Bieri Peter · Ständerat · 2015-09-24
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-24
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, dass ich bei der letzten Vorlage, die ich in diesem Rat vertreten werde, bei diesem Geschäft etwas in die Vergangenheit blicke. Es war vor ziemlich genau zwanzig Jahren, als wir in diesem Rat das heute bestehende Waffengesetz beraten haben. Schon damals begleiteten intensive Diskussionen diese Thematik, was nun verboten, was unter gewissen Bedingungen und Auflagen erlaubt und was frei verwendbar sein sollte. Schon damals waren die verschiedensten Dinge sehr umstritten, darunter auch Themen wie die Abgabe der Taschenmunition an die Armeeangehörigen, die Waffenerwerbsscheinpflicht oder ganz speziell die Waffenregistrierung auf kantonaler oder nationaler Ebene.
In den 18 Jahren seit Inkrafttreten des Waffengesetzes sind verschiedene Mängel behoben und Lücken geschlossen worden. Verschiedene tragische Ereignisse mit Tötungsdelikten haben dazu geführt, dass sich das Parlament veranlasst sah, Nachbesserungen vorzunehmen. Ich erinnere an das Attentat auf das zugerische Kantonsparlament im Jahr 2001, das 14 Todesopfer forderte, oder den Fall im Walliser Dorf Daillon, wo im Jahr 2013 drei Menschen getötet und zwei Menschen schwer verletzt wurden.
Das Parlament hat im Nachgang zu verschiedenen Tötungsdelikten mit Feuerwaffen immer wieder mit Vorstössen Verbesserungen in der Waffengesetzgebung verlangt. Die SiK des Nationalrates hat im Jahr 2012 den Bundesrat mit einem Postulat (12.3006) beauftragt, darzulegen, wie der sicherheitsrelevante Informationsfluss in Echtzeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Armee sichergestellt und wie der notwendige Datenaustausch umgesetzt werden könne; wie schnell die Verlinkung der kantonalen Datenbanken erfolgen könne; ob und wie eine Zusatzstrafe in Form eines Waffenverbots im Strafrecht eingeführt werden könne. Es wurde auch danach gefragt, ob die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen würden.
Gestützt auf den bundesrätlichen Bericht hat die SiK des Nationalrates mit vier Motionen (13.3000, 13.3001, 13.3002, 13.3003) Massnahmen gefordert, die in erster Linie Verbesserungen im Informationsfluss innerhalb der Armee und zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone ermöglichen sollen. Auf Antrag Ihrer SiK hat die Nachregistrierung bisher nicht registrierter Waffen als Ergänzung in der Motion 13.3002 Eingang gefunden.
Der Bundesrat erhielt eine kurze Frist für die Ausarbeitung der Botschaft. Dies führte dazu, dass der Botschaftstext inklusive des Vorschlages zur Nachregistrierung schweizweit noch nicht verzeichneter Feuerwaffen vom Bundesrat verabschiedet wurde, bevor sich der Nationalrat abschliessend zur Frage der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Nachregistrierung gemäss der Motion 13.3002 geäussert hat. Der Nationalrat hat dann diese Forderung letztlich mit 98 zu 76 Stimmen abgelehnt.
Was Sie nun mit dieser bundesrätlichen Botschaft vor sich haben, ist weitgehend die Umsetzung der von uns bereits einmal mit der Annahme der Motionen beschlossenen Forderungen. Die Vorlage beinhaltet die folgenden Kernpunkte:
1. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht soll die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.
2. Die Revision des Waffengesetzes schafft die rechtliche Grundlage, damit die zivilen oder militärischen Behörden unverzüglich über Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer informiert werden, bei denen ein Missbrauchspotenzial bestehen könnte. Die entsprechend informierte Behörde hat damit die Möglichkeit, zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die einen Entzug der Waffe rechtfertigen.
3. Ferner wird die rechtliche Möglichkeit dafür geschaffen, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonalen Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform Armada konsultieren können.
4. Weiter sollen, in Ausführung der Motion 13.3002, künftig alle Feuerwaffen in Privatbesitz in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden. Es geht hier um die Nachregistrierung von Waffen. Das ist der einzige Punkt, der in unserer Kommission letztlich umstritten blieb. Das Waffengesetz wird diesbezüglich angepasst, wobei für die Registrierung ein vereinfachtes System zum Tragen kommt; ich komme dann in der Detailberatung darauf zu sprechen.
5. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Verwendung der Versichertennummern im Strafregister-Informationssystem Vostra und die Datenbearbeitung in den militärischen Informationssystemen. Das sind vorwiegend technische und rechtliche Anpassungen, die gewährleisten, dass zum einen der schnelle und unkomplizierte Informationsfluss gewährleistet ist und zum andern dem Datenschutz Rechnung getragen wird.
Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage Erstrat. Er hat die Vorlage in der Sondersession 2015 behandelt und mit 179 zu 10 Stimmen verabschiedet. In Abweichung vom bundesrätlichen Entwurf hat er die Pflicht zur Nachregistrierung von Feuerwaffen wiederum gestrichen. Die Mehrheit Ihrer SiK beantragt Ihnen, bei Ihrem ersten Entscheid, den Sie mit der Annahme der Motion 13.3002 bereits einmal in diesem Rat hier oppositionslos gefällt haben, zu bleiben und der bundesrätlichen Linie zu folgen; ich werde auch darauf in der Detailberatung näher zu sprechen kommen.
Die Kommission hat die Vorlage einstimmig verabschiedet und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.