen erfüllt sind, kann das Werk wieder ans Stromnetz. Wenn die Auflagen hingegen nicht erfüllt sind, stellt das Ensi offensichtlich entsprechend Antrag an das UVEK. Da frage ich mich: Könnte das UVEK in einer solchen Frage überhaupt anders entscheiden? Die Fachkompetenz liegt ja beim Ensi. Ist es sachgerecht, ist es von den Kompetenzen her korrekt, wenn der Entscheid in dieser Frage dann nicht in der gleichen Hand liegt? Also: Wenn das Ensi ein Kernkraftwerk kritisiert, wäre es dann nicht angezeigt, dass auch das Ensi über Weiterbetrieb oder Ausserbetriebnahme entscheidet?
Wenn ich das noch etwas mit der Weko und der Finma vergleiche - das wurde ja auch angesprochen -, stelle ich fest, dass die Finma Banken schliessen und Berufsverbote aussprechen kann. Da frage ich mich, ob das Ensi wirklich die notwendigen Kompetenzen hat und ob diese genügend weit gehen. Es ist wirklich eine Frage, die bei einer Ausserbetriebnahme, die auch mit Hochrisiken verbunden ist, entschieden werden muss. Es muss einfach ganz klar sein, dass hier am Schluss des Tages die heisse Kartoffel auch in einem Worst Case nicht herumgereicht wird.
Der dritte Punkt betrifft die fachliche Kompetenz des Ensi: Sind wir sicher, dass das Ensi immer auf dem neuesten Stand der internationalen Entwicklungen ist? Werden internationale Störfälle also einbezogen? Ich gehe davon aus, dass dies gemacht wird. Das Thema wurde von der Frau Bundesrätin angesprochen. Sie hat gesagt, dass es hier Reviews gibt und dass beispielsweise Stresstests gemacht werden. Mich würde einfach Folgendes interessieren: Sind diese umfassend, oder werden nur Teilaspekte geprüft? Wird mit der gleichen Elle gemessen? Wird also zum Beispiel das Szenario eines Flugzeuges, das in Deutschland in ein AKW gesteuert wird, mit der gleichen Risikobeurteilung gemessen, wie wenn das in der Schweiz geschähe? Oder gibt es hier andere Beurteilungskriterien? Was geschieht mit den Berichten? Werden diese Berichte veröffentlicht? Es wäre vertrauensbildend, wenn solche Beurteilungen veröffentlicht würden. Insgesamt wäre es, denke ich, schon sehr wichtig, die Sicherheit zu haben, dass wir uns mit dem Ensi an der Spitze der internationalen Risikobeurteilung bewegen.
Wenn ich zusammenfasse, sind für mich in Bezug auf das Ensi die Fragen der Unabhängigkeit, der Kompetenzen beim Ensi und eben seiner fachlichen Kompetenz zu beurteilen. Ich wäre sehr froh, wenn die Frau Bundesrätin dazu Ausführungen machen könnte. Denn das Ensi steht hier aus meiner Sicht im Fokus. Bei den anderen zwei Fragen kann man in jede Richtung entscheiden. Aber wenn das Ensi nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen, nützt auch ein längerfristiges Betriebskonzept nichts.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass man sich im Rahmen der Differenzbereinigung nochmals über das Gesetz zur Aufsicht beugt. Ich denke, dort liegt des Pudels Kern: Ist das in sich stimmig, haben wir alle Punkte berücksichtigt, insbesondere die Unabhängigkeit, die Kompetenzen rechtlicher Art und die fachliche Kompetenz? Ich werde heute dem Antrag der Mehrheit folgen. Aber die Fragen sind zu beantworten. Und je nach dem braucht es im Gesetz zur Aufsicht noch Anpassungen.