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Niederberger Paul · Ständerat · 2015-09-24

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-24

Wortprotokoll

Bei der Beratung in der Kommission war ich bei der Mehrheit. Ich habe inzwischen meine Meinung geändert, und ich sage Ihnen, warum. Ich war davon ausgegangen, dass das ganze Prozedere wirklich eine positive Wirkung haben könnte. Ich habe mich deshalb nach der Kommissionssitzung bei einem aktiven Polizeikommandanten erkundigt und ihm Fragen gestellt.

Die erste Frage war die folgende: Wie geht die Registrierung vor sich? Der Polizeikommandant hat mit der zuständigen Person Rücksprache genommen und dann gesagt, der Waffenbesitzer bekomme ein Formular nach Hause geschickt, er brauche etwa 10 Minuten, um es auszufüllen. Dann müssten die Angaben aber ins Register übernommen werden und das dauere rund 20 Minuten pro Person. Da habe ich eine Rechnung angestellt: Wenn wir davon ausgehen, dass eine Million Waffen nicht registriert sind und dass diese vielleicht etwa 500 000 Personen gehören, gelangen wir bei einem Zeitaufwand von 20 Minuten pro Person und einem Stundenlohn von 100 Franken zu einem Kostenaufwand von rund 17 Millionen Franken. Das ist der administrative Aspekt. Diesbezüglich muss ich auch sagen, dass ich nicht verstehe, weshalb die Schützen und Jäger wegen der Registrierung ein solches emotionales Theater machen.

Ich habe aber - und das ist für mich das Wesentliche - auch nach der Wirkung gefragt. Wenn wir gesetzgeberisch tätig sind, soll das doch eine effektive Wirkung haben. Ich habe gefragt, was zum Beispiel passiere, wenn bei der Polizei eine Meldung zu einem aktuellen Fall von häuslicher Gewalt eingehe. Schauen die Polizisten dann zuerst im Waffenregister nach, ob eine Waffe registriert ist? Beide haben mir gesagt, das werde nicht gemacht. Eine zweite Frage betraf ein anderes Beispiel: Wenn jemand meldet, dass im Nachbarhaus eingebrochen wird, schauen die Polizisten dann im [PAGE 1047] Waffenregister nach, ob eine Waffe registriert ist? Auch das wurde verneint. Es handelt sich dabei ja um einen dringenden Fall, da wird ausgerückt. Zudem muss die Polizei ja immer davon ausgehen, dass eine Waffe vorhanden sein könnte.

Aus diesen Überlegungen bin ich zum Schluss gekommen, dass eine Nachregistrierung keine Wirkung hat. Die Frau Bundespräsidentin hat in der Kommission auch gesagt, dass es die absolute Sicherheit nicht gibt. Die Nachregistrierung könnte irgendeinmal vielleicht etwas nützen, aber grosso modo tut sie es eben leider nicht.