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Beerli Christine · Ständerat · 2001-12-12

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

In Artikel 3e werden die Bestimmungen des Heroinbeschlusses, d. h. die Substitutionstherapie, endgültig im Gesetz verankert. Die Kommission beantragt Ihnen zudem, in einem neuen Absatz 2bis noch einmal das Ziel der Substitutionstherapie zu verankern und aufzuzeigen, dass die Massnahme der therapeutischen und sozialen Integration betäubungsmittelabhängiger Personen dient sowie deren körperliche und psychische Gesundheit verbessern und einen für den Drogenentzug förderlichen Rahmen schaffen soll. Damit wird praktisch Artikel 1 Absatz 1 der bisherigen Verordnung über die Heroinabgabe ins Gesetz übernommen. Absatz 3 wird nicht verändert, aber als Absatz 5 nach hinten im Artikel verschoben.

Frau Berger beantragt Ihnen einen Zusatz zu Absatz 5; dieser wurde in der Kommission auch diskutiert. Wir haben materiell keine Divergenz zum Antrag Berger, sind jedoch der Ansicht, dass wir nicht alle Bestimmungen der Verordnung ins Gesetz übernehmen können und dass hier eine Grenze zu ziehen ist. Die Ordnung der Detailfragen, welche eine gewisse Flexibilität erfordert, können wir nach Meinung der Kommission der Verordnung überlassen.

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