Baumann Isidor · Ständerat · 2015-09-24
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-24
Wortprotokoll
Der Sprecher für die Mehrheit hat sich sehr kurz gehalten. Ich bemühe mich, mich ähnlich kurz zu halten, umso mehr, als es hier um verschiedenste Wiederholungen geht, und dies, obwohl ich unzählig viele stichhaltige Argumente aufzählen könnte, welche für Sie das Eintreten und die Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss eigentlich unumgänglich machen würden.
In einem Punkt sind wir uns wahrscheinlich alle einig, dass nämlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip - das hat selbst der Bundesrat in der Beratung teilweise so gesagt - nicht das gebracht hat, was versprochen worden ist. Es hat nicht die erhoffte Wirkung für die Konsumenten. Was auch gewichtet werden muss: Unserem Export bringt es kaum Vorteile. Nicht zuletzt war die Einseitigkeit bei der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ein Konstruktionsfehler.
Darum sind die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Selbst der Bundesrat sagte an der Kommissionssitzung, diese Autonomie habe uns zwar rein materiell nicht viel gebracht, aber auch nicht geschadet. Es hat also nicht geschadet und nicht viel gebracht. Ich möchte dem Schaden vorbeugen. Das Argument, der EU gegenüber kein Zeichen zu setzen, kann ich zwar verstehen. Ich könnte umgekehrt aber auch argumentieren, dass man gegen innen, sprich in der Schweiz gegenüber den Konsumenten, ein Zeichen setzen könnte, indem man bereit ist, Dinge, die eingeführt wurden, viel kosten und die Versprechen nicht einhalten, wieder zu korrigieren.
Ich ergänze dazu: Kantonschemiker mussten feststellen, dass verschiedene Produkte, die unter dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in die Schweiz gelangen, unseren Vorstellungen nicht entsprechen. Sie überschreiten bei den Pestizidrückständen die Grenzwerte und würden so als Schweizer Produkte nicht toleriert. Auch andere Gehalte sind zu hoch, und unsere Lebensmittelverordnungen würden das nicht zulassen. Wir wissen heute zudem, dass eine Lebensmittelverordnung in der Vernehmlassung ist, die viel weiter geht. Damit wird die Differenz zu diesen Produkten aus der EU noch grösser.
Einen weiteren Punkt gewichtend muss man auch feststellen - und das sind Aussagen des Bundesrates -, dass man einerseits beim Bund mit der Aufhebung des Cassis-de-Dijon-Prinzips 400 Stellenprozente einsparen könnte und andererseits verschiedenste zusätzliche Aufwände in den Kantonen wegfallen würden.
Als Letztes noch zur Stellungnahme der Kantone: Immerhin 16 Kantone und der Verband der Kantonschemiker der Schweiz sind ebenfalls für den Ausstieg aus dem Cassis-de-Dijon-Prinzip. Hier in diesem Saal zählt ja oftmals die Meinung der Kantone sehr viel. Würden wir der Meinung der Kantone, wie sie aufgezeigt wurde, entsprechen, dann wäre das Abstimmungsergebnis klar, und wir würden auf diese Vorlage eintreten.