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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-09-24

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Zweifellos stellt diese parlamentarische Initiative ein sehr wichtiges Thema in den Vordergrund, die Schnittlinie zwischen der politisch-strategischen Aufgabe des Parlamentes, der Gesetzgebung, und der Umsetzungsaufgabe der Regierung, der Verwaltung. Zweifellos ist diese Schnittlinie immer neu zu definieren, sei es auch im Zusammenhang mit den generell-abstrakten Normen, die durch das Gesetz und die Verordnung erlassen werden.

Ich frage mich aber, Herr Engler, ob tatsächlich Handlungsbedarf gegeben ist und ob es die Aufgabe der Staatspolitischen Kommission, des Parlamentes ist, hier wissenschaftliche Aufarbeitung zu machen, Seminare durchzuführen. Ich denke, es wäre eine Aufgabe, die man zweifellos den Universitäten überlassen könnte, die dort eben diese Schnittlinie noch schärfer ausarbeiten könnten. Denn, wie meine Vorredner gesagt haben, es besteht gar kein Handlungsbedarf.

Zum einen, weil Sie, lieber Kollege Fournier, zum falschen Text gegriffen haben, wenn Sie sagen, dass wir Ausführungsverordnungen zu wichtigen Erlassen genehmigen sollten. Artikel 164 der Bundesverfassung verlangt, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Da ist die Kritik an uns, die die Herren Minder und Schwaller vorhin angefügt haben, absolut richtig. Wir haben es in der Hand, Gesetze zu machen, die eben klar sind und die für die Ausführungsverordnungen nicht zu viel Spielraum geben - diesen Spielraum, der jetzt kritisiert wird.

Zum andern, und das stört mich am meisten, sagt man immer, man solle nicht bei jeder Gelegenheit die Gesetzgebungsmaschinerie in Gang setzen. Wir haben ja die gesetzliche Grundlage für das Ziel, welches Herr Fournier zu erreichen anstrebt. Es wurde schon mehrmals gemacht. Wir können in einem Gesetz die entsprechende Bestimmung aufnehmen, wonach bestimmte Verordnungsbestimmungen durch das Parlament zu genehmigen sind. Weshalb brauchen wir dann überhaupt die Maschinerie in Gang zu setzen, um das Ziel, das heute schon erreichbar ist, auch noch zu erreichen, umso mehr, als ja die anderen Instrumente, die vorhin erwähnt wurden, auch gelten?

Vielleicht noch ein Wort zur Position des Bundesgerichtes: Das Bundesgericht ist in dieser Frage sehr dezidiert und klar. Wenn eine Verordnungsbestimmung keine rechtliche Grundlage hat, dann wird diese Verordnungsbestimmung nicht angewendet. Diese Praxis wird vom Bundesgericht klar durchgezogen, und ich denke, sie gibt auch eine Möglichkeit, wenn die Leute meinen, sie seien durch die Verordnung zu mehr Pflichten verurteilt worden, als der Gesetzgeber wollte. Die Gewaltenteilung, da habe ich absolut die gleiche Meinung wie Kollege Cramer, würde durch ein generelles Genehmigungsgebot durch das Parlament verletzt.

Und jetzt kommt die Praxis zur Anwendung: Wir haben ja in der letzten Zeit ein wunderbares Beispiel mit "Swiss made" gehabt. Es ging Jahre, bis "Swiss made" in Gesetzesform gegossen war. Dann stieg der Schweizerfranken in die Höhe, und plötzlich kamen verschiedenste Bewegungen, die verlangten, das Gesetz, gegen das kein Referendum ergriffen worden war und zu dem nun die Verordnungsarbeit läuft, solle man sistieren. Man kann sich vorstellen, dass bei jeder kontroversen Fragestellung die Diskussion, die in der Gesetzgebung im Parlament stattgefunden hat, erneut wieder aufs Tapet kommt. Das ist zweifellos nicht die Art und Weise, die das Volk vom Parlament erwartet; es erwartet, dass der Entscheid auch umgesetzt wird, wenn wir einmal entschieden haben. Denn Rechtssicherheit und Verlässlichkeit sind die Markenzeichen eines guten Parlamentes. Das gilt auch für die Trennlinie zwischen politisch-strategischer Aufgabenerfüllung und Vollzug.

Dementsprechend bin ich zutiefst davon überzeugt, dass der Ständerat bisher immer klug gehandelt hat, wenn er Vorhaben in diese Richtung nicht unterstützt hat. Dementsprechend ist es auch richtig, wenn wir der parlamentarischen Initiative Fournier keine Folge geben.